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50-Euro-Startprämie nicht für jeden Berechtigten

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Registriert: 15.02.2017

Ich beziehe Alg und Einkommen aus Nebenbeschäftigung. Am 15.02.2017 hatte ich die 50-Euro-Startprämie beantragt. Die Antwort war, dass .. BaFöG zu Gehalt zählen, jedoch nicht Alg I und Hartz IV.

Meine Antwort stelle ich wie folgt zur Diskussion:

 

Ihre Antwort auf meine Anfrage zur 50-Euro-Startprämie im Zusammenhang mit meiner Kontoeröffnung ist nicht nur unbefriedigend sondern unkorrekt und nicht dezidiert.

 

Schon die monatliche Überweisung meines Einkommens von der ABU Akademie für Berufsbildung rechtfertigte meinen Startprämienanspruch.

Diesem Arbeitgeber habe ich das originale Schreiben aus dem Kontowechselpaket Ihres Dienstleistungsunternehmens zugeleitet.

 

In den Bedingungen und Verpflichtungen zur Kontoeröffnung findet sich keinerlei Hinweis auf den Ausschluß der Prämienberechtigung für den Eingang von ALG I und Hartz IV nach Kontoeröffnung. Lediglich Eigenüberweisungen sind danach ausgeschlossen.

 

Ebenfalls ist hinsichtlich dieses Ausschlusses NICHTS aus den AGB oder sonstigen Bedingungen zu entnehmen.

 

Hingegen heißt es n den AGB der Consorsbank: unter A., II. 2., Punkt 5.4:

"Die Bank erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Girokontovertrag durch Verbuchung der Gutschriften und Belastungen (z.B. aus Überweisungen, Lastschriften, Ein- und Auszahlungen, Bankentgelten) auf dem in laufender Rechnung geführten Konto (Kontokorrentkonto)." (siehe S. 7)

 

und des Weiteren unter

  1. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, Kapitel XVI. BEDINGUNGEN FÜR DAS GIROKONTO Punkt 1. Kontokorrent, Verfügungsrahmen:

 "Durch den Girokonto-Vertrag verpflichtet sich die Bank, ein Konto in laufender Rechnung (Privat-/Gehaltskonto) einzurichten, eingehende Zahlungen auf dem Konto gutzuschreiben und veranlasste Zahlungsvorgänge (z.B. Überweisungen) zu Lasten dieses Kontos abzuwickeln, soweit das Konto ein Guthaben oder einen Dispositionskredit aufweist." (siehe S. 44).

 

M. E. darf ich Sie demgemäß auffordern, die im Zusammenhang mit der Kontoeröffnung versprochene 50-EURO-Startprämie auf mein Giro- und Gehaltskonto bei der Consorsbank aufzubuchen.

 

Ich sehe gerne Ihrer Antwort entgegen und behalte mir ggf. weitere Schritte vor.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Sicherlich gibt es aktuell ähnliche Situationen für Wechsler.

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Hallo @grunbru,

vielen Dank für Ihren Beitrag und willkommen in der Community.

Ich bedauere, dass die Ausgestaltung der Aktion nicht Ihren Erwartungen entspricht. Gerne teile ich an dieser Stelle die geltenden Konditionen zur Vergabe der 50 EURO-Prämie mit.

Diese sind nicht in den AGB verankert, da es sich hierbei um eine Aktion der Consorsbank handelt, die jederzeit beendet werden kann.

Wer kann teilnehmen?
jeder volljährige Neukunde oder Kunde, der sein erstes Girokonto bei der BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland eröffnet. Dazu gehören die Marken Consorsbank und DAB Bank.

Wofür bekommen Sie die Prämie?
erster Gehaltseingang** auf Ihrem neuen Girokonto innerhalb von zwei Monaten nach vollständiger Kontoeröffnung

Wann bekommen Sie die Prämie?
vier Wochen nach dem ersten Gehaltseingang

Nicht berücksichtigt werden allerdings Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Übergangsgeld u.ä.

 

Hier der Link zu den Bedingungen.

 

https://www.consorsbank.de/ev/Girokonto/-/Girokonto?tcid=TST-71#2
 


In Ihrem Beitrag erwähnen Sie, dass Sie ein Gehalt aus einer Nebenbeschäftigung von der „ABU Akademie für Berufsbildung“ erhalten. Unter der Voraussetzung, dass dieses innerhalb der gesetzten Frist, mit dem korrekten Buchungsschlüssel oder Verwendungszweck (Lohn/Gehalt) versehen, auf Ihrem Girokonto eingeht, sollte dies für die Gewährung der Prämie ausreichen.

Bitte wenden Sie sich zur individuellen Prüfung noch einmal an die Kollegen der telefonischen Kundenbetreuung unter 0911-369-3000. Das Community-Team hat keinen Zugriff auf Ihre persönlichen Kontodaten und daher keine Möglichkeit zu überprüfen ob die Bedingungen zur Gewährung erfüllt sind.

Vielen Dank und viele Grüße

CB_Kai


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Registriert: 11.04.2017

Das bedeutet also, dass Studenten die ja auch sozusagen einen Gehaltseingang haben, keine 50 Euro bekommen?

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Hallo @Emilie,
vielen Dank für Ihre Anfrage!

Mit Gehaltseingang meinen Sie vermutlich Ihr BaFöG, dass Sie monatlich erhalten. Das BaFöG zählt hier auch als Gehaltseingang, somit erhalten Sie die 50-Euro Startprämie.

Viele Grüße,
Christina
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Registriert: 11.04.2017

Und wenn ich kein Bafög erhalte, sondern nur regelmäßige Unterhaltszahlung von meinen Eltern?

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Moderator
Beiträge: 911
Registriert: 13.09.2016

Hallo @Emilie,

bei Unterhaltszahlungen handelt es sich leider nicht um prämienfähige Gehaltseingänge.
Nähere Informationen finden Sie auch in unseren FAQs zum Girokonto.

Herzliche Grüße aus Nürnberg,
Christina
Community Moderator

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