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Steuerbescheinigung 2018

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die Consorsbank hat mit Rundschreiben informiert, dass die Steuerbescheinigung 2018 nun online ausgedruckt werden kann. Jetzt kommt wieder im Bereich Steuerbescheinigung die Frage, wollen Sie die Steuerbescheinigung 2018 beantragen ?

 

Muss diese auch beantragt werden wenn sie online ausgedruckt wird, oder nur wenn sie per Post zugestellt werden soll ?

174 Antworten 174
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Danke

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Q2/19

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Hallo Linda,

hoffentlich gaben die Community-Moderatoren den Unmut der Kunden auch ans Management weiter. Das Thema nervt jedes Jahr auf´s neue - ich überlege das Depot abzuziehen.


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Hallo,

viele haben geantwortet (stocksour, Hm21va, VOZ710, Sigrid_W, juvol, Patrick91 etc.).

Erst mal besten Dank.

Ja, ich gehöre zu den Glücklichen, die auf eine Rückzahlung bei der Einkommensteuer warten. Deshalb möchte ich so schnell wie möglich meine Erklärung abgeben. Schade, dass es Consors nicht schafft, die Steuerbescheinigung frühzeitig zur Verfügung zu stellen. M.E. müsste es bei eine kundenorientierten IT möglich sein (bei anderen Banken geht es ja!!).

An CB_Linda als Moderatorin: ja, leider bekommen den Ärger immer diejenigen ab, die mit dem Kunden in Kontakt stehen.

Aber es ist meine Bitte, vielleicht könntest Du die doch vielen Unmutsäußerungen an entsprechender Stelle weiterleiten (wenn nicht bereits geschehen).

Zur Steuererklärung: seit dem Steuerjahr 2017 müssen die Belege der Steuererklärung nicht mehr beigelegt werden. Grundsätzlich müsste dies auch für die Steuerbescheinigung für Kapitalerträge gelten. Es scheint aber bei den verschiedenen Finanzämtern unterschiedliche Auffassungen dazu zu geben. Meines (FA Ffm.) gab mir die Auskunft, dass ich diese Bescheinigungen doch mit einreichen muss. Eine zentrale Meldung gibt es meines Wissens nicht (wieso eigentlich nicht?? Bei anderen Einkunftsarten, z.B. Renten und auch bei Krankenkassenbeiträgen gibt es dies doch bereits).

Ich werde nun meine Steuererklärung mit den mir vorliegenden Bescheinigungen einreichen. Gleichzeitig vermerke ich, dass ich die von Consors nachreichen werde. Bin gespannt, wie das Finanzamt reagiert.

Meine Hoffnung ist, dass Consors mir/uns im nächsten Jahr die Steuerbescheinigung bereits im Januar 2020 zustellen wird.

In diesem Sinne

einen schönen Sonntag

Kalbacher

17.2.2019

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Regelmäßiger Autor
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Hallo,

 

die Banken müssen bis zum 1.3. jährlich den in Anspruch genommenen Freistellungsbetrag an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Eine Meldepflicht für Zinserträge gibt es nicht.

 

Auch mein Finanzamt verzichtet nicht auf die Einreichung der Belege. Diese Erleichterung geht somit ins Leere ! Letztes Jahr wurden alle Belege nachgefordert ( Spenden, Handwerkerleistungen.. ).

 

Ich werde meine Steuererklärung 2018 ohne die Steuerbescheinigung der Consorsbank beim Finanzamt einreichen. Ich gehe aber davon aus, dass das Finanzamt auf die Einreichung besteht. D.h. der erwartete (einmalige) Rückzahlungsbetrag im 5-stelligen Bereich läßt bis Mitte 2019 auf sich warten.

 

Wie macht dies eigentlich meine andere Bank ( bei der ich ebenfalls ein Depot habe ). Von dieser bekomme ich die Steuerbescheinigung regelmäßig bereits im Februar ( auch dort habe ich Fonds im Depot ! ).

 

Die Hoffnung auf eine Steuerbescheinigung im Januar 2020 für 2019 ist ein frommer

Wunsch !

 

Viele Grüße aus G.


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Also bei der Steuererklärung für meinen Vater für 2017 hat das Finanzamt die Erklärung per Elster ohne jeglichen Beleg in Papierform akzeptiert. Auch die Werte der Analage KAP wurden ohne Anforderung der Steuerbescheinigung übernommen.

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Steuerbescheinigung 2018 beantragen.

Danke Wolfgang Eckstein

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@tauben 

Ist über diesen Weg nicht möglich (die Community ist öffentlich und die Moderatoren haben keinen Zugriff auf die Kundendaten) und auch nicht notwendig (die Steuerbescheinigung ab Steuerjahr 2018 digital ins OnlineArchiv gestellt). Im Dezember 2018 gab es dazu eine Information von Consors.

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[off topic]

Das Finanzministerium NRW verlautbarte am 15.02., dass die Finanzämter ab März mit der Bearbeitung der Steuererklärungen 2018 beginnen können.

Begründet wurde dies damit, dass bundesweit jeweils am letzten Februar für eine Vielzahl von Datenlieferanten der Finanzverwaltung eine Übermittlungsfrist abläuft, u,a. für:

- Arbeitgeber > Lohnsteuerbescheinigung

- Rentenversicherungsträger (auch private Rentenversicherer) 

- Krankenversicherungsträger (auch PKV)

- Zahlstellen für alle möglichen Lohnersatzleistungen

- Versicherungen (Riester, Rürup, VL etc.)

Banken (eigene Recherche):

- Übermittlung aller aufgrund von Freistellungsaufträgen steuerfrei gutgeschriebener Kapitalerträge (>Prüfung durch FA, ob Sparerpauschbetrag überschritten)

- Übermittlung von Depotübertragungs-Tatbeständen (>Schenkungs-, Erbschaftssteuer)

 

Vor Ablauf dieser Frist sei ein Bearbeitungsbeginn nicht sinnvoll.

 

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Ich möchte auch klar und deutlich betonen, dass die Zustellung der Steuerbeschreinigungen in Q2 mich richtig stört.

Bis auf die Anlag KAP habe ich meine Erklärung fertig und freue mich auf eine Rückzahlung - allerdings dauert es jetzt wohl wieder 😞

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