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Fiktive Quellensteuer

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
Aufsteiger
Beiträge: 4
Registriert: 24.02.2015

Hallo,

habe mir vor Kurzem eine ZAR-Fremdwährungs-Anleihe der Asian Development Bank RC-Medium-Term Notes 2023 A28507 über die Börse Stuttgart gekauft. Bei der jetzigen Zinsgutschrift wurde fiktive Quellensteuer vermerkt und gleichzeitig 30 % Quellensteuer gekürzt, die Kapitalertragsteuer aber ausgehend vom Nominalzins berechnet und abgezogen. Hat Jemand Erfahrung damit. 

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
Autorität
Beiträge: 3865
Registriert: 21.07.2017

@Latenzrechner ,

was Du konkret wissen möchtest lässt sich mangels "Butter bei die Fische" in Deiner Darstellung nur "latent" erahnen.

 

Die Détails zur Abrechnung, speziell die Herleitung der Bemessungsgrundlage für den Kapitalertragssteuerabzug, findest Du auf S. 2 des Abrechnungsbelegs.

Ist weder mit dem VT-Allgemein noch mit dem Sparerpauschbetrag noch mit dem Quellensteuertopf etwas zu verrechnen, ist der steuerpflichtige Gesamtertrag die Bemessungsgrundlage.

 

Die Regelungen des DBA zwischen D und den Philippinen kannst Du hier im Download-Angebot nachlesen.

 

Fiktive Quellensteuer kann entstehen, wenn ein Quellenstaat keine oder eine niedrigere Quellensteuer erhebt als nach DBA vereinbart. 

Die fiktive Quellensteuer, über deren %-Satz Du dich ebenfalls ausschweigst und die in der Jahressteuerbescheinigung '22 "nachrichtlich" auftauchen wird, kannst Du als Bonbon im Rahmen der Steuerklärung, Anlage KAP, geltend machen; das FA wird im Einzelfall über die Anerkennung entscheiden.

 

 

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
Aufsteiger
Beiträge: 4
Registriert: 24.02.2015

Vielen Dank für Deine Antwort. Die fiktive Quellensteuer wurde mit 30 % auf der Zinsabrechnung vermerkt. Weder mit den Philippinen noch Südafrika (ZAR-Anleihe) gibt es eine entsprechende Regelung. Leider ist für diese Anleihe kein Basisinformationsblatt verfügbar. Auch die mir von der Asian Development Bank auszugsweise bereitgestellten Prospektunterlagen brachten hier keine Aufklärung.

Mache es kurz: nach 3-maliger Reklamation hat die Bank gestern Abend Ihre Abrechnung storniert und mir eine korrigierte Abrechnung zur Verfügung gestellt. Keine KapErtrSt; dem Topf für ausl. Quellensteuer  wurden die übrigen 5 % gutgeschrieben. 

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