Wie wird der steuerpflichtige Ertrag (Vorabpauschale) beim Verkauf von Fondsanteilen berechnet?
Wie wird der steuerpflichtige Ertrag (Vorabpauschale) beim Verkauf von Fondsanteilen berechnet?
SteuerVorabpauschale
Wussten Sie schon: Ihre Vorabpauschale aus dem Vorjahr (z. B. 2023) wird automatisch verrechnet, um Ihren steuerpflichtigen Ertrag beim Verkauf von Fondanteilen während des Jahres (z. B. 2024) zu verringern.
Hierzu ein Rechenbeispiel, wenn Sie im Jahr 2024 Fondsanteile verkaufen möchten:
Für das Jahr 2024 wurde für unseren beispielhaften Fonds eine Vorabpauschale von 0,10 EUR berechnet.
Vorabpauschale in 2024:
0,10 EUR
Kaufkurs des Fonds am 01.12.2023:
200 EUR/Stück
Verkaufskurs des Fonds am 15.09.2024:
240 EUR/Stück
Berechnung des steuerpflichtigen Ertrages:
Als erstes wird der Ertrag aus dem Verkauf Ihrer Fondsanteile errechnet: Verkaufskurs des Fonds - Kaufkurs des Fonds 240 EUR/Stück - 200 EUR/Stück = 40 EUR Gewinn/Stück
Von diesem Gewinn wird Ihre Vorabpauschale aus dem Jahr 2023 abgezogen, um so Ihren steuerpflichtigen Ertrag zu mindern: 40 EUR Gewinn/Stück - 0,10 EUR Vorabpauschale aus 2023 = 39,90 EUR
Aktienfonds haben eine Teilfreistellung von 30 %. Also wird von dem berechneten Betrag noch 30 % abgezogen. So erhalten Sie Ihren steuerpflichtigen Ertrag beim Verkauf: 39,90 EUR x 30 % = 11,97 EUR Teilfreistellung 39,90 EUR - 11,97 EUR Teilfreistellung = 27,93 EUR steuerpflichtiger Ertrag pro verkauftem Fondsanteil.
Noch ein Hinweis:
Die Vorabpauschale selbst ist nicht die Steuer. Stattdessen ist sie nur die Bemessungsgrundlage für die Steuer. Sie zahlen also 25 % der Vorabpauschale als Kapitalertragssteuer + Solidaritätszuschlag + gegebenenfalls Kirchensteuer. Es werden aber nur Steuern abgezogen, wenn Ihr Freistellungsauftrag oder Ihr Verlustverrechnungstopf nicht ausreichen.
Was eine Vorabpauschale ist und wie Sie diese berechnen können, erfahren Sie in dieser FAQ.