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Erstattung ausländischer Quellensteuer auf Dividenden - Wann lohnt es sich?

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Gelegentlicher Autor
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Hallo allerseits,

 

ich bekomme Dividendenzahlungen aus einigen Ländern, die zum Teil sehr unterschiedlich versteuert werden. Ich habe mich in das Thema recht intensiv eingelesen und auch schon eine Rückforderung aus der Schweiz erfolgreich durchgeführt. Im Moment laufen Rückforderungen aus Norwegen, Dänemark und die zweite aus der Schweiz.

 

Jetzt habe ich noch weitere Länder, die zum Teil noch komplizierter aussehen, daher eine generelle Überlegung: Das Minimum an Steuern, das ich bezahlen muß (egal an wen) sind 25%, korrekt?

D.h. wenn der steuerliche Gesamtabzug nur geringfügig darüber liegt, muss ich mir die länderspezifische Regelung eigentlich gar nicht anschauen, wenn der Best-Case bereits nicht rentabel wäre. Stimmt diese Überlegung oder übersehen ich was?

 

Beispiel: Es gibt Anleitungen wie man Quellensteuer aus Finnland zurückfordert, mein gesamter Steuerabzug ist aber lediglich 26,19%.

Es macht also wahrscheinlich keinen Sinn zu forschen wie es nun wirklich ist (in diesem Falle ist wahrscheinlich die Anleitung veraltet).

 

Viele Grüße und Danke für hilfreiche Antworten

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Hallo @onra,

und wieder hab' ich was gelernt, danke 😉

Das war jetzt aber vergleichsweise einfach. Ich hatte in der Vergangenheit auch immer genügend inländische Gewinne, so dass das nie zum Thema wurde.

Und der Aktien-Verlustverrechnungstopf war mir ja schon bekannt, nur nicht, dass es sowas ähnliches auch für ausländische Dividenden gibt.

Gruß

Achim

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Wäre doch toll, wenn sich Consors um die Quellensteuerproblematik kümmert. Angeblich ist das ja so:

https://www.depot-vergleich24.net/ratgeber/60-rueckforderung-quellensteuer-selber-oder-bank-beauftra...

 

Ich habe mit einem Kunden einer anderen Bank gesprochen, die sind jedenfalls sehr zufrieden damit.

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@Teitelboim : ... Wäre doch toll (...)

Rate mal, in welchem PLV diese Kostenposition seit Jahren steht:

 

Quellensteuerrückforderungen:    19,95 Euro (2) inkl. USt. je zu erstattender Ertragszahlung

(2) Zzgl. evtl. anfallender fremder Spesen (bspw. Spesen der Lagerstelle bei Wertpapierüberträgen zur Consorsbank und bei Quellensteuererstattungen).

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Diese Kostenposition wird ja auch im von @Teitelboim verlinkten Test erwähnt. Was nicht erwähnt wird, und auch nirgends steht, ist, dass nicht jedes Land gleichermaßen unterstützt wird. Ich habe CB angerufen und meine Länder abgefragt, das ging problemlos. Ist bei meiner anderen Bank ähnlich.

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Das ist erstaunlich. Ich habe dazu mit der "Traderteam" telefoniert. Dieser Service blieb unerwähnt. Was muss man denn tun, damit die Quellensteuer für 19,95 EUR zurück geholt wird? Für mich würde sich das bei einigen Ländern lohnen!

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Nur wer die Spesen kennt, weiss, wie er leidet ...

Dazu:

Extrembeispiel Realty Income Corp.WKN: 899744:

Das Unternehmen schüttet monatlich aus

=> 12 zu erstattende Ertragszahlungen p.a.

=> 12 X 19,95.- je zu erstattender Ertragszahlung 

=> 239,40.- , zzgl. fremde Spesen.

 

Demnach müssten vor Spesen mindestens 1.596.-€ Dividenden p.a. vereinnahmt werden, damit sich die Quellensteueraktion gerade noch nicht lohnt.

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Ich kann @stocksour nur beipflichten.

Rückführung ausländischer Quellensteuer über die Bank macht keinen finanziellen Sinn, zumindest nicht für einen normalen Anleger.

 

In einigen Fällen kann man die Rückführung selbst auf den Weg bringen.

Recht problemlos klappt das Verfahren mit der Schweiz. Schon etwas schwieriger wird es mit Irland.

Theoretisch soll das auch mit Dänemark gehen.

 

Wer mir aus der Praxis erklären kann, wie ich die 10% Quellensteuer aus China/Hongkong zurück bekomme , bitte gerne .

 

Ich lasse wegen der Problematik die Finger von Frankreich, Spanien, Italien , Finnland , Norwegen, Schweden.

 

Es gibt für mich reichlich viele tolle Dividendenunternehmen aus den USA und den Niederlanden. Da gibt es nichts zurückzuführen.Smiley (zwinkernd)

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Hallo @stocksour ,

...was ist denn mit W8-BEN bzw. DBA bei Reality Income?

Habe auch ein paar Quartals-US Reits am Start. Hier wird die AbgSt immer schön mit der15%igen  Q-St verrechnet......Ist das oben anders???

 

LG+

onra

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Hallo, @onra ,

nein, das ist natürlich nicht anders, aber wenn ich schon ein Extrembeispiel vorrechne, lasse ich Steuerkosmetika wie W8-BEN bzw. DBA gerne bewusst aussen vor ... das muss "kesseln".

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Wie man hier in der Community lesen kann, wird die Dividende bei einem REIT (oft) nachträglich aufgeteilt. Wenn man bei einem REIT die Quellensteuer zurückfordern will, kann man dann die gesamte monatliche Dividende angeben (wie in der ursprünglichen Abrechnung), oder muss man jeweils die aufgeteilte Dividende verwenden? Muss man die aufgeteilte Dividende verwenden, wäre die Dividende, ab der sich es lohnt die Quellensteuer für alle Dividenden(teile) zurückzufordern wesentlich höher.

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