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Kontovollmacht für Basiskonto/P-Konto

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Enthusiast
Beiträge: 392
Registriert: 05.12.2016

Hallo,

 

Bezüglich einer Vollmacht für ein Basis- bzw. P-Konto hätte ich noch zwei Fragen:

(Ich vermute, dies lässt sich abschließend nur durch einen Admin klären.)

 

1. Gibt es hierfür ein gesondertes Formular? Ich konnte nur das für Girokonten finden

2. Kann der Bevollmächtigte mit dieser Vollmacht auch das Abhebelimit (derzeit 200€) an die reguläre Höhe anpassen?

 

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Moderator
Beiträge: 317
Registriert: 29.06.2016

Hallo @SmithA1,

um eine Vollmacht für das Basiskonto zu beantragen, können Sie ebenfalls das Formular für das Girokonto verwenden. Hier machen wir keinen Unterschied.

Ihre Anfrage bzgl. des Limits habe ich allerdings noch einmal an die verantwortliche Abteilung im Haus weitergeleitet. Sobald uns hierzu eine Rückmeldung vorliegt, melden wir uns an dieser Stelle wieder bei Ihnen.

Ich wünsche Ihnen schon einmal ein schönes Wochenende.

Viele Grüße

CB_Mine
Community-Moderatorin

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Moderator
Beiträge: 604
Registriert: 21.08.2017

Hallo @SmithA1,

zu Ihrer Anfrage zu den Kartenlimits habe ich bereits eine Rückmeldung von den Kollegen.

Eine Limiterhöhung für die Karten kann nur der Kontoinhaber anfordern.
Der Bevollmächtigte kann grundsätzlich alle Zusatzkarte erhalten. Dabei hat dieser die gleichen Limits wie der Kontoinhaber.

Lieben Gruß und ein schönes Wochenende

CB_Susan
Community-Moderatorin

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Enthusiast
Beiträge: 392
Registriert: 05.12.2016

Vielen Dank @CB_Susan für die Infos.
Muss der Kontoinhaber die Limiterhöhung telefonisch beantragen oder geht dies auch per Fax mit Unterschrift?
Oder geht dies auch auf anderem Wege, z.B. Email oder Brief?

 

Siehe anderen Beitrag. Dort können wir das klären, dann ist es nicht doppelt.

 

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Enthusiast
Beiträge: 471
Registriert: 14.11.2016

@SmithA1 

 

So wird es unübersichtlich, alles doppelt und dreifach. Kontovollmacht ist übrigens Kontovollmacht. Dabei spielt es keine Rolle, ob es ein Giro- oder Basiskonto ist. In der Regel nennt es sich auch "Konto-/Depotvollmacht", was alle Konten mit einschließt (Allerdings kann der Kontoinhaber, also Vollmachtgeber, einzelne Konten ausschließen. Diese können dann nicht eingesehen werden im Online-Banking, evtl. aus persönlichen Gründen. Denn der Bevollmächtigte bekommt ja eigene Zugangsdaten und nutz ein eigenes TAN Verfahren. Und das sollte eben auch so gehandhabt werden. Auch hierzu siehe den anderen, verlinkten Beitrag). 

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