Hallo uppereast,
vielen Dank für den Hinweis. Die Aussage bezüglich der Erreichbarkeit unserer Kundenbetreuung ist tatsächlich pauschal gehalten.
Wir weisen zwar auf die Ausnahmen hin, jedoch handelt es sich hierbei um Geschäftstage. Da der Ostersonntag kein gesetzlicher Feiertag ist, wird dieser in unserer Aufstellung nicht explizit erwähnt.
Selbstverständlich werde ich Ihre Anregung mit der Bitte um Ergänzung bzw. kurzen Hinweis an die zuständige Stelle in unserem Haus weitergeben.
Viele Grüße
Bülent
Community Moderator