Hallo ich habe vor 2 Wochen ein Basiskonto eröffnet.
Voller Freude hielt ich dann auch den Begrüssungsbrief in der Hand, habe meinen Login eingerichtet und 800 Euro auf das Konto überwiesen um zu testen. Ab 15.2. soll mein Gehalt hier ankommen.
Leider musste ich gleich in den nächsten Tagen feststellen, dass weder Überweisungen noch die Kreditkarte noch Einzugsermächtigungen funktionieren, ich kann zwar den Kontostand mit 800 Euro sehen, aber wenn ich die Umsätze anzeigen lassen will kommt nur Meldung Depot oder Konto gesperrt...
Die Hotline verwies mich darauf, dass am WE niemand da wäre der das klären könne...
Ich möchte nun am liebsten gleich wieder kündigen, ist nur aufwendig weil ich immer erst mal nachweisen muss, dass ich keine Konto habe bevor ich bei einer anderen Bank ein Konto eröffnen kann... Ich habe ja keine Ansprüche an eine Konto, aber man sollte ja schon an sein Geld kommen oder es transferieren können...
Ich habe den Eindruck wie ich es auch schon öfter gelesen habe, dass die Basiskonten hier absichtlich schlecht betreut werden, da man sie anbieten muss und nicht viel damit verdient... Schade, ich hatte mich so gefreut eine gute Bank gefunden zu haben...
Irgendwie bestätigt sich immer wieder bei vielen Banken, dass sie einfache "keine Lust" auf das Basiskonto haben. Allerdings begrüße ich. dass es endlich eine gesetzliche Verpflichtung der Banken gegenüber den Bürgern gibt, wirklich jedem ein Konto anzubieten. Früher wurde die "Selbstverpflichtung" ja eigentlich von keiner Bank eingehalten. Ich finde diesen Kreislauf schlimm, die Ärmsten der Armen wurden auch noch "ausgenommen". Kein Girokonto bedeutete, fast alles bar zu erledigen. Und alles kostet eine Gebühr. Scheck vom Arbeitsamt einlösen, Einzahlungen erledigen usw. Ganz früher war es ja noch kostenfrei, da haben die Postgiroämter noch die "ZzV" kostenfrei ausgezahlt und man konnte die Telefonrechnung der "Deutschen Bundespost" kostenfrei an Schaltern der Post begleichen. Nachem so ziemlich alles privatisiert wurde, war es vorbei. Aber gut, das hat natürlich nichts mit deiner Sache zu tun.
Aber bei anderen Banken läuft es auch so oder ähnlich ab. Außerdem gibt es beim Basiskonto immer noch Einschränkungen. Diese sind teilweise willkürlich und absolut überflüssig. Mittlerweile wird alles elektronisch abgewickelt. Eine ungewollte Überziehung ist in der Regel gar nicht möglich. Beispiel: bei der orangen Bank mit den drei Buchstaben weiß ich von einem Kumpel, dass man im Online-Banking das Limit der girocard ändern kann. Also statt 1.000 € (Standard) auf z.B. 300 €. Komischerweise geht dies nicht beim Basiskonto (es wurde der Kundendienst angeschrieben). Nun die Frage: warum? Wo ist da der Sinn? Bei der Tochter der großen gelben Bank, kann man die girocard (wenn es ein P-Konto ist) nicht mehr an Tankautomaten nutzen. Warum? Alles reine Schikane und überflüssig.
Aber zurück zu dir: ist dein Basiskonto auch ein P-Konto mit aktiven Pfändungen? Falls ja, ist das zunächst nicht schlimm. Aber: in diesem Fall bekommt man keine girocard. Es gibt dann nur die VISA debit. Das würde dann passen. Allerdings erfährt man das erst, wenn man sich ganz genau informiert
Doch insgesamt sind es keine schönen Erfahrungen und ich hoffe, die Kundenbetreuung kann und wird helfen und alles klären. Man muss ein Konto ja auch uneingeschränkt nutzen können.
Gestern versuchte ich nochmal Geld am Automaten mit der Debit-Visakarte zu ziehen. Das hat dann zu meiner vollkommenen Überraschung auch funktioniert. - Es geht doch nichts über einen einfachen Brief. 😉 Wenn sich nun längerfristig nichts geändert hätte, wäre ich auch bereit gewesen, die Sache eskalieren zu lassen. Da gibt es nämlich einen "Ombudsmann (für Privatbanken) zur Streitbeilegung" in Berlin. - Aber hat sich nun ja zum Glück erledigt... Ich bin da nicht so wie die meisten anderen veranlagt, daß ich einfach zur nächsten Bank "weitergezogen" wäre (zumal man bei der nächsten Bank evtl. auf ähnliche Probleme stoßen kann).
Aber gut, nun hat sich ja alles zum Guten gewendet. - Auf die Girokarte werde ich wohl noch länger warten, da es sich tatsächlich um ein P-Konto handelt. ABER: Im Basiskontovertrag steht ausdrücklich drin, daß man sowohl eine Visa- also auch eine Girokarte erhält. Somit könnte man als Kunde auf Vertragserfüllung pochen. Aber jetzt warte ich noch einige Zeit abwarten, vielleicht kommt sie ja noch. Falls nicht... man kennt mich ja. 🙂
Im übrigen verstehe ich nicht, wieso man auch bei einem P-Konto laut Aussagen hier im Forum nicht zusätzlich eine Girokarte erhalten kann. Außerdem: Wo ist das überhaupt SCHRIFTLICH FIXIERT? In meinen Vertragsbedingungen jedenfalls nicht.
Mit der Visakarte könnte man sicherlich mehr "Schaden" anrichten (Zahlungen offline durch Unterschrift?) als mit einer reinen Debit-Girokarte, die immer nur dann funktioniert (Online-Kontostandsabfrage), wenn ausreichende Kontodeckung vorhanden ist.
Wenn morgen die Visakarte auch kontaktlos beim Einkauf im Supermarkt funktioniert, bin ich vorerst zufrieden. Allerdings weiß ich immer noch nicht, wie sich das mit dem "internen Limit" verhält. Evtl. liegt das tatsächlich nur bei 200 € pro Monat oder Abhebung (?) an den Geldautomaten, was mir zu wenig wäre (bei meiner alten Bank lag das anfangs auch bei 200 €; die Grenze ist scheinbar so ein "Bankentick"). Eine Nachricht an sie, und das Limit war 2 Tage auf den gewünschten Wert angehoben.
Die Girokarte würde ich dann eher für rein bargeldlose Zahlungen von kleineren Beträgen benutzen, allein schon wegen der intern anfallenden Gebühren. Die sind bei der Visakarte ja viel höher, sodaß es für den Händler besser ist, mit Girokarte zu bezahlen. Außerdem ist die allgemeine Akzeptanz einer Girokarte höher. Und - last but not least - fühle ich mich mit einer Girokarte (die nur mit Geheimzahl funktioniert) im Geldbeutel sicherer als mit einer Kreditkarte. Allein wegen der immer noch möglichen Offlinezahlungen bei KK's durch eine leicht zu fälschende Unterschrift.
Zur entfallenden Girokarte bei P-Konten ist noch anzumerken, daß ein P-Konto nichts anderes als ein Basiskonto mit "Pfändungsschutz obendrauf" ist. Rechtlich und ausstattungsmäßig ist es dem Basiskonto gleichgesetzt. Insofern verstehe ich auch nicht, warum einem P-Kontoinhaber die Girokarte bei der Consors verwehrt wird (wenn das wirklich stimmt, mometan ist es für mich nur ein Gerücht).
Ich werde von der Consorsbank auf jeden Fall noch einmal eine Klarstellung einfordern, wenn die Girokarte nicht doch noch kommen sollte (ist schon längst überfällig). Denn in meinen Unterlagen stand davon nichts. Im Gegenteil: Im Begrüßungsschreiben zur Basiskontoeröffnung wurde ausdrücklich als "nächsten Schritt" die Zusendung BEIDER Karten groß angekündigt. - Und das, obwohl ich im Kontoantrag bereits ankreuzte, daß das Basiskonto zusätzlich als P-Konto geführt werden soll.
Ganz allgemein muß ich zu den Kosten von Basiskonten sagen, daß 98 % aller Banken allein durch die Gebührengestaltung versucht, den betroffenen Personenkreis "abzuwimmeln" - und dabei mittlerweile sogar RECHTSWIDRIG handeln. Denn seit Anfang Juli dieses Jahres gibt es ein von einer Verbraucherzentrale erstrittenes Urteil des Bundesgerichtshofes (https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/bgh-urteil-basiskonto-100.html), das besagt, daß Basiskonten nicht teuerer sein dürfen als ein normales Girokonto der Bank.
Das heißt leider nicht, daß ein Basiskonto grundsätzlich kostenfrei sein muß, bedeutet aber eben, daß es höchstens GENAUSOVIEL kosten darf, wie ein gewöhnliches Girokonto bei derselben Bank.
Was mir oft beim Durchgehen der "vorvertraglichen Entgeltinformationen" diverser G.banken und Spk auffiel:
- Onlinegeführtes Girokonto kostenfrei, dann müsste ein onlinegeführtes Basiskonto ebenso kostenlos angeboten werden. - Darf natürlich nicht sein! Deshalb: Es wird gar kein Online-Basiskonto angeboten, sondern nur eines mit "Filialservice". Für diesen - nicht unbedingt gewünschten Service muß der Kunde dann natürlich 5 € mtl. extra zahlen.
- Oder anderes Beispiel: Online-Girokonto 5 € monatlich, Basiskonto (nicht rein online) ebenso 5 €, dafür schlägt jeder Buchungsposten mit 0,40 € zu Buche, und die Girokarte kostet nochmal 9 € jährlich extra, was alles beim Standardkonto inbegriffen ist.
Wobei das Basiskonto gar nicht als reines Onlinekonto angeboten wird, geht die Vergleichbarkeit verloren. => Schwierig anzugreifen wenn's vor Gericht eht.
Die Consorsbank verhält sich in dieser Hinsicht ja - als eine der wenigen Banken - gesetzeskonform und bietet beide Kontomodelle kostenlos an.
So, damit will ich es nun für Heiligabend bewenden lassen. - Für Lesestoff ist auf jeden Fall gesorgt nun und Langeweile im "einsamsten Weihnachten aller Zeiten" kann nicht mehr aufkommen. 😉
Leider bist du mit vielen deiner Aussagen im Irrtum bzw. hast dich nicht richtig informiert. Ich möchte es nur kurz auf den Punkt bringen, mein Beitrag soll nicht ganz so lang werden. (wird er aber leider doch...)
Zum Thema "es gibt keine Girocard", möchte ich auf diesen Beitrag eines Moderators verweisen. Dort findest du alle Informationen. Ebenfalls die Reduzierung des VISA debit Limits auf 200 € pro Transaktion. Du kannst also mit der VISA debit keinen Flug für 201 € oder mehr buchen (als Beispiel), geschweige denn mehr als 200 € abheben. Beim reinen Baiskonto sind die Limits höher und es gibt eine girocard. Sobald das Basiskonto (oder auch ein "normales" Girokonto) in ein P-Konto umgewandelt wird, "wird ein Dispo, sofern vorhanden, gelöscht. Eine Überziehung wird zurückgeführt. Die zugehörige girocard wird gesperrt und das Limit für die VISA-Card auf 200 € pro Transaktion begrenzt. (...)". Da hast du deine Antwort. Wo genau es in den AGB oder sonstwo verankert ist, kann ich dir jetzt nicht sagen.
Weiter ist es so, dass der BGH nicht beschlossen hat, dass ein Basiskonto nicht mehr als ein reguläres Konto bei der Bank kosten darf. Also du meinst ja, wenn z.B. eine Bank 3,99 € für ein Girokonto nimmt, dann darf das Basisnkonto auch nur 3,99 € kosten und muss gleiche Leistungen anbieten. Das ist falsch! Was du meinst, bezieht sich auf die Umwandlung eines Kontos (egal ob Giro- oder Basis-Konto) in ein P-Konto. Sobald irgendein Kontomodell in ein P-Konto umgewandelt wird, darf es nicht mehr kosten als vorher. Doch ein Basiskonto darf sehr wohl teurer sein, als ein "normales" Girokonto. Aber: die Gebühren müssen angemessen sein! Darum geht es auch in deinem Artikel vom ZDF, bzw. generell um das Urteil des BGH, welches mir bekannt ist und mir voll umfänglich vorliegt. Explizit hat der BGH keine Gebühren festgelegt. Es geht in dem Urteil darum, dass z.B. eine beleghafte Überweisung beim Basiskonto nicht 1,50 € kosten darf, wenn das Basiskonto schon 8,99 € monatlich kostet. Auch geht es nur explizit um eine einzige Bank (großes, deutsches Bankhaus).
Das Urteil ist nicht unbedingt ein großer Vorteil für die Verbraucher. Denn im Urteil steht nur, dass das Entgelt für die Dienste "angemessen" sein muss. Und: "Für die Beurteilung der Angemessenheit sind insbesondere die marktüblichen Entgelte sowie das Nutzerverhalten zu berücksichtigen." Das bedeutet, dass im Zweifelsfall die Gerichte entscheiden müssen. Auch die Finanzaufsicht BaFin kann Banken anweisen, unangemessen hohe Kontogebühren zu senken. Die Verbraucherzentralen kritisieren die Regelung. Sie befürchten, dass Menschen, denen eigentlich ein Basiskonto zusteht, es sich am Ende schlicht nicht leisten können.
Das ist eigentlich schon alles. Wenn also eine Bank immer noch "zu hohe" Gebühren berechnet oder sich Dienstleitungen "zu teuer" bezahlen lässt, sind einzelne Klagen oder eine Beschwerde bei der BaFin nötig. Dann kann man sich auf das BGH Urteil berufen. Aber die Beurteilung der Angemessenheit lässt sich nicht verallgemeinern.
Ich hoffe, du siehst nun etwas klarer.
Zu deinem Hinweis mit dem Ombudsmann: die Consorsbank nimmt nicht an diesem Verfahren teil (siehe Liste der teilnehmenden Banken). Nur die Muttergesellschaft BNP ist in der Liste vertreten. Und ob die sich dafür zuständig erklärt, da habe ich so meine Zweifel.
Doch, ich denke schon, dass die Muttergesellschaft dafür zuständig ist.
Denn die CB schreibt hier in ihrem eigenen Impressum: "Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle "Ombudsmann der privaten Banken" (www.bankenombudsmann.de) teil.".
Kannst du hier auch nachlesen.
Danke für den Hinweise, dann fehlt der Eintrag auf der Seite des Ombudsmanns. Nicht jeder weiß über die Verflechtung mit der BNP.
Das widerspricht aber nun der von der Consorsbank gehandhabten Praxis. Denn heute (also Heiligabend) erhielt ich nämlich - zu meiner Überraschung - die Girokarte zugesandt. Der Brief mit der PIN wird nun wohl die nächsten Tage auch noch kommen.
Allerdings ist die Girokarte noch nicht im Onlinekonto unter "Karten" hinterlegt. Diese erfolgt wahrscheinlich erst, wenn die PIN versandt ist (oder noch später, ist aber auch nicht so wichtig). Habe das bei der Zusendung der Debitkarte vor einigen Wochen nicht so genau verfolgt, wie der genaue zeitliche Ablauf war.
Somit hat sich die Angelegenheit zu meiner Zufriedenheit erledigt.
Wegen den Bankgebühren für Basiskonten: Mir ist klar, daß die Rechtsprechung des BGH zu schwammig ist, alsdaß man sich als normaler Kunde einfach darauf berufen könnte. Am erfolgversprechendsten ist da entweder sich an den Dachverband des jeweiligen Kreditinstituts zu wenden, und/oder die BaFin und den Ombudsmann, falls die Bank nicht einlenkt. Auf jeden Fall sollte man möglichst viele Hebel in Bewegung setzen.
Aber ob sich die BaFin da so weit aus dem Fenster lehnt, und der Bank genaue Vorgaben in Sachen Gebühren macht, halte ich für eher zweifelhaft.
Die verklagte Großbank senkte übrigens nach dem Gerichtsurteil ihre Gebühr fürs Basiskonto von 9,00 € auf 5,90 € monatlich. - Immer noch ziemlich saftig und zu hoch.
Wegen der Sache mit dem Abhebelimit bei Automatenverfügungen werde ich das nochmal recherchieren, ob das auf 200 € pro Abhebung begrenzt ist. Eigentlich unsinnig, weil ohnehin jedesmal das Limit online abgefragt wird. Jedenfalls würde sich die Consorsbank da ja ins eigene Fleisch schneiden, wenn dem so ist. Denn jede Abhebung kostet der ja Gebühren. Je weniger Barverfügungen mit der Visa über Automaten, desto besser für die Bank.
Im übrigen glaube ich, daß die von dir zitierten Vorgehensweisen in Sachen P-Konto der Consors (ist ja aus einem 3 oder 4 Jahre alten Thread) von ihr selbst mittlerweile bereits modifiziert wurden. Die Ausgabe der Girokarte ist ja ein Beweis dafür.
[...] Allerdings ist die Girokarte noch nicht im Onlinekonto unter "Karten" hinterlegt. [...]
Wenn ich mich richtig erinnere, werden dort nur die VISA-Karten angezeigt.
Ja, das wird wohl dann so sein.
So sieht es aus. Es werden nur VISA Karten angezeigt, ich sehe z.B. nur die "VISA debit" und die "VISA gold". Keine girocard!
Noch habe ich eine, Ende des Jahres läuft sie aus. Eine neue girocard gibt es ja nur noch auf Bestellung. Bin mir selber noch nicht sicher, ob ich eine bestelle oder nicht. Ehrlich gesagt, habe ich sie in der Tat so gut wie nie genutzt. Wenn nicht sogar wirklich nie... CB ist aber auch nur meine Zweitbank, hauptsächlich wegen dem Depot und der "VISA gold" (welche nicht schlecht ist). Bei meinem Hauptkonto nutze ich schon die girocard, da es eben viele Händler gibt, die keine Kreditkarten akzeptieren.