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Consorsbank steht über ein BGH Urteil ???

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Regelmäßiger Autor
Beiträge: 69
Registriert: 14.03.2018

Wir haben letztes Wochenende unseren Rücksack verloren. Dort waren unsere Geldbörsen mit den Bankkarten drin.

 

Alle Karten Sperren lassen, Visa Karte karm schon automatisch.

 

Heute angerufen wegen der Bestellung der VPay Girokarten.

Nach einem BGH Urlteil dürfte die Ersatzkarte nichts kosten. Dieses wurde jetzt von drei Mitarbeiter verneint mit bezug auf die AGB und Preisliste. 

 

Auf meinem Hinweis auf das Urteil mit Aktenzeichen wurde nur wiederholt das sieht die Bank anders es steht auch in den AGB und Preisliste.

 

Auf meine direkte Frage ob die Bank über dem dem Urteil steht wurde nur gesagt es steht so in den AGB und Preisliste. Also es wurde ausgewichen.

 

Als ich einen Vorgesetzten sprechen wollte wurde das verweigert mit dem Komentar der kann auch nichts anderes Entscheiden und als ich fragte wieso wurde wieder ausgewichen und als ich fragte warum der Mittarbeiter mir seinen Vorgesetzten nicht gibt erhilte ich die Antwort das entscheide er jetzt so. (Das Gespräch wurde aufgezeichnet.)

 

Kann ich jetzt davon ausgehn das das Telefonbanking nur aus einem Callcenter besteht ? 

 

Der Letzte hat nur gesagt er gibt es weiter, aus meiner Erfahrung bedeutet das in ein paar Wochen oder gar keine Antwort.

 

Es ist schlimm das jetzt wieder alles in die länge gezogen wird um zu hoffen das der Kunde nachgilbt. Für mich bedeutet das aber auch wieder eine Herausvorderung. Das letzte mal als die Vollmacht nicht eingerichtet wurde mustte es auch mit hilfe einer externen Stelle gelöst werden.

 

Ich weiß ja das ich im grunde unerwünschter Kunde bin, auch das wurde schon bei dieser Hotline gesagt.

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
Moderator
Beiträge: 471
Registriert: 23.05.2018

Hallo @Chondaux,

ich möchte gerne auf Ihren Beitrag eingehen.
 

Eine neue V Pay Karte bei Verlust ist kostenfrei.

Was Sie schildern ist definitiv nicht der Kundenservice , den wir bieten möchten.

Auch der von Ihnen geschilderte Umgangston des Mitarbeiters ist natürlich nicht akzeptabel.

Auf keinen Fall sind Sie bei uns als Kunde unerwünscht.

Leider haben wir Moderatoren keinen Zugriff auf Ihre Kundendaten.

Wenn Sie mit einem Kollegen gesprochen haben, der Ihnen eine Rückmeldung zugesagt hat, wird diese auf jeden Fall erfolgen.

Ich hoffe, Ihr Anliegen klärt sich schließlich noch zufriedenstellend.

Viele Grüße

CB_Stephan
Community Moderator

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
Regelmäßiger Autor
Beiträge: 69
Registriert: 14.03.2018

@CB_Stephan 

 

Dann sollte ich mal anfangen die Telefonate aufzuzeichnen dann könnte man höre wie erwünscht man ist.

 

 

 

Eine Anmerkung noch bevor es missverständnisse gibt, ich war freundlich am Telefon und hab auch freundlich meine Fragen gestellt.

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
Enthusiast
Beiträge: 643
Registriert: 07.08.2014

@Chondaux 

 

deshalb immer nur per e-mail reklamieren. Da hat der Kunde dann auch einen Beweis. Beim Telefonat aber nichts.

Und Beschwerden per e-mail mit Bitte an Weiterleitung an den Geschäftsführer oder die Rechtsabteilung oder beide.

 

Und selbst das funktioniert nicht immer. Eine Willenserklärung bezüglich eines meiner Konten wurde bis heute nicht erledigt und verursacht mir so jedes Jahr Ärger mit dem Finanzamt und zeitraubendem Schriftwechsel. Die Behörde akzeptiert dann die Willenserklärung. Consors bleibt untätig. - So ist das eben mit den Bankern.

Wo das dann hinführt, schauen wir zur Deutschen Bank und deren Aktie.

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