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Bereitstellung der Steuerbescheinigung für 2020

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Mittlerweile sind bei mir von allen Banken die entsprechenden Steuerbescheinigungen für 2019 "eingetrudelt". Lediglich die Consorsbank lässt mal wieder auf sich warten.

Meine Frage ist daher:

Warum gehört eigentlich die Consorsbank immer zu den LETZTEN die die Steuerbescheinigungen zur Verfügung stellen? Im Jahre der Fusion von der Consorsbank mit der DAB-Bank wurde uns dies noch als Grund für die Verzögerung genannt. Aber das ist jetzt ja auch schon eine gewisse Zeit her und kann daher auch nicht mehr der Grund sein. Was ist also der Grund warum auch diesmal die Consorsbank wieder ganz hinten liegt? 

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
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Hallo @Wub,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Da uns zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht alle Informationen vorliegen, haben wir Ihre Anfrage zur weiteren Klärung an die zuständigen Kollegen weitergeleitet. Sobald uns eine Rückmeldung vorliegt, werden wir Sie an dieser Stelle selbstverständlich umgehend informieren.

Vielen Dank und viele Grüße

CB_Susan
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
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2019 ist steuerlich längst nicht abgeschlossen. Ich habe diese Woche 36 (!) Dokumente im Online-Archiv gehabt wegen steuerlicher Neubewertungen der Ausschüttungen von Realty Inc.!

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
Regelmäßiger Autor
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Dann bist Du scheinbar ein sog. "Sonderfall". Diese könnte die Consorsbank ja gesondert betrachten und entsprechend abarbeiten. In Zeiten der EDV-gestützten Bearbeitung sollte dies doch kein Problem mehr darstellen.

Denn warum sollen "Normalkunden" wegen solcher Exoten länger warten als es unbedingt notwendig ist?

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
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Der Normalkunde der Consorsbank ist aber nicht obdachlos und kann deshalb seine Steuererklärung sowieso noch nicht machenMann (fröhlich)

Egal ob Mieter oder Eigenheimbesitzer hat er sicher noch keine Abrechnung seiner Hausverwaltung erhalten und von meinen anderen Banken habe ich die Steuerbescheinigung auch noch nicht.

Bedauerlicherweise wird jetzt das Forum wieder zugetextet, ich war sowieso überrascht das der jährliche Proteststurm erst jetzt losgeht.


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@wub 

 

Jetzt musst du mir nur noch erklären, wie die Consorsbank solche "Sonderfälle" im voraus identifizieren soll. Sippenhaft für alle Aktionäre von Realty Inc.?

 

@juvolschreibt auch ganz richtig, dass auch noch andere Unterlagen wie Abrechnungen der Hausverwaltung oder Spendenbescheinigungen fehlen.

 

Ferner steht es jedem Kunden frei, zu einer Bank zu wechseln, bei der die Steuerbescheinigung früher erstellt wird.


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Davon abgesehen ist das Zeitfenster für die Meldung aller möglichen Einkommens- und Einkommensersatzleistungen durch Arbeitgeber, Versicherungen, Kranken- und Rentenkassen an die Finanzbehörden wegen eventuell erforderlicher Berichtigungen immer bis zum 28.02. (heuer schaltjahrbedingt sogar bis zum 29.02.) offen.

Daraus folgt: Kein Finanzbeamter fasst vor März '20 eine 2019er Erklärung an.

 

Ob jemand überhaupt eine Steuerbescheinigung braucht, weil sich eine Anlage KAP zu seiner Steuererklärung empfiehlt, kann hier überprüft werden. Soweit ich es gesehen habe ist der thread so aktuell wie vor zwei Jahren.

 

Vielleicht hilft das manchen, den Ball flach zu halten, noch dazu, wo für die Abgabe durch Privatleute bis Ende Juli Zeit ist, für Leute, die ihre Erklärung durch Dritte machen lassen, sogar noch viel länger.


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Letztes Jahr wurde die Steuerbescheinigung mit Datum 11.04.19 geliefert.

Wenn es dieses Jahr Ende März sein soll, wären das ja 14 Tage Gewinn! 🙂

Jemand hatte schon Ende Januar 2020 alle Belege zusammen - das hatte ich auch noch nie geschafft.

Diese jahr war ich echt gut: Am 6.2. die EÜR abgesandt und am 8.2. meine EKSt. 2019.

Ich hatte tatsächlich alles zusammen und wohne auch nicht "unter der Brücke".

"Egal ob Mieter oder Eigenheimbesitzer hat er sicher noch keine Abrechnung seiner Hausverwaltung erhalten und von meinen anderen Banken habe ich die Steuerbescheinigung auch noch nicht".

Das kommt aber darauf an, ob man was zum Anrechnen hat, z.Bsp. haushaltsnahe Dienstleistungen.

Da ich selbst der Verwalter bin, habe ich die ntürlich schon Ende Dez./Jan. erstellt.

Da kommen aber einige auch nicht in die Gänge, vor allem größere Institutionen...

Dies jahr erwarte ich eine große Nachzahlung, ansonsten wäre mir das auch nicht so wichtig. Und wie @stocksour richtigerweise erwähnte, benötigt man die KAP nicht, wenn sonst alle V-Töpfe stimmig sind. Aber nun genug getextet...

 

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@juvol 

So ist es aber nicht ganz richtig. Auch wenn man nicht "obdachlos" ist, hat man hinsichtlich der Absetzbarkeit der in der Nebenkostenabrechnung enthaltenen "Haushaltsnahen Dienstleistungen" bekanntlich ein Wahlrecht. So geht es nun mal aus dem Anwendungserlass des BMdF hervor. 

Dort heißt es wörtlich:

"Es ist aber auch nicht zu beanstanden, wenn Wohnungseigentümer die gesamten Aufwendungen erst in dem Jahr geltend machen, in dem die Jahresabrechnung im Rahmen der Eigentümerversammlung genehmigt worden ist. Für die zeitliche Berücksichtigung von Nebenkosten bei Mietern gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend."

 

Ich setze daher die Haushaltsnahen Dienstleistungen aus der im Jahre 2019 erhaltenen Nebenkostenabrechnung ab. Daher muss ich auch nicht abwarten bis ich im Jahre 2020 die Nebenkostenabrechnung für das Vorjahr erhalte. 


Es fehlt mir somit nur noch die Steuerbescheinigung der Consorsbank für die Einkommensteuererklärung, da ich für die Kapitalerträge die Allgmeinbesteuerung (weil erheblich günstiger) beantrage und nicht das Abgeltungsverfahren in Anspruch nehme. 

 

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
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@Hawkwind 

Warum sollte im Zeitalter der IT ausländische Papiere nicht erkannt bzw. heraus gefiltert werden können? Dies erschließt sich mir nicht. 

Zur Nebenkostenabrechnung habe ich schon was geschrieben. Lesen und verstehen!

 

 

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