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Auslandsüberweisung hängt seit über 3 Wochen in Paris

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Hallo allerseits,

 

ich habe bereits am 9.03.2017 eine Auslandsüberweisung in den Iran in Auftrag gegeben (Betrag: 220€) und diese ist durch die Zentrale in Paris gestoppt worden und nach wie vor nicht genehmigt worden. Nachdem ein "Zahlungsverkehr Ticket-ID: 1399518-5ca0175" erstellt wurde und ich mehrmals sowohl telefonisch als auch per Email vom Kundendienst kontaktiert wurde, mich mehreren Befragungen unterzogen sowie zahlreiche Unterlagen nachgeliefert hatte, befindet sich der Auftrag nach wie vor in der Bearbeitung. Der Zahlungsempfänger ist währenddessen auf die Zahlung angewiesen und ich habe keinen Zugriff darauf. Ein dermaßen langer Bearbeitungszeitraum und die damit verbundene Ungewissheit könnenn meines Erachtens nicht gerechtfertigt werden.  Der telefonische Kundendienst erteilt mir zudem die Auskunft, dass ich dagegen nichts unternehmen kann. So ein Fall kann allerdings kein Dauerzustand sein. Was habe ich als Kunde für Möglichkeiten, um auf eine derartige Situation angemessen zu reagieren? 

 

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße

Konz 

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Kann sich wirklich niemand von der CC der Sache annehmen? Also der hiesige Kundenservice ist echt ein Witz in meinen Augen und erfüllt leider keineswegs meine Erwartungen.

Sollte die Angelegenheit bis spätestens Ende nächster Woche (23.04.2017) seitens CC nicht engültig geklärt werden, sehe ich mich gezwungen die Zusammenarbeit zwischen Ihrem Haus und mir zu beenden. 

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Hallo@Konz,

der Iran, Firmen und auch Privatpersonen unterliegen aktuell Finanzsanktionen durch Internationale Einrichtungen, die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika.
Siehe hier:

https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Service/Finanzsanktionen/Laender/iran.html

Zahlungen in den Iran unterliegen daher unabhängig von Betrag einer sorgfältigen Prüfung durch die Bank und ggf. einer Genehmigung durch die Bundesbank. Die Einhaltung der durch die Weltgemeinschaft verhängten Sanktion bzw. die Prüfung ob eine Zahlung erfolgen kann stellen hier ein höheres Rechtsgut dar als der Anspruch auf eine schnelle Ausführung einer Überweisung.

Beste Grüße

CB_Kai

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Hallo @CB_Kai,

 

vielen Dank für die verspätete Antwort.

 

Ich weiß durchaus die Wichtigkeit der in Rede stehenden Sanktionen zu schätzen. Allerdings kann es nicht der Sinn der Sanktionen sein, Zahlung in relativ kleiner Höhe - wie im vorliegenden Fall i.H.v. 220€ - zwischen politisch unbedeutenden Bürgern für solch einen langen Zeitraum auf Eis zu legen. Zumal die von Ihnen angeführte Quelle dies selbst an der folgenden Stelle hervorbringt: "Sie [die Finanzsanktionen] beinhalten ein Verbot, bestimmten Personen, Organisationen und Einrichtungen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen." Nach meiner Recherche zählen zu den genannten "bestimmten Personen" gerade einmal 82 iranische Bürger, sodass sich eine Prüfung der Zahlung nicht auf (bisher) knapp 5 Wochen erstrecken dürfte.

 

Vor diesem Hintergrund hoffe ich ernsthaft auf eine von der Consorsbank mit Nachdruck angestrebte Verfolgung der Angelegenheit im Hinblick ihre Bearbeitung in der BNP Paribas Zentrale in Paris und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Konz

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