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Banken *Vorsorge*vollmacht

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Hallo zusammen,

 

Es geht um den Ernstfall (Koma, Tod oder ähnliches): neben einer Patientenverfügung und General-Vorsorgevollmacht ist ja auch eine Banken-Vorsorgevollmacht sehr sinnvoll, zumal mir vom Kundenservice der Consorsbank mitgeteilt wurde, dass eine General-Vorsorgevollmacht eben nicht akzeptiert wird.

Eine entsprechende Vorsorgevollmacht gibt es von der Consorsbank nicht, es gibt ausschließlich Vollmachten, die sofort gelten.

 

Meine Frage ist: Weiß jemand, ob so etwas geplant ist in Kürze?

 

Danke und Grüße

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Hallo, @elchico ,

eine spezielle "Banken *Vorsorge*vollmacht" gibt es bei keinem Kreditinstitut.

Wenn im Ernstfall jemand die Bankgeschäfte übernehmen soll, ist es gerade bei Online-Kontoverbindungen sehr sinnvoll, dass die Kontovollmacht bereits vorliegt und der/die Bevollmächtigte mit der Kontobedienung halbwegs vertraut ist.

Im Ernstfall würde ich auch keinem Vertrauten zumuten, mit der ihm von mir erteilten Vorsorgevollmacht in der Hand bei einer Bank "auf die Schnelle" etwas erledigen zu sollen.

 

Das BMVJ weist auf dieser Seite explizit auf die Problematik hin:

(...)

Wichtiger Hinweis:
Kreditinstitute prüfen das Vorliegen einer wirksamen Vollmacht zur Vornahme von Bankgeschäften besonders streng. Sie wollen sich und ihre Kunden vor einem missbräuchlichen Zugriff auf das Kontoguthaben schützen. Bei der Vorlage einer einfachschriftlichen Vollmacht ist nicht ersichtlich, ob die Unterschrift echt ist und der Vollmachtgeber bzw. die Vollmachtgeberin zum Zeitpunkt der Unterschrift geschäftsfähig war. Wir empfehlen daher, zur Erteilung einer Konto-/Depotvollmacht die Bank /Sparkasse in Begleitung der zu bevollmächtigenden Person persönlich aufzusuchen. (...)

 


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Und gerade diese Bank nimmt es mit Vollmachten hundertzehnprozentig. Als mein Vater vor vier Jahren ins Pflegeheim kam und ich seine Adresse ändern wollte (ein hochgradig sicherheitsrelevanter Vorgang!), durfte ich das nicht. Obwohl sowohl spezielle Bankvollmacht als auch generelle Vollmacht vorlagen.

 

Die Bank bestand auf einer Vorlage der generellen Vollmacht im Original. Und das Original habe ich natürlich nicht eingereicht. Wozu gibt es Kopien?  Erst nach Meldung der Sturheit an die Bafin wurde "ausnahmsweise" eingelenkt und die Kopie akzeptiert.

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Hallo @Hawkwind ,

...wäre nicht vielleicht auch eine beglaubigte Kopie gegangen...?

LG+

onra

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@onra 

 

Nein, man bestand auf dem Original.

 

Wie geschrieben ist man hier mit allem etwas genauer. Waren andere Banken bei vorhandener Vollmacht mit einer Sterbeurkunde zufrieden, um die Konten aufzulösen, wurde hier natürlich der Erbschein gefordert. Werde ich auch in meinem Leben nie mehr vergessen.

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Hallo zusammen,

 

erst einmal vielen Dank für Eure Antworten.

 

@stocksour Zumindest die Sparkasse (die einzige, wo ich jetzt geschaut habe) hat eine Vorsorgevollmacht für den Todesfall

https://www.sparkasse.de/unsere-loesungen/privatkunden/rund-ums-konto/girokonto/kontovollmacht.html

 

Es geht mir ja gerade darum, eine Vorsorgevollmacht genau bei der Bank zu hinterlegen, damit es eben nicht "auf die Schnelle mit einem handschriftlich geschriebenen Zettel" gemacht werden muss.

 

Aber dann muss man sich wohl bei der Consorsbank um eine generelle Vollmacht bemühen.

 

Danke Euch und LG

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Hallo, @elchico ,

auch bei der erwähnten Filialbank gibt es keine spezielle Vollmacht, nur die übliche Kontovollmacht. der link im Text führt lediglich zu allgemeinen Informationen über die Vorsorgevollmacht.


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Hallo, ich nutze mal hier den schon vorhandenen Vollmachts-Thread für folgendes Problem:

Ich habe nach wie vor Vollmacht auf die dereinst von mir eröffneten Konten meiner damals minderjährigen Kinder. Das soll prinzipiell auch so bleiben, denn auch den Kindern könnte ja mal unverhofft etwas zustoßen. Doch inzwischen sind die Kinder längst erwachsen und verwalten Ihre Konten in eigenregie und der „Alte“ (also ich) muß auch nicht immer alles wissen! Wenn ich mich jetzt auf meinem eigenen Konto einlogge, bekomme ich aber immer die Kontstandsübersicht aller Konten für die ich bevollmächtigt bin angezeigt. Das will ich aber eigentlich garnicht immer wissen. Ebenso würde ich gerne wenigstens einem der Kinder Vollmacht über meine Konten geben, man lebt ja schließlich nicht ewig! Aber man fühlt sich kontrolliert, wenn der Bevollmächtigte grundlos ständig über meinen Kontostand informiert wird. Also ein ungutes Gefühl auf beiden Seiten. Leider kann ich die Startseite die mir nach dem Login angezeigt wird nicht ändern, so dass ich die Konten, die mich nur im Ernstfall etwas angehen nicht ständig angezeigt bekomme! Vielleicht habe ich auch nur eine vorhandene Einstellmöglichkeit noch nicht entdeckt!?

Geht es nur mir so, oder wäre das mal ein zu priorisierender Wunsch für die Liste der veränderungswütigen Programmierer von CB?

Eine Vollmacht, die erst im Ernstfall in Kraft tritt scheint es ja immer noch nicht zu geben, obwohl dies schon vor Jahren gewünscht wurde!

 

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
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Hallo @Hanomag,

 

vielen Dank für Ihren Beitrag zum Thema Banken *Vorsorge*vollmacht"

 

Da uns zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht alle Informationen vorliegen, haben wir Ihre Anfrage

zur weiteren Klärung an die zuständigen Kollegen weitergeleitet. 

 

Sobald uns eine Rückmeldung vorliegt, werden wir Sie an dieser Stelle selbstverständlich umgehend informieren.

 

Vielen Dank und viele Grüße

 

CB_Stephan

Community-Moderator

 

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@Hanomag  Hallo, das ist alles sehr problematisch, da auch das Erbrecht mit betroffen ist. Vollmachten kannst Du "über den Tod hinaus" erteilen oder auf Dich erstellen lassen. Am besten ist eine notarielle "Generalvollmacht". Aber nicht alle Banken akzeptieren das ohne weiteres - oder spielen auf Zeit. Da solltest Du spezielle Bankvollmachten nehmen, die genau auf die entsprechenden Banken(namen) und deren Konten abzielen. Wie geschrieben, am besten ist eine Notar oder Fachanwalt für Erbrecht, das in D sehr kompliziert ist. Auf jeden Fall einen Testamentsvollstrecker im Testament benennen. Damit kann man aufkeimende Gelüste schon gut befrieden. I can tell You!! 😂 Alles bereits über Jahre erlebt. Richtig unschön.

Auch gegen jedes Testament kannste klagen, es ist und bleibt schwierig. Bargeld lacht und Wertstücke können gut verteilt werden. Bei Immobilien wird´s schon schwieriger: Erben"gemeinschaft". Ein Testamentsvollstrecker hilft auch hier, den vernünftigsten aus Deiner Familie oder Freund kannste damit beauftragen, der ist dann sakrosankt!! Alle müssen sich an den wenden, der gibt dann ev. frei.

Viel Spaß beim Einlesen, hat bei mir sehr, sehr lange gedauert, da fremdes Berufsfeld. Ach so, einen alten Hanomag mit Perkinsdiesel hatte ich auch in den 70-80er Jahre in baggerblau, bis Greece, I und P/ES. War eine bemerkenswerte Zeit, toll!!

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