abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Gescheiterte SEPA-Lastschriftrückgabe

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Routinierter Autor
Beiträge: 114
Registriert: 07.04.2014

Bekanntlich kann man SEPA-Lastschriften 8 Wochen nach Belastung bzw. Unterrichtung über die Belastung widersprechen und die Lastschriftrückgabe veranlassen.

 

Ich wollte am 17.05.2017 eine Lastschrift vom 22.03.2017 zurückgeben. Die Frist endete an diesem Tag (Ereignisfrist, Fristberechnung nach §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB).

 

Die Lastschriftrückgabe war im Online-Banking bereits nicht mehr möglich, so dass ich telefonisch die Kundenbetreuung kontaktierte. Auch dort war es nicht möglich, die Lastschrift zurückzugeben, weil angeblich die Frist verstrichen sei. Man wolle mit der Fachabteilung Rücksprache halten. Sicherheitshalber habe ich den Auftrag zur Rückgabe nochmals schriftlich erteilt.

 

Die Consorsbank teilt nun mit, dass man am letzten Tag der Frist nur Rückgaben bis 15:00 Uhr akzeptiere. Der telefonische Auftrag zur Lastschriftrückgabe sei erst gegen Abend des 17.05.2017 erfolgt, so dass er im Buchungslauf nicht mehr berücksichtigt worden sei. 

 

Mit dieser Begründung weigert sich die Consorsbank, die Lastschrift zurückzugeben. Kontakte mit der zuständigen "Fachabteilung" brachten keinen Erfolg.

 

Eine Lastschriftrückgabe gemäß gesetzlicher Regelungen ist kein Wertpapiergeschäft. Hier hat die Consorsbank offenbar völlig falsche Vorstellungen von der Einhaltung gesetzlicher Fristen. 

 

Ich warte jetzt noch die schriftliche Antwort der Consorsbank ab, dann geht der Fall an die BaFin.

 

 

 

 

0 Likes
21 Antworten 21

Routinierter Autor
Beiträge: 114
Registriert: 07.04.2014

Leider ist die zuständige "Fachabteilung" nicht erreichbar. Angekündigte Rückrufe von dort blieben aus.

 

Stattdessen nur eine lapidare E-Mail, in welcher der Standpunkt wiederholt wird: 

 

Zitat Consorsbank:

"Der Widerruf einer Lastschrift (Einzugsermächtigung) ist bis 8 Wochen nach Belastung möglich. Ihre Lastschrift wurde am 22.03.2017 vormittags bei uns verbucht. Ihr Widerruf hätte uns daher am 17.05.2017 bis 15:00 Uhr erreichen müssen, damit er noch taggleich hätte bearbeitet werden können. Sie hatten uns jedoch am 17.05.2017 erst gegen 19:48 angerufen."

 

Die gesetzliche Frist für die Erhebung des Widerspruchs endete am 17.05.2017 um 24 Uhr und nicht um 15 Uhr. Dies will man aber bei der "Consorsbank" nicht einsehen und verweigert nach wie vor die Lastschriftrückgabe.

 

Nun denn, dann wird es jetzt die BaFin klären.

 

0 Likes

Autorität
Beiträge: 4639
Registriert: 06.02.2015

@EagleOne, in der Aussage "Ihr Widerruf hätte uns daher am 17.05.2017 bis 15:00 Uhr erreichen müssen, damit er noch taggleich hätte bearbeitet werden können." sehe ich Keine Angabe, dass die Frist schon um 15:00 Uhr abgelaufen war. Kommt der Widerruf nach 15:00 Uhr, kann er an diesem Tag nicht mehr bearbeitet werden. Alle Rückrufaufträge, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, werden erst am nächstem Bankarbeitstag bearbeitet. Was ist daran falsch?? Verlegener Smiley

 


Regelmäßiger Autor
Beiträge: 23
Registriert: 01.08.2016
Lag für die Lastschrift ein gültiges SEPA Lastschriftmandat vor? Wenn nicht ist eine Rückgabe ja bis zu 13 Monate möglich.

Wie macht die Consorsbank das dann in diesem Fall überhaupt?
0 Likes

Regelmäßiger Autor
Beiträge: 36
Registriert: 07.12.2014
Ich würde ja sagen, wer es zwei Monate lang nicht schafft, seine Kontoumsätze zu kontrollieren und dann auch zeitnah die Lastschrift zurückgehen zu lassen, der hat es nicht besser verdient! Nach spätestens zwei Wochen sollte es ja wohl jedem halbwegs verantwortungsvollem Kontobesitzer aufgefallen sein..

Aber vielleicht lernst du daraus und schiebst die Verantwortung nächstes Mal nicht auf deine Bank..

Aufsteiger
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Beobachter
Beiträge: 3
Registriert: 07.03.2016

Hallo,

 

deine Erfahrungen decken Sich leider sehr mit denen, die ich in letzter Zeit mit der Consorsbank gemacht habe.

 

Bei mir war der Fall ähnlich, jedoch wollte ich eine Überweisung stoppen. Ich habe mich unmittelbar beim Kundencenter gemeldet (7 Uhr), man versicherte mir, dass die Überweisung bis 10 Uhr gestoppt werden kann und ich mir keine Sorgen machen muss. Mir wurden 9,95 EUR in Rechnung gestellt und die Sache wurde um 12 Uhr bearbeitet, sodass der Stopp fehlgeschlagen ist und der ganze Aufwand umsonst war. Zwei Tage lang habe ich mehrmals beim Kundencenter angerufen, plötzlich konnte mir niemand mehr helfen oder sagen, wann bzw. ob das Geld überhaupt zurück kommt. Schriftliche Anfragen wurden von inkompetenten Sachbearbeitern mit Einzeilern abgefertigt.

 

Solange man sein Konto nur zum Bezahlen benötigt ist alles gut, braucht man jedoch mal die Hilfe seiner Bank, ist man bei der Consorsbank mittlerweile komplett aufgeschmissen. Ich werde mir daher nach 5 Jahren bei der Bank eine Alternative suchen.

 

Gruß

Marco

 

 

0 Likes

Regelmäßiger Autor
Beiträge: 36
Registriert: 07.12.2014
@marcopojo
Auch hier muss ich die Consorsbank in Schutz nehmen. Aktuell wird ziemlich viel geflamed, allerdings ist ein Überweisungsrückruf generell nur sehr schwer machbar und immer etwas Glückssache. Das Problem bei dir war eher, dass dir ein Erfolg zugesichert wurde. Das war gewiss nicht sinnvoll, und hat falsche Hoffnungen geweckt.

Ich hatte schon so einige Probleme rund um den Zahlungsverkehr, und bis jetzt wurde mir immer kompetent weitergeholfen. Bei einem Fall in Verbindung mit Sofortüberweisung.de wurde mehrere Tage von der Consorsbank nachgeforscht und ich wurde mehrfach unaufgefordert zurückgerufen, um mir den aktuellen Stand mitzuteilen. Ich bin also aktuell von der Kompetenz rundum zufrieden!
0 Likes

Enthusiast
Beiträge: 135
Registriert: 14.11.2016

Die Lastschriftrückgabe von @EagleOne würde ich als persönliche Erfahrung verbuchen und das nächste Mal eher tätig werden.

 

Was Überweisungsrückrufe angeht, ist das in der Tat Glücksache, da es auch auf die Kooperation der Empfängerbank ankommt. @marcopojo : Leider hast Du nicht geschrieben, wann die Überweisung in Auftrag gegeben wurde. War das am Vortag?

0 Likes

Aufsteiger
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Beobachter
Beiträge: 3
Registriert: 07.03.2016
@Checko Doch, ich habe angegeben, dass die Überweisung um 7 Uhr morgens getätigt wurde und ich mich unmittelbar - und unmittelbar heißt hier 5 Minuten später - beim Kundencenter gemeldet habe.
0 Likes

Enthusiast
Beiträge: 135
Registriert: 14.11.2016

@marcopojo  ... o.k. ... das hatte ich nicht richtig verstanden. So lange das Geld die Bank noch nicht verlassen hat, sollte es eigentlich möglich sein, den Vorgang zu löschen. Von der DAB kenne ich es noch so, daß noch nicht ausgeführte Überweisungen sogar über das Webinterface vom Kunden selbst gelöscht werden konnten.

 

Meine Vermutung ist, daß Du in der Hotline an Jemanden geraten bist, der keine Ahnung davon hatte, wie eine Überweisung zu stoppen ist. Die Bearbeitung um 12 Uhr war definitiv zu spät, da gebe ich Dir Recht. Leider ist es so, daß die Mitarbeiter dort nicht unbedingt Leute sind, die vom Bankfach oder den internen Systemen Ahnung haben. Ich habe ähnliche Erfahrungen gemacht ... so wurde bei mir aus einer telefonischen Anfrage nach einer ausgebliebenen Dividendenzahlung auf wundersame Weise eine Überweisungsnachforschung gemacht. So etwas kostet wirklich Zeit und Nerven. Daher bin ich mittlerweile bei einem anderen Anbieter, wo die Mitarbeiter durchgängig kompetent sind - auch wenn es sich um schwierige Fragen handelt.

0 Likes
Antworten