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Lastschriftbetrug | Was tun?

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Hallo erst mal.

 

Ich habe leider das mulmige Gefühl, dass ich jemandem meine Kontonummer gegeben habe, dieser aber damit nicht einen Artikel bezahlen möchte, sondern diese nun zum Laufschriftbetrug verwenden möchte.

Das Limit für Ausgehende Überweisungen habe ich vorsichtshalber auf 0€ gesetzt.

 

Wie kann ich trotzdem sicher gehen, dass mit meinem Konto kein Unfug getrieben wird? Und welche Maßnahmen kann ich bei einem Betrags unternehmen?

 

Danke schon mal im Voraus!

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eBay? 🙂
Sicher kann man sich, wenn man seine Daten weitergibt, niemals sein. Schließlich kann man zunächst mit den Daten Bestellungen und ähnliches durchführen. Spätestens jedoch wenn du siehst, dass Lastschriften gebucht wurden die nicht von dir genehmigt wurden, kannst du diese zurückziehen lassen. In einigen Fällen kann es vorkommen, das du glaubhaft machen musst, dass du nicht fahrlässig gehandelt hast. Andernfalls ist unter Umständen die Knete weg.

Ich für meinen Teil nutze wenn PayPal oder ein alternatives Konto, wo ich Betrag X bereitstellen kann um dann Überweisungen zu Privatpersonen zu machen und/oder Verkäufe und anderes bezahlen lasse.

Es ist traurig aber gerade durch das Internet, gibt es unzählige Fälle von Kontenmissbrauch.
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Ausgehende Überweisungen kann nur jemand tätigen, der neben Deiner Kontonummer PIN und TAN hat. Nur die Kontonummer nützt da gar nichts.

Lastschriften kannst Du über das Online Banking per Mausclick zurückbuchen. Da musst Du also nur aufmerksam die Posten durchschauen, damit Du das auch merkst. Sollte es da wirklich zu einem Betrugsversuch kommen, würde ich neben dem Zurückbuchen auch die Consorsbank kontaktieren und fragen, wie das in Zukunft verhindert werden kann, zumindest vom selben Konto, und gegebenenfalls Anzeige erstatten. Natürlich solltest Du vor dem Zurückbuchen wirklich prüfen, ob es nicht doch eine gerechtfertige Abbuchung ist, die Du nur vergessen hast.

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Ja es war eBay. Ich nutze ansonsten auch nur PayPal. Habe extra mein Girokonto angegeben, auf dem kein Cent liegt.

Habe mich zuvor versichert, wie lange das Profil der Person schon existiert. habe mich ebreits an eBay gewannt, damit Sie den Nutzer kontrollieren. Nch wurde zum Glück nichts abgebucht.

 

Über das Girokonto laufen noch keine Abbuchungen, da ich dieses erst letzte Woche eröffnet habe.

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Hallo @MyTechDE,

liebe Community Mitglieder,

 

generell kann ich Sie erst einmal beruhigen. Bei einer Lastschrift haben Sie immer acht Wochen Zeit, diese einfach - online oder über Ihr Betreuungsteam - zurück zu geben. @JoeEnochs hat das völlig richtig beschrieben, ich kann mich dem nur anschließen.

 

Eine Reduzierung des Überweisungslimits auf 0 Euro, hat auf den Einzug von Lastschriften allerdings keinen Einfluss. 

 

Aktuell können Sie leider nur abwarten. Sollte der Betrugsfall tatsächlich eintreten und ersichtlich sein, können Sie eine Anzeige erstatten.

 

Sollten Sie noch Fragen dazu haben, steht Ihnen Ihr persönliches Betreuungsteam sehr gerne zur Verfügung!

 

Beste Grüße,

Sonja

Community Moderator

 

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Enthusiast
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Vielleicht wäre es eine Idee, das man als Ebayverkäufer das Tagesgeldkonto angibt, da von diesem generell keine Lastschriften möglich sind. Wäre das ein geeigneter Weg, oder eine aus Sicht der Consorsbank unerwünschte Zweckentfermdung?

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Hallo, wo nehmen Sie die 8 Wochen her ?

Bei einem auf Betrug angelegten Einzug kann mein in der Regel auf das einziehende Konto, möglichst im Ausland , nicht mehr zugreifen. Bei einer streitigen Lieferung oder Leistung bedeutet dies in der Regel eine Beendigung der Geschäfsbeziehung auf die man nicht verzichten kann. Was ist mit Schufa Eintrag in solchen Fällen?

 

v.G. R. Hentschel

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Hallo @Zarah,

 

ich habe gerade Ihre Rückfrage gesehen, bin aber nicht ganz sicher, ob ich Sie richtig verstehen. Können Sie vielleicht noch etwas mehr konkretisieren, wie Sie das Thema Lastschriftrückgabe in Bezug auf Internet-Einkäufe und Schufa-Einträge meinen?

 

Sollte Sie einen aktuell relevanten Fall dazu haben, stehen Ihnen sehr gerne die Kollegen aus Ihrem persönlichen Betreuungstermin zur Verfügung!

 

Beste Grüße aus Nürnberg,

Sonja

Community Moderator

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Heute wuzrde tatsählcih versucht ein Betrag von 600€ zu buchen! Ich habe die Lastschrift sofort zurückgegeben.

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Routinierter Autor
Beiträge: 159
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Hallo @Zarah,

 

die 8 Wochen sind mit Umstellung auf SEPA nun auch gesetzlich geregelt. SEPA-Basis-Lastschriften können ganz generell, egal ob berechtigt oder unberechtigt, innerhalb von 8 Wochen zurückgegeben werden. Bei einer unberechtigten Abbuchung (wenn kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt) hat der Zahlungspflichtige sogar 13 Monate.

 

(Anders sieht es bei SEPA-Firmenlastschriften (B2B) aus. Hier hat der Zahlungspflichtige keinen Erstattungsanspruch. Allerdings muss die Bank vorher prüfen, ob ein gültiges Lastschriftsmandat vorliegt. Wenn kein gültiges Mandat vorliegt, gelten hier auch die 13 Monate.)

 

Ganz ausfürhlich hierzu die Seiten der Bundesbank: http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Aufgaben/Unbarer_Zahlungsverkehr/die_sepa_last...

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