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Wie wird die Vorabpauschale berechnet?

Investmentsteuer Steuer

Die Vorabpauschale ist die Differenz zwischen dem sogenannten Basisertrag des Fonds und der Ausschüttung.  Der Basisertrag = 70 % des jährlichen Basiszinses x Rücknahmepreis der Fondsanteile zum Jahresbeginn des vorangegangenen Kalenderjahres.

 

  • Kauf eines Aktienfonds am 01.12.2018: 200,00 EUR/Stück
  • Rücknahmepreis am 02.01.2018: 180,00 EUR/Stück
  • Rücknahmepreis am 31.12.2018: 220,00 EUR/Stück
  • Ausschüttung: 0,10 EUR/Stück
  • Basiszins: 1 %

 

70 % von 1 % (jährlichen Basiszins)                                     = 0,7 %

0,7 % x 180,00 EUR                                                              = 1,26 EUR Basisertrag

 

Vorabpauschale (12 Monate)

1,26 EUR (Basisertrag)  – 0,10 EUR (Ausschüttung)          = 1,16 EUR

 

Vorabpauschale (1 Monat)    

1,16 EUR : 12 x 1                                                                  = 0,10 EUR

 

Abzgl. 30 % Teilfreistellung:   0,10 EUR x 70 %                  = 0,07 EUR

 

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter Steuern

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