abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Basiskonto

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Aufsteiger
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Beobachter
Beiträge: 1
Registriert: 17.06.2016

So liebe Leute, ab heute (19.06.2016) ist ja das Basiskonto beschlossene Sache. Also ein auf Guthabenbasis und deshalb Schufa-freies Girokonto. 

Hier bei der Consorsbank sehe ich dazu noch nichts. 
Wird es gelingen? Und zu welchen Konditionen?

0 Likes
15 Antworten 15

Moderator
Beiträge: 215
Registriert: 24.02.2015

Hallo @LukasHH,

vielen Dank für Ihre Frage.

Seit dem 18.06.2016 bieten wir ein Basiskonto an. Die Eröffnung ist am Wochenende über das Betreuungsteam möglich gewesen. Im Laufe des Tages wird auch die Website für das Basiskonto live gehen. Hier bitte ich Sie noch um ein wenig Geduld.

Der Antrag für die Kontoeröffnung eines Basiskontos wird zum Download über die Homepage möglich sein. Auf der Aktionsseite werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Preis- und Leistungsverzeichnis und weitere wichtige Informationen zur Verfügung stehen. Bezüglich der Konditionen kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Es gibt Beschränkungen bei der Kartennutzung. Diese Information erhalten unsere Kunden mit dem Erhalt Ihrer Karten oder auf telefonische Nachfrage. Zudem werden Marketingaktionen, wie die 50-EURO-Prämie oder die 10-Cent-Aktion, nicht berücksichtigt.

Wichtig zu Wissen: Bei einem Basiskonto erfolgt eine Schufa-Abfrage. Eine Zustimmung zur dieser ist gesetzlich geregelt und bedarf keiner Genehmigung des Antragsstellers.

 

Freundliche Grüße aus Nürnberg,

 

Jasmin

Community Moderator


Aufsteiger
  • Community Junior
Beiträge: 4
Registriert: 19.09.2016

Hallo ,

Ich möchte mich hier auch zu Wort melden , da ich zu der Personengruppe gehöre die ein Anrecht auf ein Basiskonto hat.Ich habe schon mal vorab gesagt mit einem Mitarbeiter via Chat darüber diskutiert und daraufhin eine mail an euch Versand.

Ich möchte mich erstmals für eure zügige Bearbeitung bedanken und über einen Misstand Berichten , der die Eröffnung eines Basiskontos ungemein erschwert.

Ich staunte nicht schlecht als ich gestern Mittag den Antrag samt Post Ident Coupon im Briefkasten fand. Soweit - sogut , der springende Punkt ist , das ich gestern in drei Postfilialen war und aufgrund meiner Duldungspapiere abgewiesen wurde.

In der dritten Filiale kam mir die Galle hoch und ich began mit dem Vorgesetzten eine hitzige Debatte , die leider keinen Erfolg erbrachte.Das einzige was dabei raus sprang war das er meine Duldung Fotokopierte und kurzerhand einen kleinen Text darauf kritzelte ala dieses Dokument wäre für den Post Ident nicht zugelassen.Stempel und Unterschrift gab's obendrein auch noch gratis.

 

Die Post sagt selbst über das Postident Verfahren das man sich an geltendes Recht hält und sich auf den §4 des Geldwäschegesetzes hält.

Quelle : POSTIDENT - beachtet gesetzliche und datenschutzrechtliche Vorgaben

"Zu diesen Pflichten zählt, seinen Vertragspartner zu identifizieren und dessen Identität noch vor Begründung der Geschäftsbeziehung zu überprüfen und festzuhalten. Unter anderem gibt § 4 des Geldwäschegesetzes vor, nach welchen Kriterien die Identitätsprüfung erfolgen muss."


Soweit verständnisvoll , aber die Änderung dessen scheint auf Taube Ohren zu stoßen.


Ich habe ihm sogar klar gemacht das unser Innenminister Thomas
de Maizière diese Änderung Besiegelte und die mit der Verkündung in Kraft getreten ist.

Quelle :Verordnung über die Bestimmung von Dokumenten, die zur Überprüfung der Identität einer nach dem Geld...

 

(2) Zum Zwecke des Abschlusses eines Basiskontovertrags im Sinne der §§ 31, 38 des Zahlungskontengesetzes ist zur Überprüfung der Identität einer nach dem Geldwäschegesetz zu identifizierenden Person auch zugelassen:

"1.
bei einem Ausländer, der nicht im Besitz eines der in § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 des Geldwäschegesetzes genannten Dokumente ist, eine Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes gemäß Anlage D2b in Verbindung mit Anlage D2a der Aufenthaltsverordnung,

2.
bei einem Asylsuchenden, der nicht im Besitz eines der in § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 des Geldwäschegesetzes genannten Dokumente ist, ein Ankunftsnachweis nach § 63a des Asylgesetzes."

 

Werde mir das gleich mal ausdrucken und dem Postbeamten mal vor die Nase halten und falls er sich immer noch nicht an die Gesetzesänderung halten möchte habe ich kein Problem damit die Polizei hinzu zu ordern und ihn wegen Diskriminierung Anzuzeigen.

 

Update

 

Einst hatte ich wirklich mal geglaubt man Lebe hier in einem Rechtsstaat , aber Pustekuchen.Polizei will nicht mal Anrücken und sagt : Suchen Sie sich einen Anwalt , dies ist nichts für uns.Selbst mal um eine Anzeige zu erstellen wollen die nicht Anrücken ergo wird hier sogar das Recht jemanden Anzuzeigen , der Postbeamter ist unmöglich.

Da frage ich mich ob nicht Putin inoffiziell das Zepter hier in der Hand hält. Lediglich kann ich verstehen  das der sich nicht in die Rechtsangelegenheit einmischen will , aber zugleich zu sagen das der nicht mal Anrücken will um eine Anzeige wegen Diskriminerung  aufzunehmen ist schon Recht merkwürdig.

Da stellt sich mir übrigens die frage wie das mit dem Post Ident überhaupt funktionieren soll wenn nicht mal die sich an hiesiges Recht halten wollen?
Die andere frage wäre wie man bei euch überhaupt ein Basiskonto eröffnen kann falls man Asylbewerber oder Duldungsinhaber ist , da man von der Post offentsichtlich Diskriminiert wird.

 

Ich will euch hiermit nicht anprangern aber würde es Begrüßen wenn zeitig Lösungen gefunden werden und ich mich Glücklich schätzen kann die Deutsche Sprache Astrein zu Beherrschen.Es gibt dort draußen tausende die hier einknicken würden und somit denen ihr Recht und inbesonders das zustehende Recht welche Bank man auswählen möchte entzogen wird.


Ansonsten , wie ich in der Mail schon mitteilte , werde ich dann halt schauen nach Nürnburg zu fahren um die Legimitation vor ort zu erledigen.
Diese Option ziehe ich als letzte in Betracht , da eine Zug oder Busfahrt inkl. Hostelübernachtung auch ein stolzes Sümmchen kosten würde.

Mit Freundlichen Gruß

0 Likes

Moderator
Beiträge: 598
Registriert: 17.09.2015

Hallo @slavius,

 

Ihr Ärger ist für uns absolut nachvollziehbar. Ihre Information, dass die Banken verpflichtet sind die genannten Papiere zur Legitimation zu akzeptieren ist korrekt. In jedem Fall ist eine Legitimation in unserer Financelounge in Nürnberg möglich, welche Sie ja als letzte Option nannten.

 

In diesem Zusammenhang darf und muss ich auch darauf hinweisen, dass die Mitarbeiter der Deutschen Post hier korrekt gehandelt haben. Die Post selber ist, im Gegensatz zu den Banken, nicht verpflichtet alle Dokumente anzuerkennen. Und genau das tut sie nicht.

 

Ich bin zuversichtlich, dass wir akzeptable Lösung für beiden Parteien finden werden.

 

Beste Grüße

 

CB_Kai  

0 Likes

Aufsteiger
  • Community Junior
Beiträge: 4
Registriert: 19.09.2016

Vielen Dank für die Antwort , da ich Ehrlich gesagt mit keiner Gerechnet habe.

Da ich einiges im Netz fand wo sich Banken sagen wir mal sehr Wortkarg verhalten.

Daher nochmals Danke und würde mich äußerst darüber freuen wenn ich nicht nach Nürnberg fahren müsste. Vielleicht könnten sie ja selbst einen Blick auf meinen Fall werfen.

Q14 432 213 

0 Likes

Moderator
Beiträge: 598
Registriert: 17.09.2015

Hallo @slavius

 

als Moderatoren dieser (öffentlichen) Community haben wir keinen Zugriff auf die Daten unserer Kunden oder jener die es werden wollen. Eine Legitimation in unserer Financelounge scheint mir augenscheinlich die einzige Lösung zu sein. Zur Klärung evtl. Alternativen möchte ich Sie gerne noch einmal an meine Kollegen der Kundenbetreuung verweisen. Dort hilft man Ihnen gerne.

 

Beste Grüße

 

CB_Kai

 

0 Likes

Aufsteiger
  • Community Junior
Beiträge: 2
Registriert: 23.09.2016

Eine Voraussetzung für das Basiskonto ist wohl, dass kein weiteres Konto besteht. Wenn ich mein bisheriges Konto zu 31.12. gekündigt habe, kann ich dann bereits im Oktober ein Basiskonto beantragen? Ober muß ich den 31.12. abwarten?

0 Likes

Community Manager
Beiträge: 1768
Registriert: 13.01.2014

Hallo @stefan123,

 

vielen Dank für Ihr Interesse.

 

Tatsächlich darf bei der Beantragung eines Basiskontos kein weiteres Konto bestehen. Hier wird nicht geprüft, bis zu welchem Zeitpunkt ein Konto gekündigt wurde, sondern ob zum Zeitpunkt der Beantragung ein Konto besteht. Aus diesem Grund müssen Sie in Ihrem Fall den 31.12. abwarten.

 

Bzgl. der konkreten Planung, da es sich bei dem Termin ja auch um den Jahreswechsel handelt, kann ich Ihnen nur raten, sich einmal an unser Betreuungsteam zu wenden. Die Kollegen helfen Ihnen gerne weiter!

 

Beste Grüße aus Nürnberg,

Sonja

Community Moderator

0 Likes

Aufsteiger
  • Community Junior
Beiträge: 4
Registriert: 19.09.2016

Hallo an die Community 

 

Letztendlich habe ich mich vor Ort Legimitieren lassen und würde von euch gerne Erfahren wie lange Erfahrungsgemäß die Eröffnung dauert ?

0 Likes

Gelegentlicher Autor
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Beobachter
Beiträge: 6
Registriert: 06.04.2017

Guten Tag,

 

ich habe das Basiskonto seit einigen Jahren bei der Consorsbank und bin auch damit super zufrieden, nun hat sich meine Finazialle Situation grundlegend verbessert (Schufa-Score über 90%, keine Forderungen gegenüber Inkassounternehmen, kein Besuch vom Gerichtsvollzieher und was es noch so für negative Zahlungsstörungen gibt). Nun möchte ich ein vollwertiges Girokonto bei der Consorsbank, besteht irgendwie eine Möglichkeit dies gegen das Basiskonto zu "tauschen"? 

 

Freue mich über eine Antwort,

 

Beste Grüße

0 Likes
Antworten