@Latenzrechner ,
was Du konkret wissen möchtest lässt sich mangels "Butter bei die Fische" in Deiner Darstellung nur "latent" erahnen.
Die Détails zur Abrechnung, speziell die Herleitung der Bemessungsgrundlage für den Kapitalertragssteuerabzug, findest Du auf S. 2 des Abrechnungsbelegs.
Ist weder mit dem VT-Allgemein noch mit dem Sparerpauschbetrag noch mit dem Quellensteuertopf etwas zu verrechnen, ist der steuerpflichtige Gesamtertrag die Bemessungsgrundlage.
Die Regelungen des DBA zwischen D und den Philippinen kannst Du hier im Download-Angebot nachlesen.
Fiktive Quellensteuer kann entstehen, wenn ein Quellenstaat keine oder eine niedrigere Quellensteuer erhebt als nach DBA vereinbart.
Die fiktive Quellensteuer, über deren %-Satz Du dich ebenfalls ausschweigst und die in der Jahressteuerbescheinigung '22 "nachrichtlich" auftauchen wird, kannst Du als Bonbon im Rahmen der Steuerklärung, Anlage KAP, geltend machen; das FA wird im Einzelfall über die Anerkennung entscheiden.