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Consorsbank führt Kontoführungsgebühren fürs Girokonto ab 27.03.2021 ein

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Ich weiß nicht, ob ich der erste bin, der das nun gemerkt hat, aber in meinem Online-Archiv war heute ein neues Preis-/Leistungsverzeichnis.

 

Darin steht, daß ab 27.03.2021 4,00 € Gebühren monatlich für die Kontoführung berechnet werden. Davon ausgenommen sind Konten, bei denen ein Mindestgeldeingang von 700 € nachgewiesen wird.

 

Allerdings gilt dies scheinbar nur für Neueröffnungen ab diesem Termin. Für Altkunden bleibt die Girokontoführung - zumindest lese ich das so - weiterhin (vorerst) noch kostenfrei.

 

Auszug aus dem P/L-Verzeichnis gültig ab 27.03.2021:

 

CONSORSBANK GIROKONTOFÜHRUNG

 

Gültig für Eröffnungen bis 26.03.2021:

kostenfrei

 

Gültig für Eröffnungen ab dem 27.03.2021:
Kontoführung kostenlos

Kostenlos bei einem Geldeingang von mindestens 700,00 Euro im Kalendermonat oder wenn der Kontoinhaber unter 28 Jahre alt ist.

Sonst 4,00 Euro monatlich; Belastung des monatlichen Entgelts erfolgt mit der Quartalsabrechnung.

 

Eine weitere große Direktbank, die nun Kontoführungsgebühren einführt. - Langsam wird die Luft dünn...

 

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Mich würde im Zusammenhang mit dem Mindestgeldeingang von 700 Euro eine Sache interessieren: Wie stellen eigentlich die Banken fest, ob jemand die Voraussetzung erfüllt oder nicht? Gibt es z.B. ein Tool, das am Monatsende analysiert, ob 700 Euro eingegangen sind und entsprechend Gebühren erhebt oder nicht? Oder studieren die Mitarbeiter der Bank laufend die Umsätze ihrer Kunden? 

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Auch wenn Bankensoftware wohl im Branchendurchschnitt nicht besonders modern ist, sollte das mit ein bis zwei If-Anweisungen (z.B. eine beim Monats- und eine beim Quartalsauszug) und somit mit wenigen Zeilen Code zu erledigen sein.

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Zwei Fragen hätte ich:

1. Die Girocard wird ja nur bei Nutzung oder Nachfrage neu ausgegeben wenn man eine neue braucht, weil die Gültigkeit abgelaufen ist. Wird es dann bei Bestandskunden dennoch weiterhin kostenfrei bleiben?

2. Geldeingang heißt hier, dass es auch geht, wenn man etwas einzahlt (von einem eigenen anderen Konto) und dann später wieder zurücküberweist? Das wäre ja ein Geldeingang.
Es wird ja nicht speziell nach "Gehalt" oder Ähnlichem gefragt.
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Hallo, @hohof , @MaierM ,

zur Frage: "Woher wissen die Banken, welche Art von Geldeingang auf einem Konto eingeht?"

Durch den Textschlüssel im Interbanken-Buchungssatz.

Im SEPA-Verfahren steht:

PAYR   für Payroll

SALA   für Salary Payment

 

Diese haben ihre Entsprechung im DTA (Datenträgeraustauschverfahren), hier in der linken Spalte:

 

53

000

Lohn-, Gehalts-, Renten-Gutschrift

54

XXJ

Vermögenswirksame Leistung

54

777

Vermögenswirksame Leistung (aus EZÜ Erfassung)

56

000

Überweisungen öffentlicher Kassen

 

P.S.:

Die Basics, Eure Frage beantworten zu können, wurden bei mir Anfang der 1980er Jahre versynapst, noch dazu fachfremd nach Ablage "Das brauchst Du Deiner Lebtag nie wieder!"

Danke Euch, dass ich meine Hirnzellen neu versynapsen musste, weil ich halt immer noch ein neugieriger Hund bin.

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2. Geldeingang heißt hier, dass es auch geht, wenn man etwas einzahlt (von einem eigenen anderen Konto) und dann später wieder zurücküberweist? Das wäre ja ein Geldeingang.
Es wird ja nicht speziell nach "Gehalt" oder ähnlichem gefragt.

 

Es wird tatsächlich so sein, daß diese Kontoführungsgebühr (gilt ja nur für Neukunden) relativ leicht zu umgehen ist. 1 x aufs eigene PayPal-Konto Geld überweisen, und tags darauf wieder zurückbuchen - schon hat man die 700 € Mindestgeldeingang generiert.

 

Das war übrigens auch schon vor Jahrzehnten so, daß man auf diese Art einen Mindestgeldeingang bei Girokonten umgehen konnte. - Da muß ich nun an einen bereits verstorbenen Freund denken, der das schon Mitte der 90er Jahre monatlich so machte (in Zeiten vor dem Internet also). Den mußte ich damals am WE bevor wir etwas unternahmen immer als erstes zum SB-Serviceterminal seiner Bank fahren.

 

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Sorry für meinen obigen Beitrag, bei dem ich wohl etwas in meiner Filterblase festgesteckt habe, weil viele Banken ausdrücklich einen wie von mir beschriebenen Geldeingang - Lohn, Gehalt, Pension, Rente - voraussetzen und "Durchbuchaktionen", von welcher Seite auch immer, nicht werten.

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@Boldking 

 

So war es aber nicht bei jeder Bank möglich (und ist es auch heute nicht). Denn viele Banken verlangen ausdrücklich einen Gehaltseingang (oder z.B. Rente). Das wird eben durch den von @stocksour erwähnten Textschlüsseln analysiert. Es zählen auch keine Bargeldeinzahlungen (logisch, eigentlich).

 

Ob es bei der CB wirklich mit einer "einfachen PayPal Buchung" klappt, wird sich noch zeigen. Oder ob die Mutti "mal eben" 700 € überweist. Bei manchen Banken muss die Zahlung auch in einer Summe erfolgen. 300 € und 400 € würden z.B. nicht zählen. Aber wenn, so wie hier, nur von "monatlicher Geldeingang von 700 €" die Rede ist, sollte das alles ja keine Rolle spielen.

 

Wollte auch nur darauf hinweisen, dass es da auch von Bank zu Bank noch Unterschiede gibt.

 

Zum Glück ist mein Hauptkonto (Hauptbank) nach wie vor kostenfrei (mit Mindesteingang allerdings auch). Mal schauen, wann auch meine Bank das ändert. Es gibt ja sowieso nur noch 2-3 (komplett kostenfreie) Banken meine ich.

 

@MaierM Nur als Anmerkung: natürlich sitzen keine Mitarbeiter irgendwo und kontrollieren die Geldeingänge. Hast du eine Ahnung, was das kosten würde? Diese Frage sollte schon der gesunde Menschenverstand beantworten...

 

@immermalanders 

Soweit ich weiß, wird eine neue Girocard aber nicht "einfach so" an Kunden geschickt, welche die regelmäßig genutzt haben. Sondern nur an Kunden, welche die explizit anfordern (per Email/Kontaktformular reicht).

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Aber müsste sowas wie das Streichen oder Nicht-erneut-ausstellen der Girokarte denn nicht auch irgendwo schriftlich dem Kunden mitgeteilt werden? Und zwar in Form einer Änderung der AGB's, im Preis-/Leistungsverzeichnis etc.? Oder müsste nicht zumindest auf ein zusätzliches Vertragswerk verwiesen werden, wo die Streichung drinsteht?

 

Schließlich sind sowohl Giro- als auch Visakarte ein fester Bestandteil des Vertragsverhältnisses gegenüber dem Kunden. Die Consorsbank wirbt ja sogar aktuell noch mit der Ausstellung beider Karten - somit eben fester (Konto-)Vertragsbestandteil, der nicht einfach so einseitig von einer Vertragspartei aufgekündigt werden kann.

 

Soweit ich weiß, wird eine neue Girocard aber nicht "einfach so" an Kunden geschickt, welche die regelmäßig genutzt haben. Sondern nur an Kunden, welche die explizit anfordern (per Email/Kontaktformular reicht).

 

Insbesondere die Girokarte hat noch eine wesentlich höhere Akzeptanz als die Visa, ist also durchaus wichtig in D. Eine explizit notwendig werdende Neuanforderung von Seiten des Kunden nach Auslauf der Karte ist somit in meinen Augen auch nicht rechtens.

 

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Hallo @Boldking,

Sie haben Recht. Über eine solche Änderung muss informiert werden. Daher haben wir allen betroffenen Kunden im September 2020 eine schriftliche Information ins OnlineArchiv eingestellt. In diesem ist ebenfalls vermerkt, dass falls die Ausstellung einer "Folge-girocard" gewünscht ist, diese selbstverständlich bei uns nachbestellt werden kann.

Es handelt sich hierbei also nicht um eine einseitige Kartenkündigung. Hintergrund ist vielmehr, dass wir weiter an unserer Nachhaltigkeit arbeiten möchten. Aus diesem Grund haben wir lediglich den Kundenkreis gewählt, der die girocard in den letzten 12 Monaten nicht eingesetzt hat. In diesen Fällen konnten wir also davon ausgehen, dass diese Karte zumindest von jenen Kunden nicht benötigt wird. Alle anderen erhalten weiterhin ihre Folgekarten von uns. Gleiches gilt für die Inhaber einer Partnerkarte als Bevollmächtigter eines Girokontos.

Bei Eröffnung eines Girokontos erhalten unsere Neukunden natürlich auch weiterhin beide Karten.

Ich hoffe, meine Ausführungen helfen Ihnen weiter.

Eine schöne Restwoche!

CB_Mine
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Guten Tag @cb-Mine, ich habe den Thread gelesen und habe dochnoch eine Frage:

ab 27.03.21 ist ja mit dem neuen Preisverzeichniss die Griocard optional und kostenpflichtig. Wie verhällt es sich den nun bei Bestandskunden? Meine ist noch bis 2024 Gültig, muss ich sie dann ab 27.03.21 bezahlen oder gibts da eine Art Bestandsschutz?

 

Und wenn die Neukunden beide Karten erhalten, dann müssen die Girokard dann Bezahlen oder wie ist das gemeint... . Oder ist sie dann einfach ab 28.03.21 nichtmehr dabei und muss extra gebucht werden?

 

Mit freundlichen Grüßen

Bleiben sie Gesund.

Paule89DE

 

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