Bekanntlich kann man SEPA-Lastschriften 8 Wochen nach Belastung bzw. Unterrichtung über die Belastung widersprechen und die Lastschriftrückgabe veranlassen.
Ich wollte am 17.05.2017 eine Lastschrift vom 22.03.2017 zurückgeben. Die Frist endete an diesem Tag (Ereignisfrist, Fristberechnung nach §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB).
Die Lastschriftrückgabe war im Online-Banking bereits nicht mehr möglich, so dass ich telefonisch die Kundenbetreuung kontaktierte. Auch dort war es nicht möglich, die Lastschrift zurückzugeben, weil angeblich die Frist verstrichen sei. Man wolle mit der Fachabteilung Rücksprache halten. Sicherheitshalber habe ich den Auftrag zur Rückgabe nochmals schriftlich erteilt.
Die Consorsbank teilt nun mit, dass man am letzten Tag der Frist nur Rückgaben bis 15:00 Uhr akzeptiere. Der telefonische Auftrag zur Lastschriftrückgabe sei erst gegen Abend des 17.05.2017 erfolgt, so dass er im Buchungslauf nicht mehr berücksichtigt worden sei.
Mit dieser Begründung weigert sich die Consorsbank, die Lastschrift zurückzugeben. Kontakte mit der zuständigen "Fachabteilung" brachten keinen Erfolg.
Eine Lastschriftrückgabe gemäß gesetzlicher Regelungen ist kein Wertpapiergeschäft. Hier hat die Consorsbank offenbar völlig falsche Vorstellungen von der Einhaltung gesetzlicher Fristen.
Ich warte jetzt noch die schriftliche Antwort der Consorsbank ab, dann geht der Fall an die BaFin.
Leider ist die zuständige "Fachabteilung" nicht erreichbar. Angekündigte Rückrufe von dort blieben aus.
Stattdessen nur eine lapidare E-Mail, in welcher der Standpunkt wiederholt wird:
Zitat Consorsbank:
"Der Widerruf einer Lastschrift (Einzugsermächtigung) ist bis 8 Wochen nach Belastung möglich. Ihre Lastschrift wurde am 22.03.2017 vormittags bei uns verbucht. Ihr Widerruf hätte uns daher am 17.05.2017 bis 15:00 Uhr erreichen müssen, damit er noch taggleich hätte bearbeitet werden können. Sie hatten uns jedoch am 17.05.2017 erst gegen 19:48 angerufen."
Die gesetzliche Frist für die Erhebung des Widerspruchs endete am 17.05.2017 um 24 Uhr und nicht um 15 Uhr. Dies will man aber bei der "Consorsbank" nicht einsehen und verweigert nach wie vor die Lastschriftrückgabe.
Nun denn, dann wird es jetzt die BaFin klären.
@EagleOne, in der Aussage "Ihr Widerruf hätte uns daher am 17.05.2017 bis 15:00 Uhr erreichen müssen, damit er noch taggleich hätte bearbeitet werden können." sehe ich Keine Angabe, dass die Frist schon um 15:00 Uhr abgelaufen war. Kommt der Widerruf nach 15:00 Uhr, kann er an diesem Tag nicht mehr bearbeitet werden. Alle Rückrufaufträge, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, werden erst am nächstem Bankarbeitstag bearbeitet. Was ist daran falsch??
Hallo,
deine Erfahrungen decken Sich leider sehr mit denen, die ich in letzter Zeit mit der Consorsbank gemacht habe.
Bei mir war der Fall ähnlich, jedoch wollte ich eine Überweisung stoppen. Ich habe mich unmittelbar beim Kundencenter gemeldet (7 Uhr), man versicherte mir, dass die Überweisung bis 10 Uhr gestoppt werden kann und ich mir keine Sorgen machen muss. Mir wurden 9,95 EUR in Rechnung gestellt und die Sache wurde um 12 Uhr bearbeitet, sodass der Stopp fehlgeschlagen ist und der ganze Aufwand umsonst war. Zwei Tage lang habe ich mehrmals beim Kundencenter angerufen, plötzlich konnte mir niemand mehr helfen oder sagen, wann bzw. ob das Geld überhaupt zurück kommt. Schriftliche Anfragen wurden von inkompetenten Sachbearbeitern mit Einzeilern abgefertigt.
Solange man sein Konto nur zum Bezahlen benötigt ist alles gut, braucht man jedoch mal die Hilfe seiner Bank, ist man bei der Consorsbank mittlerweile komplett aufgeschmissen. Ich werde mir daher nach 5 Jahren bei der Bank eine Alternative suchen.
Gruß
Marco
Die Lastschriftrückgabe von @EagleOne würde ich als persönliche Erfahrung verbuchen und das nächste Mal eher tätig werden.
Was Überweisungsrückrufe angeht, ist das in der Tat Glücksache, da es auch auf die Kooperation der Empfängerbank ankommt. @marcopojo : Leider hast Du nicht geschrieben, wann die Überweisung in Auftrag gegeben wurde. War das am Vortag?
@marcopojo ... o.k. ... das hatte ich nicht richtig verstanden. So lange das Geld die Bank noch nicht verlassen hat, sollte es eigentlich möglich sein, den Vorgang zu löschen. Von der DAB kenne ich es noch so, daß noch nicht ausgeführte Überweisungen sogar über das Webinterface vom Kunden selbst gelöscht werden konnten.
Meine Vermutung ist, daß Du in der Hotline an Jemanden geraten bist, der keine Ahnung davon hatte, wie eine Überweisung zu stoppen ist. Die Bearbeitung um 12 Uhr war definitiv zu spät, da gebe ich Dir Recht. Leider ist es so, daß die Mitarbeiter dort nicht unbedingt Leute sind, die vom Bankfach oder den internen Systemen Ahnung haben. Ich habe ähnliche Erfahrungen gemacht ... so wurde bei mir aus einer telefonischen Anfrage nach einer ausgebliebenen Dividendenzahlung auf wundersame Weise eine Überweisungsnachforschung gemacht. So etwas kostet wirklich Zeit und Nerven. Daher bin ich mittlerweile bei einem anderen Anbieter, wo die Mitarbeiter durchgängig kompetent sind - auch wenn es sich um schwierige Fragen handelt.