Durchführung von Steuererstattungen und Vorabbefreiungen gemäß Doppelbesteuerungsabkommen
Bei der Konkurenz ( in Deutschland )ist soetwas möglich.
z.b. Kanada 25 % Quellensteuer in Deutschland nur 15% anrechenbar. Vorabbefreiung das nur 15% einbehalten werden und man sich nicht umständlich selber die zu viel gezahlte Steuer zurückholen muss.
weiteres Beispiel von es keine Befreiung gibt, aber die Zuviel gezahlte Steuer von Consors zurück holt werden könnte/ sollte ( z.b. Schweiz, Dänemark , Österreich, Belgien Frankreich)
Hier mal ein Link zum Formular der Konkurenz Klick
Sie müssen ein registrierter Benutzer sein, um hier einen Kommentar hinzuzufügen. Wenn Sie sich bereits registriert haben, melden Sie sich bitte an. Wenn Sie sich noch nicht registriert haben, führen Sie bitte eine Registrierung durch und melden Sie sich an.