abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Quellensteuer Erstattung Österreich

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Aufsteiger
Beiträge: 2
Registriert: 15.06.2014

Thema Quellensteuer von Dividenden Österreichischer Aktiengesellschaften:

 

Zur Erstattung muss ich offenbar das Formular ZS-RD1 und ZS-RD1A (http://service.bmf.gv.at/service/anwend/formulare/show_mast.asp?s=ZS-RD1) ausfüllen und direkt in Österreich beim Finanzamt einreichen.

Gibt es dazu irgendwo eine genauere Anleitung oder weitere Informationen was genau eingereicht werden muss und wie die Formulare ausgefüllt werden müssen?

25 Antworten 25

Gelegentlicher Autor
  • Community Junior
  • Community Beobachter
  • Community Junior
Beiträge: 25
Registriert: 24.10.2018

Ich bereite die Formulare gerade vor - gibt es dazu etwas Neues? Hast Consors die Bescheinigung ausgestellt und wurde diese auch akzeptiert?

0 Likes

Autorität
Beiträge: 3851
Registriert: 21.07.2017

@Christian_W :

Welche Bescheinigung meinst Du? Eine, die Dir die ordnungsgemäße Bearbeitung von BEIBLATT A zu Vordruck ZS-RD1, Punkt A.6., "Falls ja", ermöglicht?

Zitat:

(...)

6. Betrifft der Rückzahlungsantrag Dividenden aufgrund der Gewinnausschüttung eines börsennotierten Unternehmens?


Falls ja, legen Sie dem Antrag Unterlagen bei, aus denen hervorgeht, auf welchem Depot sich die betroffenen Aktien am letzten Termin vor dem Ex-Tag (Tag, ab dem die Aktie nicht mehr mit Dividendenanspruch gehandelt wird) befunden haben und wer Depotinhaber zu diesem Zeitpunkt war.


Des Weiteren legen Sie einen Nachweis der Depotumsätze in Zusammenhang mit den betroffenen Aktien für den Zeitraum von einen Monat vor bis einen Monat nach dem Ex-Tag bei.

(...)

 

Deine Frage richtest Du am besten an die Kundenbetreuung; die bisherigen Beitragsersteller haben es sich entweder anders überlegt oder wollen ihren Erkenntnisgewinn nicht preisgeben.


Gelegentlicher Autor
Beiträge: 9
Registriert: 07.09.2015

Consors hat mir dazu Bescheinigungen(Bestandshistorie/Dividendenzahlung) geschickt, die ohne Problem von Österreich akzeptiert wurden.

Hier hat einmal dier Servie gut geklappt.


Regelmäßiger Autor
Beiträge: 14
Registriert: 03.06.2014

Das ist ein guter Service, finde ich toll, machen nicht alle Banken kostenlos.

0 Likes

Gelegentlicher Autor
  • Community Junior
  • Community Beobachter
  • Community Junior
Beiträge: 25
Registriert: 24.10.2018

@stocksour 

Ich wollte mich eigentlich auf den Beitrag von Josephinus vom 12.11.2022 beziehen (Bestandshistorie), sorrry für die Verwirrung, ich hatte nicht gesehen, dass es noch eine 2. Seite im Thread gab.

 

Ich hatte gestern noch ein Ticket bei Consors aufgemacht zu dem Thema. Die Frage lautete, welche Dokumente außer ZS-RD1 und ZS-RD1A erforderlich sind und ob eine Bestandshistorie kostenpflichtig ist. Die Antwort:

 

>>Sie haben Fragen zur Erstattung der Quellensteuer? Uns liegen keine Informationen vor, dass zusätzliche Bestätigungen notwendig sind. Seit Januar 2019 kann diese über elektronischen Wege beantragt werden. Sie benötigen zusätzlich eine Bestätigung das[s] die Wertpapiere in Ihrem Bestand waren? Hierfür berechnen wir eine Gebühr von 9,95 EUR je Bestätigung. Bitte informieren Sie uns, telefonisch, mit der Post oder über Chat, wenn Sie mit den Kosten einverstanden sind. <<

 

In der Zwischenzeit bin ich allerdings auch auf den Passus in ZS-RD1A, dort A 6 gestoßen (danke dennoch für den präzisen Hinweis stocksaur). Die Frage ist jetzt, ob die Bescheinigung pro Papier (Aktie) bezahlt werden muss oder pro Papier und pro Jahr. Im zweiten Fall würde sich die Ausstellung für mich nicht mehr lohnen, so groß sind die Positionen bei mir nicht.

 

Dann noch eine Frage: Wenn ich die Dividenden-Abrechnung nicht komplett falsch interpretiere, reduziert die österr. Quellensteuer die Berechnungsgrundlage für die deutsche Kapitalertragsteuer - wenn dem so ist, muss ich dann nach Erstattung der Quellensteuer aus Österreich die vom Fiskus erhaltene Zahlung in der Einkommensteuererklärung angeben - und wenn ja, wo und welche Folgen hat das (KESt.-Nachzahlung?) Das würde den Aufwand, den man hier betreiben muss, ja noch unattraktiver machen... 

 

0 Likes

Autorität
Beiträge: 3851
Registriert: 21.07.2017

@Christian_W :

Die Bemessungsgrundlage ist die Dividendensumme, sowohl für die ausl. Quellensteuer als auch für die Abgeltungsteuer.

Das nennt man Doppelbesteuerung, was nicht sein darf, weshalb DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) zwischen vielen Ländern geschlossen wurden.

Laut DBA zwischen D und A sind von der österreichischen Quellensteuer auf Dividenden in Höhe von 27,5%

- auf die deutsche Abgeltungsteuer anrechenbar 15%

- vom österreichischen Fiskus rückforderbar 12,5%, und um diese geht es, nicht um die 27,5%.

 

Zum Verständnis von "anrechenbar" hier ein analoges Beispiel anhand kanadischer Quellensteuer.

 

Eine Quellensteuer-Rückerstattung hat in Deiner Steuererklärung nichts verloren, schließlich holst Du Dir nur zu viel bezahlte Ertragsteuern zurück. Ob sich der Aufwand lohnt, muss jeder für sich entscheiden.


Gelegentlicher Autor
  • Community Junior
  • Community Beobachter
  • Community Junior
Beiträge: 25
Registriert: 24.10.2018

Danke - Doppelbesteuerung ist mir im Prinzip klar. Mein Denkfehler war an einer anderen Stelle. Ich hoffe, ich habe ihn aufgelöst.

 

Beispiel: Ich erhalte 100 EUR Dividende. Davon sind 27,5% also 27,50 EUR Steuer in Österreich als Quellensteuer abgeführt. 15% sind anrechenbar = 15 EUR. In Deutschland wären 25% Steuer fällig (+Soli) = 25 EUR. Da 15 EUR anrechenbar (und nicht rückforderbar) sind, sind es aber nur 10 EUR KESt. Deutschland und Österreich teilen sich die Steuer gewissermaßen.

 

Was ich in der Abrechnung nicht verstanden habe war die Position "Bemessungsgrundlage für Kapitalertragsteuer gesamt" - das müssten in diesem Beispiel 40 EUR sein. Das ist gewissermaßen eine fiktive Größe, weil die KESt. ja eigentlich nicht auf 40 EUR berechnet wird, sondern auf 100 abzüglich der anrechenbaren Quellensteuer.

 

12,50 EUR (=27,5 - 15) könnte ich vom österr. Fiskus zurückfordern. Das ist der Wert, der höher ist als die 25%, die bei einer deutschen Anlage fällig wären. Damit ist dieser Teil dann auch nicht noch zusätzlich in Deutschland steuerbar, weil ich dort ja bereits 25% auf diese Einkünfte bezahlt habe.

0 Likes

Gelegentlicher Autor
Beiträge: 9
Registriert: 07.09.2015

Sorry, hatte ich vergessen: Die  Bescheinigung wurde KOSTENFREI von Consors ausgestellt...!

0 Likes

Gelegentlicher Autor
  • Community Junior
  • Community Beobachter
  • Community Junior
Beiträge: 25
Registriert: 24.10.2018

Interessant - mir haben sie wie gesagt mitgeteilt, dass die Bescheinigung 9,95 EUR kosten soll - ich rufe da nächste Woche mal an...

0 Likes

Regelmäßiger Autor
Beiträge: 14
Registriert: 03.06.2014

Hallo stocksour, hallo ihr alle,

ich habe von Consors gar nichts angefordert, obwohl man mir auch zugesichert sei, der Bestandsnachweis sei kostenlos. Ich habe vor gut 3 Monaten alle Dividendenabrechnungen  nach Österreich geschickt. Zusätzlich die Kontoauszüge, auf denen die Dividende jeweils verbucht ist sowie die Depotauszüge, aus denen hervorgeht, dass die jeweilige Aktie vor und nach der Zahlung (ex-tag) im Bestand war. Hat mich insgesamt allein 7 € Porto gekostet, war ein dicker Brief. Somit haben die jetzt Informationen über alle Aktien, die ich im Depot habe, nicht nur die österreichischen. Ist nicht schön, aber was solls. Geld habe ich bis heute nicht bekommen, nur per Post eine mir zugewiesene "Abzugsteuernummer". Mein Brief ist also offensichtlich in Wien angekommen. Ich nehme mal an, dass ich auch etwas erstattet bekomme.

Es gibt jetzt auch ein neues Tool, mit dem ich rumgespielt habe: www.divizend.com

Damit kann man auch Quellensteuern verschiedener Länder zurückholen, scheint ganz praktisch zu sein.

Ist allerdings auch nicht kostenlos.

0 Likes
Antworten