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Verlustverrechnungstopf

Steuer

In einem Verlustverrechnungstopf der Bank werden Verluste bzw. negative Kapitalerträge mit positiven Kapitalerträgen des Anlegers verrechnet, um zu einer Basis für die Festsetzung der Abgeltungssteuer zu kommen.

 

Diese Verluste dürfen nicht mit Einkünften verrechnet werden, die nicht aus Kapitalanlagen stammen, etwa mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Im Rahmen der Verlustverrechnung lassen sich die allgemeine Verlustverrechnung, die anrechenbare Quellensteuer und der Freistellungsauftrag unterscheiden. Banken erstellen für den Kunden einen allgemeinen Verlustverrechnungstopf und einen speziellen Verlustverrechnungstopf für Gewinne und Verluste aus Aktiengeschäften. Die Bank unterscheidet bei der Verrechnung auch zwischen Aktienverlusten und Zertifikatsgewinnen.

 

Literatur:

Götzenberger, Anton-Rudolf. Anlagestrategien vor der neuen Abgeltungsteuer. Wien: 2008. S. 69.

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