Hallo,
ich bin etwas verwirrt beim Thema Verwahrentgelt und hoffe auf ein eine Auflösung.
In den FAQ's der Consorsbank steht folgendes:
"Sie haben Ihr Konto vor dem 08.03.2022 beantragt:
Hier gilt ein Verwahrentgelt nach separater Vereinbarung.
In diesem Fall kommen wir auf Sie zu. Bis dahin müssen Sie nichts tun.
Bestehende Kunden mit Wertpapierbestand im Depot, planen wir aktuell nicht zu kontaktieren."
Ich wäre im Falle eines Tagesgeldkontos ( über 50.000 ) von diesem Verwahrentgelt betroffen. und habe das Konto vor dem 08.03.2022 eröffnet.
Nun lese ich im Preis- und Leistungsverzeichnis folgendes:
"Konten, deren Eröffnung vor dem 8. März 2022 beantragt worden ist, sind bis auf weiteres vom Verwahrentgelt befreit."
Diese beiden Aussagen sind für mich widersprüchlich. Oder denke ich da falsch?
Da ich nun in meinem Online-Bereich eine Meldung erhalten habe den AGB's zuzustimmen verstehe ich das als das oben angesprochene "In diesem Fall kommen wir auf Sie zu". Und werde somit durch Zustimmung mit einem Verwahrentgelt belastet, oder?
- Wird mein Tagesgeldkonto nun belastet oder nicht?
- Wie genau sieht "In diesem Fall kommen wir auf Sie zu" aus?
Ich habe vermutlich einen kapitalen Denkfehler, da ich sonst keine passende Frage zu diesem Thema finden konnte und hoffe deshalb auf eure Hilfe.
Vielen Dank
Ps. Wenn mein Tagesgeldkonto mit dem Verwahrentgelt belastet würde, wäre es dann nicht sinnvoll, die Einlagen zu splitten und auf mehreren Tagesgeldkonten zu "parken" um unter dem Freibetrag von 50.000€ zu bleiben?