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Moderne Zensur!

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
Aufsteiger
  • Community Junior
  • Community Junior
Beiträge: 3
Registriert: 31.12.2015

Was halten Sie von diesem "feedback":

 

 

vielen Dank für Ihre Rezension und Ihr Kommentar.

 

Leider können wir diese nach Prüfung nicht live nehmen. Unsere Girokontokonditionen haben wir an die aktuelle Marktsituation angepasst. Es handelt sich hierbei um keinen "Kundenfang".

 

Ihr abgegebenes Kommentar kann von anderen Usern als beleidigend aufgefasst werden. Wir bitten um Ihr Verständnis. Vielen Dank.

 

Viele Grüße
Max
Community Moderator

Hallo Max: natürlich handelte!!!! es sich vor 3 Monaten um Kundenfang!!!!

 

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4 Antworten 4

Gelegentlicher Autor
Beiträge: 7
Registriert: 14.10.2015

Moin,

 

mit dem Gebruach des Begriffs Zensur wäre ich ein wenig vorsichtig. Wikipedia schreibt dazu: "Durch restriktive Verfahren – in der Regel durch staatliche Stellen – sollen Massenmedien oder persönlicher Informationsverkehr kontrolliert werden, um die Verbreitung unerwünschter oder ungesetzlicher Inhalte zu unterdrücken oder zu verhindern."

 

Ihr Fall scheint ander gelagert zu sein. Augenscheinlich war Ihr Beitrag nicht nutzungsbedingungeskonform forumuliert und wurde daher gelöscht. Das allein ist aber noch lange keine Zensur, sondern die Ausübung des Hausrechts. Es scheint so, als würden Sie mit Ihrem Beitrag der Consorsbank unlautere Methoden zur Kundengewinnung unterstellen. Das ist natürlich ein schwerer Vorwurf, der dringend durch Sie hätte belegt werden müssen. Das haben Sie augenscheinlich unterlassen.

 

Sie fragen zudem die Community nach Ihrer Meinung. Ohne den ganzen Fall zu kennen, wird es aber eher schwierig eine diffrenzierte, ehrliche Meinung zu bekommen. Es wäre daher nett, wenn Sie uns alle an ihrem Erlebnis teilhaben lassen.

 

Vielen Dank

 


Aufsteiger
  • Community Junior
  • Community Junior
Beiträge: 3
Registriert: 31.12.2015
Vor 3 Monaten wurde mit dem gebührenlosen Bezahlen in Nicht-EU Ländern geworben. Dieses war der Hauptgrund meines Wechsels zu der Bank. 2 Monate später wurden die AGB´s geändert und somit war es eine ganz normale Bank! Den zeitlichen und monetären Aufwand hätte ich mir erspart, wäre es zu dem Zeitpunkt des Wechsels schon bekannt gewesen. Deshalb bin ich auch ganz bei Ihnen, wenn Sie vom Hausrecht der Bank sprechen. Meiner Empfindung nach ist es zu diesem Zeitpunkt ein plumper Versuch von Kundenfang gewesen, der sich übrigens auch in den Bewertungen widerspiegelt. Hier werde ich nicht bleiben, sondern wieder zurück zu meiner "alten" Bank gehen, die ich nicht gekündigt hatte, weil hier schon eine mehr als 30jährige Bindung besteht. Diese verlangt übrigens "nur" 1,5% Gebühr im Ausland bei Kreditkartenzahlung. Grüße an die community
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
Routinierter Autor
Beiträge: 138
Registriert: 19.08.2015

Die Änderung der AGBs in diese Richtung und das plötzliche Erheben einer Gebühr für den Auslandseinsatz

der VISA-Card ist ganz klar ärgerlich, war so auch nicht unbedingt zu erwarten und hat auch mich getroffen.

 

Allerdings bestanden die vorherigen Konditionen über mehrere Jahre und wurden, wie von der Consorsbank beschrieben, nun eben der aktuellen Marktsituation angepasst. Von einer Werbekampagne nur zum Kundenfang kann da meiner Meinung nach nicht die Rede sein und dass bis zuletzt mit den besseren (und zu diesem Zeitpunkt nach wie vor aktuellen) Konditionen geworben wurde, ist einfach üblich. Das würde jedes andere Unternehmen auch machen.


Community Manager
Beiträge: 1768
Registriert: 13.01.2014

Hallo @Franky2110,

 

zu Ihrem Beitrag vom 04.01.2016 möchten wir auch  noch einmal Feedback geben.

Bitte beachten Sie, dass unser Community Manager zu eben diesem Thema „Neue Kreditkartengebühren“ bereits einen Beitrag geschrieben und Stellung genommen hat.

 

Rezensionen unterliegen unseren öffentlich einsehbaren Richtlinien und Nutzungsbedingungen. Sollten wir einmal eine Produktbewertung ablehnen, erhalten Sie von uns eine genaue Begründung, basierend auf unseren Richtlinien:

 

A) Kundenrezensionen sollten

 

  • in Deutsch verfasst sein
  • sachlich
  • das jeweilige Produkt bzw. den spezifischen Service bewerten

 B) Kundenrezensionen sollten nicht:

 

  • explizite Namensnennungen Dritter (Personen, Wettbewerber, etc.) enthalten
  • obszöne, geschmacklose oder gehässige Bemerkungen enthalten
  • Kontaktdaten wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen, URLs enthalten
  • Firmen oder Personen verfassen die ein kommerziellen Interesse daran haben

In Ihrem konkreten Fall war die getroffene Aussage innerhalb der Rezension schlichtweg nicht korrekt. Ihr Kommentar auf eine bestehende Produktbewertung war beleidigend für den Ersteller der Rezension. Daher konnten wir beide nicht veröffentlichen.

 

Wir möchten noch einmal zum Ausdruck bringen, dass uns Kundenfeedback – im Sinne unserer Richtlinien und Nutzungsbedingungen – stets willkommen ist, ob positiv oder negativ. Dies verdeutlichen nicht zuletzt die veröffentlichten 1 und 2 Sterne Bewertungen.

 

Herzlichen Dank an dieser Stelle an die Community Mitglieder für Ihr sachliches und neutrales Feedback zu diesem Thema.

 

Viele Grüße,

Sonja

Community Moderator

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