Hallo,
ich bin bereits Kundin der Consorsbank und möchte für meine Mutter ein Tagesgeldkonto eröffnen. Meine Mutter hat mir eine so genannte Generalvollmacht erteil. Somit kann ich sämtliche Geldgeschäfte tätigen. Wie ist bei der Eröffnung zu verfahren?
Das Konto soll auf den Namen meiner Mutter laufen.
Das Postident-Verfahren kann meine Mutter jedoch nur schwer bis gar nicht durchführen, da Sie in einem Pflegeheim lebt.
Kann ich, als Generalbevollmächtigte dann das Postident-Verfahren für meine Mutter durchführen?
Hallo @Brigitte21,
sehr gerne hätte ich Ihnen in Ihrem Fall geholfen. Ich kann verstehen, dass die Kontoeröffnung für Ihre Mutter nicht so einfach möglich ist.
Daher habe ich mich bei der persönlichen Kundenbetreuung informiert und auch die verantwortliche Fachabteilung um Rat gefragt.
Leider ist es so, dass Kontoeröffnungen mit Generalvollmachten bei uns nicht angeboten werden. Unabhängig davon würde die Generalvollmacht nur die Unterschriften auf dem Antrag ersetzen können, nicht die Legitimation der Person. Der Gang zur Post zur Identifiaktion ist leider zwingend notwendig.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen in diesem Fall keine andere Antwort geben kann und hoffe, dass Sie eine geeignete Lösung finden.
Herzliche Grüße aus Nürnberg,
Sonja
Community Moderator
Pflegeheimbewohner sind oft gemäß § 1 Abs. 3 Personalausweisgesetz von der Ausweispflicht befreit.
Diese Menschen haben schlicht keinen Ausweis und brauchen auch keinen. Sie haben nur eine Bescheinigung von der Meldebehörde hierüber und die muss dann genügen.
Hallo,
ist es denn möglich, dass Postidentverfahren durch den Postboten durchführen zu lassen? Meine Mutter ist leider sehr immobil und wohnt in einer Pflegeeinrichtung. Da gestaltet sich der Besuch einer Postfiliale sehr schwierig.
Grüße
Brigitte
Das mag ja bezogen auf behördliche und hoheitliche Belange richtig sein. Aber es stellt sich trotzdem die Frage, ob Consors unter diesen Bedingungen überhaupt ein Konto einrichtet.
Denn schließlich lehnt Consors ja auch ab, dass ich ein Konto für meine Mutter eröffne, obwohl eine Generalvollmacht für mich vorliegt.
Hallo @Brigitte21,
ich würde Ihnen vorschlagen, sich mit Ihrem Wunsch einfach an Ihr persönliches Betreuungsteam zu wenden. Die Kollegen können Ihren Fall dann gerne direkt mit Ihnen gemeinsam prüfen!
Ich hoffe, dass sich das noch unkompliziert für Sie klären lässt!
Herzliche Grüße aus Nürnberg,
Sonja
Community Moderator