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Bereitstellung der Steuerbescheinigung für 2020

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Mittlerweile sind bei mir von allen Banken die entsprechenden Steuerbescheinigungen für 2019 "eingetrudelt". Lediglich die Consorsbank lässt mal wieder auf sich warten.

Meine Frage ist daher:

Warum gehört eigentlich die Consorsbank immer zu den LETZTEN die die Steuerbescheinigungen zur Verfügung stellen? Im Jahre der Fusion von der Consorsbank mit der DAB-Bank wurde uns dies noch als Grund für die Verzögerung genannt. Aber das ist jetzt ja auch schon eine gewisse Zeit her und kann daher auch nicht mehr der Grund sein. Was ist also der Grund warum auch diesmal die Consorsbank wieder ganz hinten liegt? 

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@stocksour 

Ersten habe ich einen hohen Erstattungsanspruch gegenüber dem Finanzamt. Und zweitens wird "der Finanzbeamte", wenn er ab Anfang März 2020 mit der Bearbeitung der Steuererklärungen beginnt, die eingegangenen Einkommensteuererklärungen "streng nach Eingang" abarbeiten. Wer zuerst kommt.....

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(...) da ich für die Kapitalerträge die Allgmeinbesteuerung (weil erheblich günstiger) beantrage und nicht das Abgeltungsverfahren in Anspruch nehme.

@wub :

Das Abgeltungsverfahren kannst Du nicht in Anspruch nehmen, weil das Deine Bank(en) im Veranlagungszeitraum schon fleißig getan haben.

Die Besteuerung Deiner Kapitalerträge nach der tariflichen Einkommenssteuer kannst Du ebensowenig beantragen, allenfalls die entsprechende Günstigerprüfung dazu (in Anlage KAP, Zeile 4, die "1" nicht vergessen, sonst macht der/die für die Buchstaben V-Z zuständige Finanzbeamte(-in) diesbezüglich gar nichts ...).

 

Der für die Günstigerprüfung maßgebliche Grenzsteuersatz von 25% wird laut Steuerprogressionstabelle 2019 übrigens schon bei einem zu versteuernden Einkommen (da sind die Kapitalerträge bereits enthalten!) von

ca. 17 K bei Alleinstehenden

ca. 34 K beim Splittingtarif für Verheiratete/Verpartnerte

erreicht.

Liegt man darüber, kann man die Günstigerprüfung auch beantragen, bringt nur nichts.

 

 

 

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@stocksour 

....Das Abgeltungsverfahren kannst Du nicht in Anspruch nehmen, weil das Deine Bank(en) im Veranlagungszeitraum schon fleißig getan haben.

Die Besteuerung Deiner Kapitalerträge nach der tariflichen Einkommenssteuer kannst Du ebensowenig beantragen, allenfalls die entsprechende Günstigerprüfung dazu (in Anlage KAP, Zeile 4, die "1" nicht vergessen, sonst macht der/die für die Buchstaben V-Z zuständige Finanzbeamte(-in) diesbezüglich gar nichts ...)....

 

Ich liebe solche Wortklauber und Erbsenzähler. Von daher: DANKE!

 

Bei mir geht es übrigens nicht um einen "Horizontalen Verlustausgelich" (zumindest nicht in erster Linie) bei § 20 EStG, sondern um einen  "Vertikalen Verlustausgleich" zwischen den Einkünften aus § 19 EStG mit den negativen Einkünften aus § 21 EStG. Der persönliche Steuersatz liegt somit bei mir weit unter 25%. Daher wird beim Fiskus von mir auch die Günstigerprüfung BEANTRAGT!

 

Vorweggenommenes Ergebnis: Versteuerung - auch der Kapitalerträge (!) - nach "dem allgemeinen Einkommenssteuertarif".

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[irgendwie off topic, und weil ich solche peu à peu - Argumentationen hasse]

 

Ich hatte schon befürchtet, ich hätte irgendetwas überlesen - da kommt plötzlich ein zwar nicht uninteressanter, aber letztlich doch ziemlich trivialer Steuersachverhalt um die Ecke.

 

Das kryptische Steuerparagraphisch des vorigen Beitrags bedeutet, in allgemein verständliche deutsche "Worte geklaubt":

 

>Mit den Verlusten (Erwerbsnebenkosten, Sanierungsaufwand und/oder Mietausfall) aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)

>werden die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG)

>möglichst unter den steuerlichen Grundfreibetrag (9.168.-/18.336.- beim Splittingverfahren) gedrückt.

 

=> 1. Rückerstattung der auf Einkünfte nach § 19 EStG abgeführten Steuern

=> 2. Sofern Antrag auf Günstigerprüfung gestellt, Anwendung des tariflichen Einkommenssteuertarifs auf die erklärten Kapitalerträge, soweit diese den Grundfreibetrag übersteigen

 

In diesem Fall bringe ich doch glatt Verständnis dafür auf, dass jemand die Steuerbescheinigung inständig herbei sehnt, zumal Steuererklärungen dieser Qualität in den Finanzamtsrechnern häufig erst einmal ruhen und danach auch noch gären dürfen ... (eigene Erfahrung), erst recht, wenn ein "Erbsenzähler" mit gezielten Rückfragen und nicht enden wollenden Beleganforderungen sein Tagewerk kunstvoll verzögert.

 

Zur Dauer der Bereitstellung der Steuerbescheinigung wie auch der Bearbeitung der Steuererklärung wissen Naturvölker:

 

Du kannst am Gras ziehen - deswegen wächst es nicht schneller.

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@stocksour 

"In diesem Fall bringe ich doch glatt Verständnis dafür auf, dass jemand die Steuerbescheinigung inständig herbei sehnt"

 

Ich bringe für Dein überhebliches Geschreibsel aber kein Verständnis mehr auf.
Ich dachte nämlich hier wäre ein "Helferforum" und kein "Schwätzerforum" eines älteren Herrn. Obwohl ich liebe ja eigentlich besserwissende (pensionierte) Oberlehrer, wenn sie sich zur Sache "Bereitstellung der Steuerbescheinigung" äußern; aber nur dann! 

 

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@wub 

 

Ich zitiere mal aus deinen Aussagen:

 

Ich dachte nämlich hier wäre ein "Helferforum"...

 

Warum gehört eigentlich die Consorsbank immer zu den LETZTEN die die Steuerbescheinigungen zur Verfügung stellen?

 

Merkst du was? Wie soll das "Helferforum" eine Frage beantworten, die voll im Verantwortungsbereich der Bank liegt? Aber Hauptsache eingeschnappt sein, wenn man nicht die passenden Antworten bekommt...

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@Hawkwind 

"...Merkst du was? Wie soll das "Helferforum" eine Frage beantworten, die voll im Verantwortungsbereich der Bank liegt? Aber Hauptsache eingeschnappt sein, wenn man nicht die passenden Antworten bekommt..."

 

Nö, Hawkwind ich bin nicht eingeschnappt. Warum auch? 
Die Abfrage richtete sich ja nicht nur an die Forumisten, sondern auch an die Mitarbeiter der Consorsbank. Und diese haben ja bereits geantwortet und mitgeteilt, dass demnächst eine Beantwortung hier im Forum erfolgen wird. 

 

... von daher waren die für die Sache "nutzlosen"  Äußerungen von einem bestimmten User nicht nötig. Und wenn dies noch in einer "überheblichen" Art erfolgt, dann schon zweimal nicht. 

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Ob man über das "Warum immer so spät" eine ehrliche Auskunft geben wird, da habe ich so meine Zweifel.

 

Im Online-Archiv war bereits am 19.12.2019 ein Dokument, das auf die Bereitstellung der Steuerbescheinigung bis Ende März hinwies. Somit ist die Sache eigentlich soweit klar. Und wer damit nicht leben kann, muss sich eine Bank suchen, die ihm die Unterlagen eben bereits bis Mitte Februar erstellt.

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@Hawkwind 

"Ob man über das "Warum immer so spät" eine ehrliche Auskunft geben wird, da habe ich so meine Zweifel."

 

Mal sehen was die Consorsbank hier schreibt. Es müssen doch "gewichtige" Gründe sein, warum die Consorsbank - im Gegensatz zu den anderen Instituten - es nicht zeitnah schafft. Nach Ablauf der gesetzlichen Online-Übermittlungsfrist - Ende Februar - für Steuerunterlagen müsste doch eigentlich eine zeitnahe Bereitstellung - Anfang März - erfolgen können und müssen. Okay, Dein Tipp mit einem Bankwechsel wäre auch noch eine Möglichkeit, zumal ich bei der Consorsbank als "Nebenbank" nur noch über ein geringeres Depotvolumen verfüge.

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(...) - im Gegensatz zu den anderen Instituten - (...)

 

Diese Pauschalaussage halte ich - Stand heute - für ein Gerücht.

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