Das mit dem Freistellungsauftrag scheint mir aber kein gutes Argument zu sein, jedenfalls nicht, wenn man den "freigestellten" Betrag überschreitet und ausserdem ohnehin eine Steuererkärung abgibt. Denn das Eintragen der Kapitalerträge wird dadurch nur unnötig kompliziert, weil man immer den freigestellten Betrag zusätzlich eintragen muss.
Aber was das Tagesgeldkonto betrifft, wo werde ich mich wohl doch bei 'anderen Eltern' umschauen, falls die Phase "ein Hauch von Zinsen" mal überwunden wird. Schade - ich hatte gerade bei diversen Banken meine Konten gekündigt um alles bei CC zu konzentrieren, weil ich keine Lust hatte, auf meinem Smartphone mit den diversen Sicherheitsprogrammchen herumzuhantieren.