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Neue Kreditkartengebühren

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Liebe Consorsbank,

 

einer der Gründe damals zur Consorsbank zu wechseln war der Vorzug des bargeldlosen Kreditkartenverkehrs im Ausland ohne die horrenden Zusatzkosten von anderen Anbietern.

 

Da dies nun entsprechend dem neuen Leistungsverzeichnis entfällt kann ich leider die Consorsbank nicht mehr weiter empfehlen und werde mir sicher eine Kreditkarte bei einem anderen Anbieter nehmen, der mir diese Konditionen - ebenfalls ohne laufende Kosten - weiterhin bieten kann.

 

Schade, denn somit geht das Konzept "alles in einer Hand" zumindest für mich nicht mehr auf...und ich ärgere mich, dass ich viele Empfehlungem im Freundes- und Bekanntenkreis aufgrund des ehemals attraktiven Angebots der Consorsbank ausgesprochen habe.

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@ppac Achtung die Möglichkeit mit der Kreditkarte in Euro zu zahlen geht quasi Weltweit. Es ist allerdings absolut davon abzuraten.
1. Damals als ich noch bei der DiBa war, wurde das Auslandeinsatz Endgleld trotzdem berechnet.
Und was noch viel schlimmer ist. Bei der Auswahl der direkten Umrechnung vor Ort wird ein extrem schlechter Wechselkurs verwendet. Man ist dann also 2x in die Kostenfalle gelaufen.
Also immer darauf achten in der entsprechenden Lokalen Währung zu zahlen. Leider gibt es oft Fälle wo man bei der Eingabe im Terminal einfach nicht gefragt wird. Vermutlich hat der Händler selbst auch noch etwas von den für uns schlechteren Umrechnungskursen.
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@Endrew Zum Glück ist ist es kein Alleinstellungsmerkmal von Consors. Mir fallen direkt 3 Banken in Deutschland ein wo es die noch komplett kostenfreie Variante gibt. Ich möchte hier nur nicht konkret für etwas werben. Google nutzen und etwas suchen bekommt ja sicher jeder selbst hin und es muss noch beobachtet werden wie die anderen am Markt reagieren. Der Hintergrund ist sicher die Gebührensenkung durch die EU für den Handel. Es betrifft also alle Visa und MasterCard Anbieter.
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Bei angebotenem Wechsel in EUR immer _nein_ waehlen. Dann rechnet deine Bank um, sonst die auslaendische zu teils absurden Kursen.

 

Davon abgesehen gibt es auch noch Automatengebuehren, die einem bei manchen Banken ersetzt werden. Consorsbank schliesst dieses aus.

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Genau, Euro-Zahlungen außerhalb des EWR führen hier zukünftig auch zu Zusatzkosten. Ein Umrechnenlassen durch den Händler könnte davor prinzipiell nur im EWR schützen, ist aber eben aus anderen Gründen unwirtschaftlich. 

 

Eine "freundlicherweise" vom Händler aus CHF konvertierte Zahlung in der Schweiz führt also zum Entgelt durch die Consorsbank, eine aus CHF konvertierte Zahlung in Liechtenstein hingegen nicht.

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Ich habe den neuen AGB widersprochen. Wie nicht anders zu erwarten wurde mir mitgeteilt, das man so den Vertrag mit mir nicht mehr fortfuehren kann. Sollte keine explizite Kuendigung meinerseits kommen, wird der Vertrag mit den neuen AGB fortgefuehrt.

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Wenn das so da drin steht, sollte man der Consorsbank vielleicht nahelegen, mal die eigenen AGB zu lesen. AGB-Änderungen werden dem Kunden nach 1. (2) immer "angeboten", bei einem Widerspruch dagegen muss folglich die Bank das ungeänderte Vertragsverhältnis kündigen und nicht der Kunde.

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Zitat: Das Preis- und Leistungsverzeichnis und unsere allgemeinen Geschaeftsbedingungen sind Grundlage unser Geschaeftsbeziehung. Aus diesem Grund koennen wir die Geschaeftsbeziehung mit Ihnen leider nicht weiterfuehren, sollten Sie Ihren Widerspruch aufrechterhalten.

 

Bitte informieren Sie uns bis 19.10.2015, wenn Sie auf Ihren (sic) Widerspruch bestehen. Anderenfalls gehen wir davon aus, dass Sie die neuen AGB anerkennen und fuehren die Bankverbindung weiter.

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Jetzt muss man also seinen Widerspruch bestätigen? Was ist an einem Widerspruch nicht zu verstehen? Man legt doch Widerspruch ein, weil man Änderungen nicht akzeptiert. Für mich stellt sich die Frage, ob er diesen nochmalig einlegen muss, oder ob sein Widerspruch schon greift, und er so sich dennoch auf die alten AGBs rechtlich stützen kann. Dazu muss man wohl rechtlich tiefer einsteigen.

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Das halte ich im Grunde für dreist, denn es unterstellt dem Kunden mehr oder weniger, den Widerspruch nicht ernst gemeint zu haben. Abgesehen davon frage ich mich, auf welcher rechtlichen Basis sich ein einmal geäußerter Widerspruch durch Nichtstun wieder in Luft auflösen soll. 

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Bin betruebt. Ich habe CC sehr gemocht, alles, Onlinebanking usw. Aber der typische CC Kunde ist auch ein informierter Kunde und zieht bei Verschlechterungen weiter.

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