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Einreichung eines Schecks aus den USA - wann auf dem Konto ersichtlich

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Aufsteiger
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Guten Tag,

 

ich habe Ihnen am 25. April einen Scheck zugesandt der Sie laut Einlieferungsbeleg am 27. April erreicht hat. Hierbei handelt es sich um eine fünfstellige Summe in USD, ausgestellt von einer US-amerikanischen Bank.

 

Leider kann ich in der Umsatzübersicht nicht erkennen, ob Sie den Vorgang bereits bearbeiten und wie der Status ist. Ist dies normal, bzw. wird der Betrag erst nach vollständiger Gutschrift erscheinen?

 

 

Ich freue mich auf Ihre Antwort und sende freundliche Grüße

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
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Hallo, @jannaLT,

dein Anliegen kann von der Community mangels Zuständigkeit zwar zur Kenntnis genommen, jedoch nicht behandelt werden.

Am besten wendest Du Dich z.B. über "Kontakt" bzw. das Kontaktformular direkt an Deine Vertragspartnerin.

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Regelmäßiger Autor
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Mich würde interessieren, wo eigentlich die Scheckeinreichung dokumentiert ist? Im Online-Archiv ist nichts, per Post habe ich auch nichts bekommen, auf Nachfrage kam dann folgende E-Mail:

 

Guten Tag Herr XXX,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir bestätigen Ihnen hiermit den Erhalt Ihres Schecks am XX.10.2018. Auch bei weiteren Fragen bin ich mit meinem Team Ihr Ansprechpartner. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und sind gerne für Sie da.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag.
Freundliche Grüße
XXXXX
StarInvestoren 

 

Finde ich unprofessionell. Keine Schecknummer, kein Betrag, kein Hinweis wann man so ungefähr mit der Buchung rechnen könnte. Bei meiner Hausbank hätte ich wenigstens einen Durchschlag der Scheckeinreichung erhalten. War ein hoher 5-stelliger Betrag in US$.

 

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@kopterpilot:

Keine Sorge, sowas wird heutzutage umgehend und bestens dokumentiert. Einen erstmalig in dieser nicht ganz unbeträchtlichen Höhe eingereichten US-Scheck wird Consors, um sich selbst zu entlasten, zunächst einmal der BaFin als "Verdachtsfall" melden. Das ist heutzutage ein Routinevorgang, u.A., weil das Bankkundengeheimnis letztes Jahr so beiläufig wie geräuschlos komplett abgeschafft wurde.

 

Daher kann Consors gar nicht sagen, wann die Gutschrift erfolgt. Consors bzw. BNP Paribas sind, nicht zuletzt aus Gründen ihres Status als "Qualified Intermediary" bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche, Terrorismusunterstützung u.a.m. ganz Vorne mit dabei - sofern es sich um nichtstaatliche Akteure handelt, notabene - und agieren dabei sehr proaktiv.

 

Wenn du also nicht gerade regelmässig solche Schecks einreicht, kannst Du Dich auf einen "Compliance Check" einstellen, in den insbesondere im Falle eines US-Schecks, Behörden in DE, EU und USA involviert werden können. Consors muss den Scheck den Behörden melden und ggf. dort auf Freigabe warten, wie es sich für ein staatliches Exekutivorgan gehört, zu dem die Banken praktisch geworden sind.

 

Wahrscheinlich wird sich daher in Kürze eine nette Dame der Consors-SchnüffelabteilungCompliance bei Dir melden und um einige Angaben zur Herkunft des Schecks sowie den wirtschaftlich Berechtigten bitten - sofern das nicht im Hintergrund selbst abgeklärt werden kann.

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Ob das so stimmt? Laut Webseite der BaFin ist für eine Verdachtsmeldung nach Geldwäschegesetz nicht die BaFin zuständig sondern die Zollbehörde. Und "Qualified Intermediary" bedeutet eine Sonderstellung der Bank gegenüber der US-Steuerbehörde IRS. Hat mit Geldwäsche genau gar nix zu tun.

 

Und das war auch nicht die Frage hier. Hätte erwartet einen Transaktionsbeleg in meinem Online-Archiv zu finden, ist aber für eine Scheckeinreichung offenbar nicht vorgesehen. Daher mein Beitrag mit der Bitte dies zu verbessern.

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@kopterpilot

 

Und das war auch nicht die Frage hier. Hätte erwartet einen Transaktionsbeleg in meinem Online-Archiv zu finden, ist aber für eine Scheckeinreichung offenbar nicht vorgesehen. Daher mein Beitrag mit der Bitte dies zu verbessern.

 

Das Forum dient zum Austausch der Kunden untereinander. Für Verbesserungsvorschläge ist der Ideen-Bereich vorgesehen.

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Und "Qualified Intermediary" bedeutet eine Sonderstellung der Bank gegenüber der US-Steuerbehörde IRS. Hat mit Geldwäsche genau gar nix zu tun.


Soso. Das dürfte sowohl BNP Paribas als auch dem IRS neu sein Smiley (zwinkernd) Klick

 

 

Und das war auch nicht die Frage hier. Hätte erwartet einen Transaktionsbeleg in meinem Online-Archiv zu finden, ist aber für eine Scheckeinreichung offenbar nicht vorgesehen. Daher mein Beitrag mit der Bitte dies zu verbessern.

Ohne Transaktion bekommt man keinen Transaktionsbeleg, sondern nur eine Empfangsbestätigung des Schecks, wie Consors sie offenbar vollkommen korrekt ausgestellt hat.

 

Ich habe versucht zu erklären, warum die Transaktionsbestätigung hier etwas länger dauern wird. Und auch, warum dies nicht so einfach "verbessert" werden wird bzw. kann. Das kannst Du gern ignorieren und morgen einfach bei Consors anrufen und ggf. auch die "Bitte" als Idee einreichen: Klick.

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Ob eine Bank ein Qualified Intermediary ist oder nicht hat meiner Meinung nach nichts mit eventuell vorhandenen Meldepflichten durch die Bank oder den Sender bzw. Empfänger der Zahlung zu tun.

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@immermalanders:

Du meinst, wenn man einen lukrativen Vertrag mit dem IRS macht, kann man gleichzeitig folgenlos gegen Meldepflichten gemäss GwG bzw. FATCA verstossen? Das möchte ich doch sehr bezweifeln. Counterparty für den QI-Status ist nämlich der IRS. Genau der IRS, der hinter FATCA steht - ein Gesetzeswerk, das von den USA bekanntlich global durchgesetzt wird: https://de.wikipedia.org/wiki/FATCA.

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@expat Trifft leider nicht zu. Die oben zitierte E-Mail ist keine "Empfangsbestätigung", da weder Betrag, Schecknummer, ausstellende Bank, oder andere Details auf die man sich berufen könnte, genannt sind. Einfach unprofessionell und dringend verbesserungsbedürftig. Wozu gibt es ein Online-Archiv, dort gehört eine Empfangsbestätigung rein. Und danke für den Hinweis dort mal anzurufen. Vor ein paar Wochen schon geschehen, und hat die zitierte, wenig hilfreiche E-Mail gebracht.

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