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maximaler Verfügungsrahmen!!

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Routinierter Autor
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Hallo,

meiner Meinung nach setzt sich der maximale Verfügungsrahmen wie folgt zusammen:

Guthaben Tagesgeld plus Guthaben Verrechnungskonto plus ggf. Effektenlombardkredit.

 

Ich habe jedoch beobachtet, das der ausgewiesenen Betrag wesentlich niedriger ist*grübel*

 

Irgendeiner eine Idee??

 

Danke für Info und Aufklärung.

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
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Guten Tag und frohes neues Jahr 2017,
 
ich kann nur warnen eine Beleihung durchzuführen(mein Stand ist der alte von der DAB Bank; bin dort seit ca 22 Jahren Kunde gewesen und habe dadurch viel Geld verloren aber habe über die Zeit bestimmt einen niedrigen 5 stelligen Betrag oder mehr an Zinszahlungen für Effektenkredit und An-/Verkaufsgebühren als Vieltrader der Bank eingebracht.; wenn die Börse nach unten läuft kommt es u.a. auch durch den Hebeleffekt schnell zu Zwangsverkaufs androhungen wenn man kein Geld nachschießt(was bei normalem Gehalt auch nur ab und zu geht)-dann werden diese zu Tiefstkursen verkauft und man kann tatenlos zusehen wie die Papiere ohne einen nach oben steigen; ist mir Anfang 2016 gleich bei 3 Papieren an einem Tag passiert
es gab  eine Nachschußaufforderung die ich mit einer überwung zum Teil ausgleichen konnte , so daß nur noch ein niedriger 4-stelliger Betrag offen war;
zwangsverkauft wurde aber ein niedriger 5-stelliger €-Betrag.  Seit diesem Zeitraum von weniger als 11 Monaten haben sich diese verlorenen Papiere/Aktien um zB 50, 60 oder 120 % nach oben entwickelt!!!Hoffe hier auf eine gütliche Einigung ansonsten muß ich wohl anders behelfen...
Hoffe Du / Ihr habt mehr Glück und es ist Euch eine Warnung!!!
 
 
 
 
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Enthusiast
Beiträge: 993
Registriert: 22.11.2016

So richtig vertehe ich deine Aussage nicht. Auch ich war einmal Kunde der DAB. Gerade dort wurde ausdrücklich vor dem gewarnt, was du hier offensichtlich getan hast. Ich würde soetwas Missachtung von Risikomanagement nennen.

 

An-/Verkaufsgebühren muss man immer zahlen. Das hat nichts mit einem ELK zu tun. Wer dieses nach 22 Jahren Tradingerfahrung nicht berücksichtigt, der ignoriert die Grundlagen des allgemeinen Handelns.

 

Zinsen muss man für jeden Kredit bezahlen. Auch hier muss man wie bei jedem Kredit darauf achten, dass man für eine angemessene Tilgung sorgt. Wer ein Kredit aufnimmt muss nun einmal solange Zinsen zahlen, bis die Kreditsumme getilgt ist.

 

Das Risiko eines ELK liegt nun einmal an den Kursschwankungen. Nach 22 Jahren sollte man wissen, dass es an der Börse zu extremen Kursschwankungen kommen kann. Wer hier also eine Nachschusspflicht in einem 5stelligen Betrag angemahnt bekommt und diese nicht bedienen kann, hat vermutlich das Prinzip generell nicht verstanden und sich somit SELBST verzockt. Das hat nichts mit Traden oder Investieren zu tun sondern lediglich mit zocken. Für mich sieht es nach fehlenden Risikomanagement und fehlenden Wissen in einfachen finanzmathematischen Rechnungen aus.

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Hallo Jasmin

 

Wie kann man herausfinden, welche Aktien/Fonds beliehen werden können.

 

Schönen Gruß

Stefan

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
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@AuchHardy Grundsätzlich wird man alle Fonds/ETFs oder auch Aktien beleihen können. Einige Assetklassen sind wiederum von der Beleihung ausgeschlossen (siehe Wertpapierkredit).

 

Genaueres wird man dir nur bei bzw. nach der Beantragung sagen können. Mit etwas Glück kann hier die Kundenhotline schon bessere Aussagen treffen. Denke aber, dass man hier vom Ergebnis einer genauen Prüfung von der entsprechenden Fachabteilung abhängig ist.

 

Problematisch sehe ich hier eher nur hochspekulative Werte von Aktien und bei Fonds/ETFs nur die, die eher auf Optionsscheine oder ähnliches ausgelegt sind. (Short DAX etc.)


Gelegentlicher Autor
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Das Verweisen an die telefonische Hotline für die Diskussion über die Beleihbarkeit von Depot-Positionen hat doch nix mit digitaler moderner Bank zu tun. Bereits vor mehr als 3 Jahren wurde bei der DAB angezeigt, bis zu welchem Betrag eine Depot-Position beliehen werden konnte. Bitte einfach auf die (Re-)Integration dieser Funktion konzentrieren.

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Autorität
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Hallo, @BerlinerTrader :

Nur weil ich es nicht verstehe:

 

Welchen Nutzen hat die Anzeige der Beleihbarkeit auf Ebene der Depot-Einzelposition im Bedarfsfall?

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@BerlinerTrader deine ursprüngliche Frage war:

"Wie kann man herausfinden, welche Aktien/Fonds beliehen werden können."

 

In meiner Aussage dazu habe ich auf die Bedingungen für die Beleihbarkeit von Wertpapieren verlinkt. In diesen steht ganz eindeutig die Wörter "..bis zu..". Wenn überhaupt, kann in diesem Fall eben nur die Bank selbst eine Aussage treffen. Wobei die Kundenhotline auch eher auf ihre Fachabteilung verweisen wird.

 

"Bereits vor mehr als 3 Jahren wurde bei der DAB angezeigt, bis zu welchem Betrag eine Depot-Position beliehen werden konnte. Bitte einfach auf die (Re-)Integration dieser Funktion konzentrieren."

 

Soweit mir bekannt, wird der maximale Wert eines Effektenlombard Kredites täglich angepasst. Für mich wäre eine optionale Anzeige eines heute möglichen Beleihungswertes eine relativ nutzlose Funktion, da sich diese Anzeige mit hoher Wahrscheinlickeit morgen wieder im Wert ändern wird. Einzige Ausnahme, wo diese Anzeige sinnvoll eingesetzt werden könnte wäre es, wenn man heute einen Kauf tätigen möchte und man danach von einem anderen Konto zumindest einen Teilausgleich vornehmen würde.

 

Wie in dieser Community schon mehrfach User schmerzlich erfahren mussten, ist eine maximale Ausnutzung des Beleihungswertes oft mit einem Zwangsverkauf einiger beliehener Wertpapiere verbunden, da diese nicht schnell genug auf ein Fallen der maximalen Beleihungsgrenze nicht reagiert haben.


Gelegentlicher Autor
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Registriert: 17.02.2017

Ob nutzlos oder nicht liegt in der Bewertung jedes Einzelnen. Ich wünschte mir, dass das "bis zu" tatsächlich ausgewiesen wird, da ich dann selbst entscheiden kann, ob ich es beleihe und eine eigene Risikobewertung anstellen kann, ob ich genau in jenen Zwangsverkauf der WP laufe oder nicht. Momentan - und das ist ein Riesen-Rückschritt zur DAB - lässt sich eben nicht ersehen, wie die Bank das bewertet. 


Gelegentlicher Autor
Beiträge: 20
Registriert: 17.02.2017
Siehe weiter unten stehende Antwort: Ich kann vor meinen Entscheidungen eine Bewertung darüber anstellen, was ggf. passieren wird, z.B., dass der Beleihungswert nicht ausreicht usw.
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