Hallo!
Ich hätte gern mal ein Meinungssbild.
Bin ja selbst seit einiger Zeit zufriedener Online-Bank-Kunde der Consorsbank. Benötige keine Filialbank, kann diese Kontoform grundsätzlich also empfehlen.
Nun folgender Fall, bin unschlüssig, was ich da raten soll:
Eine Volksbank erhebt ab sofort Gebühren, Konto zuvor auch kostenlos. Kunde überlegt, zu einem kostenlosen Online-Konto zu wechseln. Problem, er ist auch Genossenschaftsmitglied und möchte es auch bleiben. Nun sagt die VoBa, sie würde ihn ausschließen, wenn er das Konto kündigt. Rechtsgrundlage ein Passus in der Satzung, wonach das "Zuwiderhandeln gegen die Interessen der Genossenschaft" zum Ausschluss führt. Ich bin kein Jurist, aber mir erscheint das ziemlich unbestimmt. Hat die Volksbank das richtig ausgelegt, was meint ihr? Interessant übrigens, dass im Streitfall der öffentliche Rechtsweg bestritten werden muss.
Ich sag', da muss man die Vor- und Nachteile (Gebühr hier, Dividende für Anteile da, sowie das "Risiko", dass die Auslegung der Bank stimmt) abwägen.
Erwarte keinen juristischen Rat, nur mal ein Meinungsbild 🙂
Hallo @Taler,
nach den Infos die ich zu diesem Thema gefunden habe, kann der Vorstand einer Genossenschaft auch Mitglieder ausschließen, die auf den eigenen Namen "nur" ein Sparbuch haben oder nicht "aktiv" genug sind. Auch gab es wohl Fälle dass jemand ausgeschlossen wurde, der nicht mehr im direkten Umkreis der Genossenschaft wohnt. Bedeutet ein Abschluss, dass man das Geld der Anteile "sofort" wiederbekommt und nicht mehr Nachschusspflichig ist?
Viele Grüße
immermalanders
Hallo @immermalanders,
das mit der Nachschusspflicht (den Begriff kenn' ich gar nicht) weiß ich nicht. Bin damit, wie das bei dieser Bankform so im Detail abläuft, überhaupt nicht vertraut.
Kann ja durchaus verstehen, dass diese Bank besondere Bedingungen stellt. Nur scheinen mir die Gründe für einen Ausschluss ziemlich vage formuliert.
"nicht aktiv genug", das ist ja heftig! Woran die das wohl festmachen, Zahl der Buchungen? Das mit dem Umfeld finde ich da ja noch nachvollziehbar, die Bank ist ja auch nur regional tätig.
Ich selbst weiß zwar, dass es - was die Rechtsform anbelangt - ziemliche Unterschiede zwischen Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Geschäftsbanken gibt. Aber ich war immer der Meinung, als Kunde merkt man von diesen Unterschieden eigentlich nichts.
LG
Das mit der Mitgliedschaft in einer Genossenschaftbank ist schon speziell. Was richtig ist, manche Genossenschaften haben eine Nachschusspflicht, in Höhe der Einlage. Geht die Genossenschaft also hopps, muss ich z.B. bei 1.000 Einlage noch mal bis zu 1.000 an den insolvenzverwalter überweisen, der das von mir einfordern und notfalls einklagen kann.
Oft zahlen Genossenschaftsbanken aber eine attraktive Dividende von mehreren % p.a., und da ist verständlich, dass sie Genossen, die "nur" wegen der Dividende Mitglied sind, loswerden wollen. So lange die Dividende die Kontoführungsgebühren übersteigt, und die Bank nicht in die Verlustzone rutscht, ist ja dann auch alles noch im grünen Bereich.
Die Nachschusspflicht endet übrigens spätestens 5 Jahre nach dem Ausscheiden aus der Genossenschaft. Was bei einem Ausschluss passiert, müßte man mal in der Satzung nachlesen. Zumindest zu Friedenszeiten sollte man dann aber die Einlage zu 100% zurückbekommenm Manche Satzungen erlauben da ein Abstottern der Einlage, also Rückzahlung 20% p.a. 5 Jahre lang, wenn zu viele Genossen auf einmal gehen wollen und die Liquidität der Genossenschaft knapp zu werden droht.
Hallo @Taler,
mehr Informationen zu Genossenschaftsbanken gibt es unter anderem bei Wikipedia. Dort sind auch die Pflichten der Anteilseigner kurz erläutert.
Viele Grüße
immermalanders