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Steuern auf private zinslose Kredit-Rückzahlungsbeträge?

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
Regelmäßiger Autor
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Registriert: 13.11.2016

Angenommen ich vergebe einem sehr guten (nicht verwandten) Freund einen zinslosen Kredit ohne Vertrag (mündlich). 10 Jahre später beginnt er mir den Kredit mit monatlichen Banküberweisungen zurückzuzahlen, Verwendungszweck "Privat". Bleibt dies bei der Einkommenssteuer unberücksichtigt (denn ich habe ja keine Zinsen/Einkommen mit dem Kredit erzielt), oder wie wird das gehandhabt?

 

Kreditverträge sind rechtlich mündlich genauso gültig wie schriftlich, kann das Finanzamt dennoch auf die Idee kommen diesen schriftlich zu sehen, und wenn ja, haben die ein Recht darauf?

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
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Hallo @Collinz,

 

ohne zu wissen um welche Beträge es sich handelt, würde ich mal folgendes sagen:  wenn der Kredit tatsächlich zinslos gewährt wurde, müssen keine Kapitalerträge beim Finanzamt angemeldet werden, d.h. es ist nicht zu versteuern.

 

Auch ist nicht damit zu rechnen, dass das Finanzamt das überhaupt mitbekommt. Einblick in die Kontobewegungen einer Privatperson erhält das Finanzamt nicht automatisch, sondern nur in begründeten Ausnahmefällen  (z.B. Privatinsolvenz oder vollstreckbare Titel seitens Amtsträgern). Wenn das nicht gegen ist, wird da meiner Meinung nach nichts passieren.

 

Einblick in die Kontobwegungen kann auch das Sozialamt bzw. das Jobcenter verlangen, wenn man Sozialleistungen in Anspruch nimmt und das Amt dann zusätzliche Einnahmen vermutet (vor allem, wenn sie regelmäßig fließen). Dies führt dann jedoch zu einer Reduzierung der Sozialleistungen (und bei Vorsatz ggfs. einen Verstoß gegen das Sozalgesetz). Aber das hat dann mit dem Finanzamt nichts zu tun.

 

Sollte dennoch das Finanzamt hiervon Kenntnis erhalten, liegt allerdings die Beweispflicht, dass der Darlehnsrückzahlungen zinlos sind, beim Kontoinhaber (da standardmäßig davon auszugehen ist, das Darlehn mit Zins zurückzuzahlen sind). Und an dieser Stelle muß ich leider widersprechen: mündliche Verträge unter Privatleuten sind so gut wie nichtig (da müßte man schon eine grosse Reihe an glaubwürdigen Zeugen herbeischaffen). Mündliche, gesetzlich anerkannte Verträge gibt es nur unter Kaufleuten, d.h. Geschäftsführen, Prokuristen und allen Personen, die im HGB als Kaufleute definiert sind.

 

Sollte das Finanzamt daher Wind davon bekommen, empfehle ich, nachträglich einen formlosen Kreditvertrag anzufertigen und zu unterschreiben (zurückdatiert), der die Zinslosigkeit des Darlehns dokumentiert.

 

viele Grüße JB4711

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
Regelmäßiger Autor
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super. vielen Dank für die Infos.

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
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Bei einem Privatdarlehen sind -nach meinem bescheidenen Kenntnisstand - steuerlich 2 wesentliche Dinge zu berücksichtigen:
- Die Zinsen, die du erhälst unterliegen deinem persönlichen Steuersatz. Es steht dir allerdings frei auf Zinszahlungen zu verzichten.
- Nach aktueller Rechtslage (da liegen wohl in Zukunft einige Gerichtsentscheidungen dazu an) ist insb. bei zinslosen Darlehen ein Mindestzins von 5,5% anzusetzen - alles darunter muss dein Freund als Schenkung versteuern FALLS der Betrag innerhalb 10 Jahren > 20T€ ist (das ist m.W.n. der niedrigst mögliche Freibetrag bei Nicht-Verwandten). Bei einem Darlehen von zB 10.000 würden da pro Jahr 550€ anfallen - in 10 Jahren 5500€ - also innerhalb des Freibetrages.

Auch ein sehr niedriger Zins (zB 1%) schützt nicht davor - es zählt dann immer noch die Differenz zu 5,5%
Allenfalls der Nachweis, dass es sich bei dem vereinbarten Zins um einen marktüblichen Zins handelt kann diese Regelung aushebeln. Wie dieser Nachweis zu führen ist ... k.A.

Sollte der Darlehensbetrag also kleiner als 36.000€ (20000/10/0,055) sein (ohne Gewähr!), dürfte die Schenkungssteuer auch bei "zinslos" keine Rolle spielen.

Von all diesen Erwägungen abgesehen - egal wie "sehr gut" der Freund ist - auf die Schriftform würde ich niemals verzichten - schon gar nicht wenn ihr über Zeiträume >10 Jahre sprecht.

Und auch wenn da noch andere Erwägungen mit hineinspielen - sind die damit verbundenen Risiken dir es wirklich wert?
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