Liebe Consorsbank,
einer der Gründe damals zur Consorsbank zu wechseln war der Vorzug des bargeldlosen Kreditkartenverkehrs im Ausland ohne die horrenden Zusatzkosten von anderen Anbietern.
Da dies nun entsprechend dem neuen Leistungsverzeichnis entfällt kann ich leider die Consorsbank nicht mehr weiter empfehlen und werde mir sicher eine Kreditkarte bei einem anderen Anbieter nehmen, der mir diese Konditionen - ebenfalls ohne laufende Kosten - weiterhin bieten kann.
Schade, denn somit geht das Konzept "alles in einer Hand" zumindest für mich nicht mehr auf...und ich ärgere mich, dass ich viele Empfehlungem im Freundes- und Bekanntenkreis aufgrund des ehemals attraktiven Angebots der Consorsbank ausgesprochen habe.
Bei angebotenem Wechsel in EUR immer _nein_ waehlen. Dann rechnet deine Bank um, sonst die auslaendische zu teils absurden Kursen.
Davon abgesehen gibt es auch noch Automatengebuehren, die einem bei manchen Banken ersetzt werden. Consorsbank schliesst dieses aus.
Genau, Euro-Zahlungen außerhalb des EWR führen hier zukünftig auch zu Zusatzkosten. Ein Umrechnenlassen durch den Händler könnte davor prinzipiell nur im EWR schützen, ist aber eben aus anderen Gründen unwirtschaftlich.
Eine "freundlicherweise" vom Händler aus CHF konvertierte Zahlung in der Schweiz führt also zum Entgelt durch die Consorsbank, eine aus CHF konvertierte Zahlung in Liechtenstein hingegen nicht.
Ich habe den neuen AGB widersprochen. Wie nicht anders zu erwarten wurde mir mitgeteilt, das man so den Vertrag mit mir nicht mehr fortfuehren kann. Sollte keine explizite Kuendigung meinerseits kommen, wird der Vertrag mit den neuen AGB fortgefuehrt.
Wenn das so da drin steht, sollte man der Consorsbank vielleicht nahelegen, mal die eigenen AGB zu lesen. AGB-Änderungen werden dem Kunden nach 1. (2) immer "angeboten", bei einem Widerspruch dagegen muss folglich die Bank das ungeänderte Vertragsverhältnis kündigen und nicht der Kunde.
Zitat: Das Preis- und Leistungsverzeichnis und unsere allgemeinen Geschaeftsbedingungen sind Grundlage unser Geschaeftsbeziehung. Aus diesem Grund koennen wir die Geschaeftsbeziehung mit Ihnen leider nicht weiterfuehren, sollten Sie Ihren Widerspruch aufrechterhalten.
Bitte informieren Sie uns bis 19.10.2015, wenn Sie auf Ihren (sic) Widerspruch bestehen. Anderenfalls gehen wir davon aus, dass Sie die neuen AGB anerkennen und fuehren die Bankverbindung weiter.
Jetzt muss man also seinen Widerspruch bestätigen? Was ist an einem Widerspruch nicht zu verstehen? Man legt doch Widerspruch ein, weil man Änderungen nicht akzeptiert. Für mich stellt sich die Frage, ob er diesen nochmalig einlegen muss, oder ob sein Widerspruch schon greift, und er so sich dennoch auf die alten AGBs rechtlich stützen kann. Dazu muss man wohl rechtlich tiefer einsteigen.
Das halte ich im Grunde für dreist, denn es unterstellt dem Kunden mehr oder weniger, den Widerspruch nicht ernst gemeint zu haben. Abgesehen davon frage ich mich, auf welcher rechtlichen Basis sich ein einmal geäußerter Widerspruch durch Nichtstun wieder in Luft auflösen soll.
Bin betruebt. Ich habe CC sehr gemocht, alles, Onlinebanking usw. Aber der typische CC Kunde ist auch ein informierter Kunde und zieht bei Verschlechterungen weiter.