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Quellensteuer Erstattung Österreich

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Aufsteiger
Beiträge: 2
Registriert: 15.06.2014

Thema Quellensteuer von Dividenden Österreichischer Aktiengesellschaften:

 

Zur Erstattung muss ich offenbar das Formular ZS-RD1 und ZS-RD1A (http://service.bmf.gv.at/service/anwend/formulare/show_mast.asp?s=ZS-RD1) ausfüllen und direkt in Österreich beim Finanzamt einreichen.

Gibt es dazu irgendwo eine genauere Anleitung oder weitere Informationen was genau eingereicht werden muss und wie die Formulare ausgefüllt werden müssen?

25 Antworten 25

Community Manager
Beiträge: 1768
Registriert: 13.01.2014

Hallo Fotogalerie,

 

auf der Intenetseite des Bundesministeriums für Finanzen können Sie noch weitere Informationen zu diesem Thema finden:

 

https://www.bmf.gv.at/steuern/int-steuerrecht/rueckerstattung/rueckerstattung-oesterreichischer-abzu...

 

Hier wird beschrieben, welche Dokumente Sie einreichen müssen. 

Die benötigten Formulare finden Sie direkt unter dem Text.

 

****************************************************************************

Eine Information zur Rückerstattung österreichischer Abzugssteuer aufgrund völkerrechtlicher Verträge


Die Steuerrückzahlung aufgrund völkerrechtlicher Verträge kann durch einen Antrag auf Rückzahlung der österreichischen Abzugsteuer, der beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart, A-7001 Eisenstadt, Neusiedlerstraße 46, einzureichen ist, erwirkt werden.

 

Der Rückzahlungsantrag ist grundsätzlich unter Verwendung des Vordruckes ZS-RD1 (deutsch) oder ZS-RE1 (englisch) zu stellen; hierbei sind die entsprechenden Beiblätter (Beiblatt A für Dividenden, Beiblatt B für Lizenzgebühren und Beiblatt C für andere abzugspflichtige Einkünfte) zu verwenden. Anträge können auch auf selbsterstellten Kopien der amtlichen Vordrucke eingereicht werden. Die auf den Vordrucken vorgesehene Bestätigung der ausländischen Steuerbehörde ist vom Antragsteller einzuholen

 

Weiterführende Dokumente:

Formular ZS-RD1 (deutsch)
Formular ZS-RE1 (englisch)

 

****************************************************************************

 

Herzliche Grüße

Sonja Rottner

Community Moderator

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
Regelmäßiger Autor
Beiträge: 32
Registriert: 01.03.2014
Guten Tag,

ich dachte das wird dann sowieso in der deutschen Einkommenssteuererklärung verrechnet.
d.h. ich muß nix tun; oder ?
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
Moderator
Beiträge: 174
Registriert: 14.01.2014

Hallo Hawasile,

 

die Frage vom Mitglied fotogalerie bezog sich direkt auf die Rückerstattung durch österreichische Steuerbehörden. Folglich wurde durch Sonja die entsprechende Frage direkt beantwortet.

 

Grundsätzlich gilt, dass gemäß dem Welteinkommensprinzip unbeschränkt steuerpflichtige Personen mit ihren inländischen und ausländischen Einkünften in Deutschland steuerpflichtig sind. Um eine Doppelbesteuerung der ausländischen Erträge zu vermeiden, hat die Bundesrepublik Deutschland mit einigen Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen.

 

Gemäß dem DBA kann auf Antrag der Gesamtbetrag bzw. ein Teil (je nach Land unterschiedlich) der gezahlten Quellensteuer zurückgefordert werden. Dies aber nur, wenn bei der Ausschüttung nicht bereits der verminderte Steuersatz gilt.

 

Bei Dividendenzahlungen werden grundsätzlich 25% Quellensteuer einbehalten. Möchten Sie die Quellensteuer erstattet bekommen, so ist dies über den Weg der Rückforderung möglich. Besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, können Kunden die Abzüge zurückfordern, die über dem Abkommensatz, in der Regel 15% (trifft auch für Österreich zu), liegen (Stand 01.01.2014).

 

Die Anrechenbarkeit ausländischer Quellensteuer kann auf der Website des Bundesamtes für Steuern unter http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Auslaendische_Quellensteuer/auslaendische_quellensteuer_... nachgelesen werden.

 

Es ist aus unserer Sicht fahrlässig, pauschale Aussagen zum Steuerrecht und speziell zur Quellensteuer in unserer Community für die jeweiligen Mitglieder zu treffen. Hierfür fehlen uns wichtige Daten der jeweiligen Mitglieder wie z. B. Hauptwohnsitz (Steuerinländer/Steuerausländer). Zudem dürfen wir keine Steuerberatung durchführen. Daher empfehlen wir unseren Mitgliedern, für eine persönliche Steuerberatung sich an einen Steuerberater zu wenden. Sofern es um steuerliche Fragen im Rahmen einer Wertpapierabrechnung o. ä. geht, steht Ihnen selbstverständlich Ihr persönliches Betreuungsteam gerne zur Verfügung: Kontakt.

 

Viele Grüße,

Bülent

Community Moderator

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Aufsteiger
Beiträge: 4
Registriert: 19.12.2014

1 - Den Thementag durch Bülent finde ich etwas einschränkend --- schließlich wird ja in der Antwort nicht nur Österreich behandelt und fast hätte ich deshalb seine ja allgemeineren Ausführungen zum Thema gar nicht gefunden  ... 😉

 

Jetzt um eigentlichen Anliegen:

 

2) Ich bin seit kurzem Kunde einer Bank, die mir bei Eröffnung des Depots gleich ein "Formular zur Entlastung von ausländischer Quellensteuer: hier: australische, finische, kanadische und/oder schwedische Quellensteuer" geschickt hat und der man darüber hinaus auch gleich die Vollmacht erteilen kann, sich um Steuererstattungen und Vorabbefreiungen lauf dem Doppelbesteuerungsabkommen zu kümmern.

 

Wird so etwas auch von Consors unterstützt, kann ich Consors eine ähnliche Vollmacht erteilen? Ein Formular dazu habe ich bei den sonstigen Formularlinks nicht finden können.

Wenn nein, wo erhalte ich für einen Nichtsteuerexperten Informationen zur Handhabung dieser Thematik - das vom Moderator genannte Dokument des Bundesfinanzamts für Steuern verwirrt mich, ehrlich gesagt, sehr viel mehr als dass ich es als Handreichung empfände. Da scheint mir die von der neuen Bank angebotene o.g. Hilfe/Vollmacht, die zumindest einige Staaten umfasst, im ersten Moment deutlich praktischer ...

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
Regelmäßiger Autor
Beiträge: 45
Registriert: 14.11.2016

Was immer verschwiegen wird aber mindestens so wichtig wie das Prozedere ist: Wie lange nach Zahlung der Dividende/Zinsen kann man den Rückerstattungsantrag stellen:

Österreich:

Für die Einreichung auf Rückerstattung der Abzugsteuer ist die gesetzliche

Frist lt. § 207 Abs. 2 BAO mit fünf Jahren festgelegt (Erläuterung: Einreichjahr

minus 5 Jahre, d. h. im Jahr 2009 haben Sie Anspruch auf die Rückerstattung einschließlich

2004).

Bei der Schweiz sind es 3 Jahre

 

Jeweils gerechnet ab 31.12. des Zuflussjahres.

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
Community Manager
Beiträge: 1768
Registriert: 13.01.2014

Hallo @Tristram,

 

vielen Dank für Ihre Rückfrage!

 

Bei der Consorsbank wird dieses Thema immer individuell kunden- bzw. fallbezogen gehandhabt, da nicht jeder Kunde in die für dieses Thema relevante Gattungen investiert. für finnische und schwedische Wertpapiere (generell), für die französische Aktie Sanofi, sowie für portugisische Anleihen bieten wir den Service kostenfrei an. Haben Sie solche Wertpapiere im Depot, erhalten Sie von der Consorsbank eine Information, ob Sie von der Vorabbefreiung Gebrauch machen möchten.

 

Ich hoffe, das hilft Ihnen insoweit weiter!

 

Beste Grüße aus Nürnberg,

Sonja

Community Moderator

 

 

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Regelmäßiger Autor
Beiträge: 45
Registriert: 14.11.2016

Hallo,

 

wichtig ist vielleicht noch zu erwähnen, daß man also nicht die Quellensteuer sucht, sondern die Abzugssteuer - also wie oben gesagt dann Formular ZS-RD1 (auf deutsch) oder ZS-RE1 (auf englisch) (in die Suche eingeben!) und dann ganz wichtig! noch dazu das Beiblatt (wo man die einzelnen Dividendenzahlungen einträgt). Es heist ZS-RD1A - jeweils über die Suchfunktion oder direkt hier:

1) Formular ZS-RD1: https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/9999/ZS-RD1.pdf

2) Beiblatt: https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/9999/ZS-RD1A.pdf

 

Tschüß Trader

 

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
Gelegentlicher Autor
Beiträge: 9
Registriert: 07.09.2015

Hi,

Österreich will seit diesem Jahr, dass die Dividendenzahlungen duurch "Stempel und Unterschrift" bescheinigt sind...

Habt ihr damit Erfahrungen?

 

 

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
Regelmäßiger Autor
Beiträge: 14
Registriert: 03.06.2014

Ich versuche auch gerade, die Abzugsteuer aus Österreich zurückzubekommen. Das ist offensichtlich sehr schwierig geworden. So wollen die in Österreich z.B. bescheinigt haben, dass man die Aktie 30 Tage vor und nach dem Dividendentermin im Depot gehabt hat.  Das bedeutet also, dass die Depotbank so ein Dokument ausstellen muss. Und da stellt sich die Frage, was die dafür an Gebühren haben will. Consor hat mir zugesichert, so einen "Bestandsverlauf" kostenlos zur Verfügung zu stellen.

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