Eine Kollegin von mir hat einen Scheck aus Großbritannien von einem Verkehrsunternehmen erhalten (Fahrgastrechte-Entschädigung, ein geringer dreistelliger Betrag). Ihre deutsche Hausbank verweigert Auslandsschecks und eine britische Bankverbindung besitzt sie nicht mehr. Die Eröffnung wäre inzwischen nicht mehr unmöglich, aber mit einem großen Aufwand (u.a. persönlicher Besuch einer Filiale in UK) verbunden.
Sie würde mir also die Forderung mit dem Scheck verkaufen wollen.
Mir wurde einmal gesagt, dass die verbreitete Einschränkung "A/C Payee" (= auf Konto des Zahlungsempfängers) auf einem britischen Scheck bedeutet, dass dieser nicht übertragbar sei, das englische Recht sei anders. Andererseits gibt es in UK viele Geschäfte, die gegen teils happige Gebühren Schecks in bar auszahlen. Es wird also auch da eine Ausnahme geben.
Ist es überhaupt möglich/erlaubt, dass ich diesen Scheck (der nun mal auf den Namen meiner Kollegin lautet) auf mein Konto bei der Consorsbank einzahle? Was muss ich beachten?