abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Gebühren - Schweiz – Quellensteuer - Rückforderung

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Enthusiast
Beiträge: 220
Registriert: 30.11.2014

Ich bin deutsche Staatsbürgerin, lebe in Deutschland und besitze Schweizer Aktien, für die Quellensteuer einbehalten wurde.
Ich möchte diese Quellensteuer zurückfordern. Welchen Kosten sind damit verbunden?
Von meiner Cortal habe ich entsprechende Tax-Voucher erhalten, gebührenfrei!
Es geht also um die Gebühren, die die Schweizer Steuerbehörde erhebt und die Gebühren, die entstehen für den Geldtransfer von der Behörde auf mein Konto (Bankgebühren).

Ist es sinnvoll, einen Antrag für mehrere Unternehmen und mehrere Dividendenzahlungen auf einmal zu stellen oder werden für jedes Unternehmen und jede Dividendenzahlung extra Abrechungen vorgenommen und entsprechend Gebühren berechnet?

Beispiel:
Unternehmen A, Unternehmen B, Unternehmen C
Dividendenzahlung 2014, Dividendenzahlung 2013, Dividendenzahlung 2012

Für Ihre Antwort vielen Dank im Voraus!

0 Likes
73 Antworten 73

Regelmäßiger Autor
Beiträge: 45
Registriert: 14.11.2016

Das Grundrauschen stimmt in normalen Zeiten, wo man langfristig investiert Geld verdienen kann. In diesen Tagen geht es aber nur per Daytrading: da erzielt man oft eine Rendite von unter 1 %. Wenn ich für 100'000 € kaufe machen eben 0,3% erheblich was aus, insb. als man auch noch erhebliche Bankentgelte - hier - zu schultern hat.


Enthusiast
Beiträge: 645
Registriert: 07.08.2014

Laut Impressum ist Eurex-Clearing eine deutsche AG.

In den Angaben zur frz. BTASt ist zwar das Verfahren beschrieben, es fehlt aber die deutsche Rechtsgrundlage, welche diese deutsche Firma verpflichtet, so zu handeln.

Interessant wäre also zu wissen, ob es inzwischen Klagen deutscher Kapitalanleger in frz. Aktien gibt. Ich habe mal bei den Aktionärsschutzvereinen angefragt.

0 Likes

Autorität
Beiträge: 4639
Registriert: 06.02.2015

Die Rechtsgrundlage könnte das EUBeitrG sein.

0 Likes

Regelmäßiger Autor
Beiträge: 45
Registriert: 14.11.2016

Nein - die EU kann kein Recht setzen. EU-Recht wird immer erst dann nationales Recht, wenn es durch die nationalen Parlamente umgesetzt wird. Anders ist es bei Verordnungen, die dann aber als Wirksamkeitsvoraussetzung ein nationales Gesetz brauchen: das nähere wird durch eine Verordnung der EU geregelt.

Es ist schlicht unmöglich, daß der französische Souverän in Deutschland Steuern eintreibt auf Grund ausschließlich französischen Rechts. Daß es sich um in Frankreich beheimatete Gesellschaften handelt, ändert daran keinen Deut. Was anderes ist bei Dividenden, denn die werden ja in Frankreich angestoßen. Oder wenn der Handel Frankreich berührt ist es auch möglich. Aber nicht bei rein exterritorialen Geschäften!

0 Likes

Aufsteiger
  • Community Junior
Beiträge: 1
Registriert: 08.04.2019

Ist identisch mit meinem Fall. Unglaublich - aber wahr … der Schweizer Steuerverwalter hat sich am Telefon über die Unbotmäßigkeit der Banken echauffiert „… 2 x € 19,95 … tststs – so ein Zufall …“ ;-(.

 

Consors empfahl auch mir einen Nachforschungsauftrag („… weiß nicht, wieviel die SNB dafür verlangt …“). Positiv: Hatte den Antrag am 10.03.19 abgeschickt, am 08.04.19 war der Betrag (abzüglich der einbehaltenen Gebühr) auf meinem Konto.

 

Beste Grüße

0 Likes

Gelegentlicher Autor
Beiträge: 9
Registriert: 02.03.2014

Danke für Info - das hat wohl System ?!?!

 

Beste Grüße

0 Likes

Regelmäßiger Autor
Beiträge: 45
Registriert: 14.11.2016

Leute legt euch ein Sparbuch bei einer Schweizer Kontonalbank - jeder Kanton hat eine - zu und der Geldeingang wird kostenlos. Und man kann dann immer zum Tanken - billiger und bessere Qualität - dorte Geld abheben.


Gelegentlicher Autor
Beiträge: 8
Registriert: 23.02.2015

Nochmal zum Thema Rückerstattung Schweizerische Verrechnungssteuer:

Für einen Wiederholantrag empfiehlt sich die Angabe der Dossiernummer im Formular.

Auf dem Antwortschreiben der DVS-R zur Rückerstattung ist diese aber nicht enthalten.

Ich finde dort eine sog. ESTV-ID im Format nnn.nnnn.nnnn. Handelt es sich bei dieser ID um die Dossiernummer?

 

Zu den Kosten:

Es gibt Direktbanken, die keine Kosten für die Gutschrift  dieses Auslandsumsatzes berechnen. Wählt man zur Auszahlung der Dividende ein solches Konto, belaufen sich die Kosten neben dem Porto auf 5,00 CHF (Nov. 2018). Dies berechnet die zwischengeschaltete Schweizer Nationalbank SNB für ihren Aufwand. Damit lohnt sich auch die Rückerstattung bei einem bescheidenen Dividendenbetrag.

0 Likes

Regelmäßiger Autor
Beiträge: 45
Registriert: 14.11.2016

Du musst Dir das aktuelle (neue) Formular 85 (https://www.estv.admin.ch/dam/estv/de/dokumente/verrechnungssteuer/formulare/ausland/85.qdf.download...) runterladen. Und nur den Snapformviewer x32 nicht den x64 installieren. Dann wirst Du sehen, daß die ID das Dossier ist!!


Enthusiast
Beiträge: 220
Registriert: 30.11.2014

Im Dezember 2018 war es wieder soweit die Erstattung der zuviel bezahlten Schweizerquellensteuer zu beantragen.

 

  • Software aktualisiert
  • Daten eingepflegt
  • Bestätigung vom deutschen Finanzamt besorgt
  • am 15. Dezember 2018 der Post anvertraut.

Lange nichts gehört und gesehen.

 

Am 24. April 2019 die Eidgenössische Steuerverwaltung per Mail angeschrieben und höflich nachgefragt ob mein Antrag rechtzeitig eingegangen sei.
Ich hatte schon die Sorge, dass der Antrag zu spät oder überhaupt nicht eingegangen ist.

 

Anfang Mai 2019 folgende Antwort erhalten:

"Danke für Ihr Mail. Die Abklärung benötigt noch etwas Zeit. Wir werden Ihnen so rasch wie möglich antworten. Besten Dank für Ihr Verständnis."

 

Mitte Mai 2019 habe ich dann folgende Mail erhalten:
"Anträge auf Rückerstattung werden in Reihenfolge ihres Eingangs bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung bearbeitet. In der Regel werden Rückerstattungsanträge innert 4-6 Monate nach Eingang bearbeitet, in Zeiten mit grossem Arbeitsanfall kann dies durchaus mehr Zeit in Anspruch nehmen. Aufgrund eines Wechsels unserer Informatiksysteme sind wir in der Bearbeitung der Anträge leider etwas in Verzug geraten. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Ich kann Ihnen bestätigen, dass Ihr Antrag bei uns eingetroffen ist und demnächst bearbeitet wird."

 

Schweiß von der Stirne wisch - der Antrag ist rechtzeitig eingegangen.

 

Die Erstattung ist dann am 10. Juli 2019 auf meinem Konto eingegangen.
Als Empfängerkonto wurde wieder das Girokonto bei einer bundesweit tätigen badischen Bank gewählt.
Diese Bank gehört genau so wie die Consorsbank dem Genossenschaftsverbund an.

Die 20 % wurden wieder auf Franken und Rappen ohne jeglichen Abzug auf das Konto überwiesen.
Die Empfängerbank hat zum Kurs von 1,1122 umgerechnet.
An Kosten wurden zusätzlich Courtage und eine Fremdwährungs-Provision genommen: 2,50 Courtage und 12,50 FW-Provision = 15,00 €.

 

 

 

 

 

0 Likes
Antworten