Mit einem Freistellungsauftrag können Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag vom Abzug der Abgeltungsteuer befreit werden.
Der maximale Sparerpauschbetrag, der mit einem Freistellungsauftrag von der Steuer freigestellt werden kann, liegt für Ledige bei 1.000 Euro und für zusammenveranlagte Lebenspartner bei 2.000 Euro (Stand 2023). Anleger müssen Freistellungsaufträge direkt bei ihren Finanzinstituten stellen z. B. Banken, Versicherungen, Sparkassen etc. Erzielt ein Anleger bei verschiedenen Banken Kapitalerträge, kann er bei jeder Bank einen Freistellungsauftrag stellen. Die Summe der Freistellungaufträge darf allerdings nicht den maximalen Sparerpauschbetrag überschreiten.
Ihr Freistellungsauftrag bei der Consorsbank: Ihren Freistellungsauftrag können Sie schnell und einfach online beantragen:
loggen Sie sich ein und wählen Sie unter „Mein Konto & Depot“ den Reiter „Steuer“
klicken Sie in der Navigation auf der linken Seite „Freistellung“
wählen Sie „Neuen Freistellungsauftrag anlegen“
füllen Sie das Online-Formular aus, geben Sie Ihre TAN ein und bestätigen Sie
Vorteile:
Steuerbefreiung von Kapitalerträgen
Nachteile:
tatsächliche Werbungskosten werden nicht berücksichtigt
Komplexe Verrechnung z. B. Aktiengewinne nur mit Aktienverlusten
Beispiel:
Ein lediger Anleger hat folgende Gewinne und Verluste bei seiner Bank erzielt.
Gewinn und Verlust - Übersicht
Art
Gewinn
Verlust
Dividenden
500,00 EUR
-
Zinsen
350,00 EUR
-
Aktienverkäufe
100,00 EUR
Zertifikate
200,00 EUR
Er hat einen Freistellungauftrag in Höhe von 700 EUR gestellt. Reicht dieser aus, damit er keine Steuer auf seine Gewinne zahlen muss?
Rechnung:
Gewinn und Verlust - Verrechnung
Art
Gewinn
Verlust
Verrechnung
Dividenden
500,00 EUR
-
+ 500,00 EUR
Zinsen
350,00 EUR
-
+ 350,00 EUR
Aktienverkäufe
100,00 EUR
Zertifikate
200,00 EUR
- 200,00 EUR
Summe
650,00 EUR
Freistellungsauftrag
700,00 EUR
Freibleibender Freistellungsauftrag
50,00 EUR
Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Der Verlust aus dem Aktiengeschäft kann in das nächste Jahr vorgetragen werden. Insgesamt benötigt der Anleger einen Freistellungsauftrag in Höhe von 650 EUR. Sein Freistellungsauftrag in Höhe von 700 EUR reicht aus.