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Neuere Erklärungen zum InvStG vom BMF...

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Beiträge: 2091
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Hallo @ all,

....hier einige neuere Beiträge vom BMF zu Fragestellungen zum InvStG (07.2020).

Vielleicht wird ja der ein oder andere für seine Problemstellung fündig?

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Investmentsteu...

Quelle: Haufe

 

Viel Vergnügen bei der Lektüre

onra

5 Antworten 5

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Beiträge: 3706
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Sehr gehrter Herr @onra ,

(...) Aus verfahrensökonomischen Gründen lehne ich Ihren (Lektüre-)Vorschlag nach erster Lesung ab. (...)

 

Ferner werde ich fürderhin jeglichen in mir aufkommenden Zweifel ob korrekt bescheinigter Fondsanteilsbesteuerung im Keim ersticken. 


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Beiträge: 589
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https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Investmentsteu... 

 

Dieses Schriftstück ist ein sehr gutes Beispiel wie der Staat im Allgemeinen und Juristen im Besonderen sich auf Steuerzahlers Kosten selbst und gegenseitig amüsieren beschäftigen. Ich empfehle, es säuberlich auszudrucken und beim nächsten Grillen zum Anzünden zu verwenden.

 

Dieser Beitrag wurde teilmaschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.


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Beiträge: 2091
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Hallo @expat ,

...ich hatte ja geschrieben "....vielleicht wird der ein oder andere für seine Problemstellung fündig..."

Immerhin bist du einer der einen oder der anderen, der für seine Problemstellung "...Anzündehilfe beim Grillen..." fündig geworden ist. Es freut mich zu lesen, dass der Beitrag dir in dieser Beziehung geholfen zu haben scheint.

Vielleicht kannst du auch gleich mehrere Ausdrucke machen, damit du fürs nächste Grillen schon einmal gut vorbereitet bist, ohne vorher den Drucker anwerfen zu müssen; das spart kostbare Zeit.....:).

Liebe Grüße+

onra

 

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
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Beiträge: 3706
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[off topic]

@expat ,

da muss ich Dir widersprechen:

Dieses Schriftstück zeichnet sich durch eine enigmatisch hochstehende lexikalische und syntaktische analoge Verschlüsselung aus, deren Entschlüsselung ausschließlich einschlägig vorgebildetem fiskalischem Fachpersonal mit Eingruppierung ausdrücklich nicht unter Besoldungsstufe A15 bzw. R2 Bundesbesoldungsordnung vorbehalten bleiben soll.

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
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[many stuff off topic]....Hallo @stocksour ,

...willst du damit sagen, dass die Grillanzündehilfe nur für Bedienstete ab A15 bzw. R2 aufwärts ausgedruckt werden dürfe und dass auch nur diesem Personenkreis diese Art der Verwendung erlaubt wäre?

Und wie wäre mit der entschlüsselten Form des Ausdrucks umzugehen? Zunächst würde doch wieder ein neues jetzt entschlüsseltes Exemplar entstehen?

Vielleicht wär die erste Form nur für den Holzkohlegrill erlaubt und die entschlüsselte neu aufbereitete Form für den Gasgrill?

Frage nur, wie würde man verfahren, wenn man keinen Drucker am Start hätte, genau dann, wenn man gerne grillen würde? Auch ein Nichtvorhandensein einer Ersatzpatrone (ggfs. Toner-Kartusche), wenn man drucken möchte und die Patrone (Toner-Kartusche...)

wäre leer; gut bei der Kartusche könnte man nochmal etwas schütteln, das würde reichen, aber wenn man keine Ersatzpatrone hätte, dann würde es mit dem Grillen aber echt schwierig. Man könnte u.U. jemanden fragen, ob er jemanden kennen würde, aber ich glaube hier an der Stelle sollte ich einfach aufhören, sonst wird es noch peinlicher als es ohnehin schon ist. Denke gerade, soll ich das Zeugs wirklich abschicken oder einfach auf "Abbrechen" klicken....;

Hab's doch abgesendet....:)

 

Liebe Grüße+

onra

 

 

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