Bei Fonds und ETF kommt hinzu, dass zur Abrechnung des Verkaufs steuerliche Daten vom Emittenten benötigt werden. Diese werden immer nach dem Verkauf vom entsprechenden Emittenten geliefert.
Was bringt die steuerliche Information im Augenblick kurz vor der Ausführung, in welchem Du eh nicht mehr reagieren kannst?
Zu einer Verkaufsentscheidung gehören die steuerlichen Konsequenzen unweigerlich dazu, und diese kannst Du nach der Ausführung auf dem Verkaufsbeleg im Online Archiv nachlesen.
Je nach Aktien- bzw. Fondsdomizil könnte man auch noch die Quellensteuer laut Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in die kaufmännische Überschlagsrechnung einbeziehen ... Luise.
Leider muss ich Ihnen heute mitteilen, dass wir diesen nicht weiter berücksichtigen können, da die steuerliche Berechnung vor Verkauf sehr komplex ist. Es müssten mehrere Systeme miteinander interagieren. Dadurch steigt die Gefahr mögliche Fehlerquellen zu schaffen. Eine Umsetzung steht somit nicht im Verhältnis mit einem möglichen Nutzen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Viele Grüße
CB_Evelin Community-Moderatorin
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