Hallo @anonym1234
vielen Dank für Ihre Rückfrage.
Die Vernichtungserklärung bzw. die entwerteten Karten müssen uns bis zum 31.05.2016 vorliegen. Die Belastung wird durch einen automatisierten Prozess angestoßen. Demnach kann es vorkommen, dass trotz alledem die Gebühren berechnet werden. Sofern uns die Erklärung oder Karten rechtzeitig ausgehändigt wurden, erstatten wir Ihnen selbstverständlich die Gebühren.
Freundliche Grüße aus Nürnberg,
Jasmin
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