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Einlagensicherung Consors / Smartbroker

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Gelegentlicher Autor
Beiträge: 6
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Hallo,

 

ich bin mittlerweile Kunde sowohl bei Consors als auch bei Smartbroker. Hinter beiden steht die BNP Paribas. Bei Consors die BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland und hinter Smartbroker die DAB BNP Paribas.

 

Jezt mal angenommen die BNP gerät in Schieflage, weiß jemand wie hier die Einlagensicherung greift?

 

Also trete ich hier als einzelner Kunde auf (Absicherung über 100.000€ über den Fonds de Garantie des Dépôts) oder als Kunde  von Consors und Smartbroker (dann wäre es eine Absicherung über 200.000€).

 

...und ja ich weiß, die BNP ist auch Teil des Bundesverbands deutscher Banken e. V. mit einer Absicherung von 90Mio€. Würde mich trotzdem mal interessieren.

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Hier steht's. Das sollte auch für Dich als Gläubiger reichen.

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Gelegentlicher Autor
Beiträge: 6
Registriert: 06.12.2020

Hallo stocksour,

 

danke für die Antwort. Die Seite hatte ich mir gestern schon angeschaut, war mir aber nicht ganz sicher.

 

Nachdem die Einlagensicherung pro Kunde und Bank greift, heißt das somit, dass Smartbroker und Consors über die BNP Paribas abgesichert sind.

 

Im Falle eines Konkurses der BNP würde somit zunächst die gesetzliche Einlagensicherung des FGDR greifen und das Geld beider Konten zusammengefasst gegen die 100.000€ Absicherung gerechnet werden. 

 

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Beiträge: 3865
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Hallo, @Challes ,

Deine Schlussfolgerung geht mir nicht weit genug.

Egal, wie viele Konten Du bei der BNP Paribas oder einer ihrer "Abkömmlinge" hast:

Im Falle einer Insolvenz der BNP Paribas würden alle diese Konten aufaddiert gegen die Einlagensicherung gerechnet.

 

Zu Smartbroker noch ein paar Klarstellungen:

 

- Smartbroker besitzt als Broker/Wertpapierhandelsbank/e-Plattform nur eine Teilbanklizenz, darf also kein klassisches Einlagengeschäft betreiben.

- Smartbroker ist mit der BNP Paribas gesellschaftlich weder verwandt noch verschwägert, sondern ein "Abkömmling" der wallstreet:online AG.

- Smartbroker ist mit der DAB BNP Paribas lediglich durch einen Exlusiv-Partnerschaftsvertrag verbunden, woraus sich - wie auch immer - die Einlagensicherung ableitet.

 

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@Challes 

Im "Informationsbogen für den Einleger (Gesetzliche Einlagensicherung)", der aktuell wieder ins OnlineArchiv gestellt wurde, steht:

 

  • Einlagen bei BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland sind geschützt durch:
    Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution (FGDR)
  • Sicherungsobergrenze:
    100.000 Euro pro Einleger pro Kreditinstitut
  • Die folgenden Marken sind Teil Ihres Kreditinstituts:
    • Consorsbank
    • Consors Finanz BNP Paribas
    • BNP Paribas Corporate & Institutional Banking
    • BNP Paribas Wealth Management – Private Banking
    • DAB BNP Paribas
  • Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben:
    Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden »aufaddiert«, und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100.000 Euro.
  • Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen haben:
    Die Obergrenze von 100.000 Euro gilt für jeden einzelnen Einleger

 

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Gelegentlicher Autor
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@immermalanders 

Super. Danke für die Antwort. Und vor allem sehr gut erklärt

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