Das mit der Mitgliedschaft in einer Genossenschaftbank ist schon speziell. Was richtig ist, manche Genossenschaften haben eine Nachschusspflicht, in Höhe der Einlage. Geht die Genossenschaft also hopps, muss ich z.B. bei 1.000 Einlage noch mal bis zu 1.000 an den insolvenzverwalter überweisen, der das von mir einfordern und notfalls einklagen kann. Oft zahlen Genossenschaftsbanken aber eine attraktive Dividende von mehreren % p.a., und da ist verständlich, dass sie Genossen, die "nur" wegen der Dividende Mitglied sind, loswerden wollen. So lange die Dividende die Kontoführungsgebühren übersteigt, und die Bank nicht in die Verlustzone rutscht, ist ja dann auch alles noch im grünen Bereich. Die Nachschusspflicht endet übrigens spätestens 5 Jahre nach dem Ausscheiden aus der Genossenschaft. Was bei einem Ausschluss passiert, müßte man mal in der Satzung nachlesen. Zumindest zu Friedenszeiten sollte man dann aber die Einlage zu 100% zurückbekommenm Manche Satzungen erlauben da ein Abstottern der Einlage, also Rückzahlung 20% p.a. 5 Jahre lang, wenn zu viele Genossen auf einmal gehen wollen und die Liquidität der Genossenschaft knapp zu werden droht.
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