Hallo in die Runde,
hier ein etwas abseitiger Beitrag, der aber vielleicht für den einen oder anderen interessant sein könnte, der z.B. bei Internet-Auktionshäusern Waren oder Dienstleistungen anbietet. Mache ich auch – im privaten, gelegentlichen Rahmen und nicht im gewerblichen Ausmaß.
Es häufen sich auf einigen Seiten im Internet Beschwerden über bestimmte Banken, zu denen die Consorsbank nicht gehört. Es gäbe demnach Banken, die (z.B. weil sie die Übereinstimmung der Unterschriften auf papiernen Überweisungsträgern nicht richtig prüften) mehrere Wochen nach einer ausgehenden Überweisung versuchen, von der Empfängerbank das Geld zurückzubekommen.
Einige Empfängerbanken würden bereitwillig von sich aus dem Empfänger das Geld wieder abziehen und zurücküberweisen. Der Händler, von dessen Konto das Geld wieder abgebucht wird, sei dann der Gekniffene, da er dann zwischen den beiden Banken hin und her verwiesen werde. Andere Empfängerbanken bitten ihren Kontoinhaber hingegen zumindest um eine Stellungnahme und Zustimmung zur Rücküberweisung.
Persönlich habe ich das bisher nicht erlebt. Mich würde aber interessieren, wie es denn die Consorsbank in diesen Fällen hält, in denen ein Rücküberweisungswunsch von einer externen Bank mit erheblichem Zeitabstand eintrifft. Die Banküberweisung ist ja eine vergleichsweise sichere Lösung, bei der man darauf vertraut, dass das Geld da ist, wenn es da ist.
Vielen Dank im Voraus!