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50 EURO Prämie bei Arbeitslosengeld

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Aufsteiger
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Hallo,

kriegt man den die 50 Euro Neukundenprämie wenn man Arbeitslosengeld

bezieht?

Vielen Dank.

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
Community Manager
Beiträge: 1768
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Hallo @Casper290,

 

eine Kundenprämie können wir leider nur auszahlen, wenn auf Ihrem Konto ein Lohn- bzw. Gehaltseingang erfolgt, bzw. Sold, Rente oder BAföG eingeht, nicht aber für Arbeitslosengeld, Hartz4 und Eigenüberweisungen.

 

Ich hoffe, das hiflt Ihnen insoweit weiter.

 

Viele Grüße aus Nürnberg,

Sonja

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zu dem Thema hätte ich noch eine Frage,

 

wan wird die Gutschrift den erzeugt? Bekomm ich die eigentlich, da ich ja vorher DAB Kunde war aber nach der Umstellung noch ein Consors Konto eröffnet habe und dort nun meine Geldgeschäft mit tätige.

 

greets

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
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Hallo @CB_Sonja

 

Eine fast ihrer Erklärung gleichende Antwort habe ich erhalten.

Ich vertrete eine andere Auffassung. Hier meine E-Mail an Consorsbank:

 

"Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich beziehe Alg und Einkommen aus Nebenbeschäftigung. Am 15.02.2017 hatte ich die 50-Euro-Startprämie beantragt. Die Antwort war, dass u.a. .. BaFöG zu Gehalt zählen, jedoch nicht Alg I und Hartz IV.

Meine Antwort stelle ich wie folgt zur Diskussion:

 

Ihre Antwort auf meine Anfrage zur 50-Euro-Startprämie im Zusammenhang mit meiner Kontoeröffnung ist nicht nur unbefriedigend sondern unkorrekt und nicht dezidiert.

 

Schon die monatliche Überweisung meines Einkommens von der ABU Akademie für Berufsbildung rechtfertigte meinen Startprämienanspruch.

Diesem Arbeitgeber habe ich das originale Schreiben aus dem Kontowechselpaket Ihres Dienstleistungsunternehmens zugeleitet.

 

In den Bedingungen und Verpflichtungen zur Kontoeröffnung findet sich keinerlei Hinweis auf den Ausschluß der Prämienberechtigung für den Eingang von ALG I und Hartz IV nach Kontoeröffnung. Lediglich Eigenüberweisungen sind danach ausgeschlossen.

 

Ebenfalls ist hinsichtlich dieses Ausschlusses NICHTS aus den AGB oder sonstigen Bedingungen zu entnehmen.

 

Hingegen heißt es n den AGB der Consorsbank: unter A., II. 2., Punkt 5.4:

"Die Bank erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Girokontovertrag durch Verbuchung der Gutschriften und Belastungen (z.B. aus Überweisungen, Lastschriften, Ein- und Auszahlungen, Bankentgelten) auf dem in laufender Rechnung geführten Konto (Kontokorrentkonto)." (siehe S. 7)

 

und des Weiteren unter

  1. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, Kapitel XVI. BEDINGUNGEN FÜR DAS GIROKONTO Punkt 1. Kontokorrent, Verfügungsrahmen:

 "Durch den Girokonto-Vertrag verpflichtet sich die Bank, ein Konto in laufender Rechnung (Privat-/Gehaltskonto) einzurichten, eingehende Zahlungen auf dem Konto gutzuschreiben und veranlasste Zahlungsvorgänge (z.B. Überweisungen) zu Lasten dieses Kontos abzuwickeln, soweit das Konto ein Guthaben oder einen Dispositionskredit aufweist." (siehe S. 44).

 

M. E. darf ich Sie demgemäß auffordern, die im Zusammenhang mit der Kontoeröffnung versprochene 50-EURO-Startprämie auf mein Giro- und Gehaltskonto bei der Consorsbank aufzubuchen.

 

Ich sehe gerne Ihrer Antwort entgegen und behalte mir ggf. weitere Schritte vor.

 

Mit freundlichen Grüßen"

 

Sicherlich gibt es wegen der Bankengebühren aktuell ähnliche Situationen für Kontowechsler.

 

Übrigens: Ich bin von einem bisher kostenlosen Extra Giro Plus Konto zur Consors gewechselt. Diesen Wechsel werde ich mir sehr genau überlegen nach den o.g. Erfahrungen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

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