Bei mir wurde in den Jahren vor 2022 kein Solidaritätszuschlag abgezogen, da ich steuerfrei beim Solidaritätszuschlag war.
Warum wurde in 2022 jetzt der Solidaritätszuschlag bei meiner Dividende in 2022 abgezogen. Der Sparerfreibetrag ist zwar überschritten, aber ein Solidaritätszuschlag fällt wegen Steuerfreiheit nicht an.
Vielen Dank im voraus.
Gerd
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Hallo @gere ,
grundsätzlich gilt der Soli natürlich bei KAP-Erträgen > 801€ bzw. > 1602€.
Hattest du eine Nichtveranlagungsbescheinigung am Start, dann gilt diese nur für 3 Jahre; also rechtzeitig neu beantragen....
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Grundsätzlich wird die Nichtveranlagungsbescheinigung für drei Jahre ausgestellt und sie endet zum Jahresende des dritten Jahres. Ist diese Zeit vorbei, musst du einen neuen Antrag stellen. Ändert sich deine finanzielle Situation – du hast höhere Einkünfte als früher – musst du die Bescheinigung zurückgeben......
LG+
onra
Vielen Dank! Wo ist die Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen? Beim Finanzamt oder Consors? Bereits seit Jahren wird bei mir die Dividende ohne Abzug des Solidaritätszuschlages ausbezahlt. Ich hatte noch keine Nichtveranlagungsbescheinigung. Es hat sich seit dem nichts geändert. Ist diese Nichtveranlagungsbescheinigung nur für den Soli?
Gruss Gere
Hallo @gere ,
....damit keine Mißverständnisse aufkommen.....
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1) Keine Abführung von KAP-Steuer, Soli, KiSt, wenn Erträge im Jahr kleiner 801€ bzw. 1602€ sind und ein entsprechender Freistellungsauftrag bei deiner Depotbank vorliegt.
2) Eine Nichtveranlagungsbescheinigung bestätigt, dass du keine Einkommenssteuer an das Finanzamt zahlst und keine jährliche Einkommenssteuererklärung abgeben musst. Wenn also deine Einkünfte in nächster Zeit niedriger als der Grundfreibetrag sind, kannst du eine NV-Bescheinigung beim zuständigen Finanzamt beantragen. Diese wäre dann der Depotbank vorzulegen.....
LG+
onra
@gere :
Ich kenne keine steuerliche Konstellation, in welcher ausschließlich der Solidaritätszuschlag abgezogen wird oder wurde.
Der Soli in Höhe von 5,5% braucht immer eine andere Steuerart, auf die er aufgeschlagen wird.
Trotz der weitgehenden Aufhebung (01/2022) des Soli bei der Einkommensteuer: Auf Kapitalerträge wird er weiter fällig.
Es sei denn > s. die Beiträge von @onra .