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Die Elternzeit – alles rund um das Elterngeld

24.04.2017 13:46

Sie wünschen sich eine finanziell abgesicherte Elternzeit? Erfahren Sie, inwieweit das Elterngeld eine Hilfe sein kann.

 

Elterngeld macht Elternzeit möglich – aber in welchem Maße?

 

Im ersten Teil dieses Artikels sind Anna und Mark der Frage nachgegangen, was es mit der Elternzeit auf sich hat. Für beide steht fest, dass die Elternzeit den meisten Jungfamilien das Leben erleichtert. Die große Herausforderung ist allerdings die Finanzierung dieser Zeit.

 

Der Staat entlastet an dieser Stelle Familien durch verschiedene Leistungen: So gibt es zum Beispiel neben Mutterschaftsgeld, Kindergeld und Betreuungsgeld auch das Elterngeld, das in vielen Fällen einen Großteil zur finanziellen Sicherheit beitragen kann. Im Folgenden geht es genau um diese staatliche Zuwendung. Anspruch auf Elterngeld haben übrigens sehr viele Personen – nicht nur Anna und Mark als Arbeitnehmer profitieren von dieser Leistung, sondern zum Beispiel unter anderem auch Selbstständige und Studierende.

 

Elternzeit finanzieren.jpg

 

Alleine, gemeinsam oder nacheinander: So lange gibt es Elterngeld

 

Die Elternzeit währt längstens drei Jahre – das wissen Anna und Mark bereits. Doch gibt es auch für den gesamten Zeitraum Elterngeld? Leider nein, im zweiten Jahr tritt eine Finanzierungslücke auf. Diese sollten Eltern, die sich für eine längere Zeit der Betreuung ihres Kindes widmen möchten, unbedingt erkennen und einplanen. Der Bezug von Elterngeld ist grundsätzlich nur in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes möglich. Zudem besteht eine Mindestbezugszeit von zwei Monaten.

 

Möchte nur Anna Elterngeld beanspruchen, bekommt sie die Unterstützung 12 Monate lang gezahlt. Ein längerer Bezug von zusätzlich noch 2 Monaten (Partnermonate) ist unter spezifischen Voraussetzungen möglich, wenn auch Mark sich mindestens zwei Monate um den Nachwuchs kümmert. Sind in diesem Fall alle Voraussetzungen erfüllt, gibt es also während der kompletten 14 Monate Elterngeld. Wäre Anna alleinerziehend, könnte sie ggf. allein volle 14 Monate in den Genuss des Elterngeldes kommen.

 

Eine weitere Option ist zum Beispiel, dass Anna und Mark gleichzeitig Elterngeld beziehen: In diesem Fall dauert der Elterngeldbezug allerdings nur jeweils sieben Monate, da die grundsätzlich möglichen 14 Monate auf beide aufzuteilen sind. Bei der Bezugszeit gibt es zudem einige wenige Ausnahmeregelungen. Mehr zum Thema Bezugszeitraum sowie zu vielen anderen relevanten Fragen rund ums Elterngeld erfahren Sie auch in der Broschüre „Elterngeld und Elternzeit – das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz“ vom BMFSFJ. Hier findet sich auch der wichtige Hinweis, dass Monate, in denen Anna Mutterschaftsleistungen bezieht, bereits als Elterngeldmonate zählen.

 

„Ein Jahr ist nicht lang“, denkt Anna, die mittlerweile mit der Idee liebäugelt, allein zu Hause zu bleiben. Hier gibt es noch einen kleinen Trost: Anna kann ihr Elterngeld auch auf 24 Monate strecken. Sie erhält dann zwar monatlich nur die Hälfte des Betrages, den sie bei einer Inanspruchnahme von 12 Monaten erzielt hätte, dafür ist jedoch die kontinuierliche Zahlung über 2 Jahre gesichert. Bei Alleinerziehenden ist entsprechend eine Streckung auf 28 Monate möglich, wenn die grundsätzlichen Voraussetzungen für einen längeren Bezug gegeben sind.

 

Reicht das Elterngeld zur Finanzierung der Elternzeit?

 

Wie lange Anna oder Mark oder gar beide bei ihrem Kind zu Hause bleiben können, hängt ganz entscheidend auch von der Höhe des Elterngeldes ab. Eine einheitliche Höhe – wie etwa beim Kindergeld – gibt es hier nicht. Als Mindestbetrag sieht der Staat 300 Euro monatlich vor, jedoch sind 1.800 Euro pro Monat maximal erzielbar. Dies geht aus § 2 des BEEG hervor. Möchte Anna ermitteln, wo ihr Anspruch auf dieser Skala anzusiedeln ist, spielt ihr bisheriges Einkommen eine zentrale Rolle.

 

Das Elterngeld ist dabei so ausgestaltet, dass bei höheren Einkommen die Ersatzrate für den wegfallenden Verdienst sehr leicht sinkt. Der Staat streicht das Elterngeld jedoch erst komplett, wenn Eltern zu den sehr gut Verdienenden zählen – nämlich bei einem gemeinsam zu versteuernden Einkommen von 500.000 Euro im Jahr oder bei Alleinerziehenden, bei denen das jährlich zu versteuernde Einkommen bei 250.000 Euro lag (vgl. § 1 BEEG). Bei Empfängern von Arbeitslosengeld II wird das Elterngeld laut der FAQs des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen grundsätzlich angerechnet. Wurde ALG II nur ergänzend bezogen, kann aber dennoch ein Teil des Elterngeldes zusätzlich gewährt werden.

 

Neben den Einkommensverhältnissen vor der Geburt des Kindes spielen allerdings noch weitere Faktoren bei der Ermittlung der Elterngeldhöhe eine Rolle. Ein paar Beispiele gefällig? Gerne: Das Elterngeld kann sich erhöhen, wenn zum Beispiel bereits ein Kind vorhanden ist. Das Stichwort lautet hier Geschwisterbonus. Auch bei Mehrlingsgeburten gibt es Zuschläge – wesentliche Infos zu den aktuellen Änderungen beim Elterngeld für Zwillinge und Mehrlingskinder finden Sie beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die absolute Höhe des Elterngeldes kann sich aber auch verringern – zum Beispiel dann, wenn Sie während der Elternzeit im zulässigen Umfang arbeiten. Wer möglichst genau wissen möchte, wie viel Elterngeld er zu erwarten hat, kann auf www.familien-wegweiser.de den zur Verfügung gestellten Elterngeldrechner nutzen.

 

Alles rund um Elterngeld.jpg

 

Kleines Einmaleins der Elternzeitfinanzierung: Durchrechnen aller Optionen

 

Elternzeit und Elterngeld sind komplexe Themen. Es erscheint sinnvoll, dass Anna und Mark sich zunächst einmal überlegen, welche Ausgestaltungen der Elternzeit sie sich grundsätzlich vorstellen könnten. In einem zweiten Schritt errechnen sie vorab, wie viel Geld ihnen in der jeweiligen vorstellbaren Option wann zur Verfügung steht. Diese Einnahmen gleichen sie in einem weiteren Schritt mit ihren Ausgaben ab, um so zu entscheiden, in welchen Konstellationen eine Finanzierbarkeit gegeben ist.

 

Eventuell muss unser Paar schlussendlich Kompromisse eingehen – etwa, indem Anna doch nicht volle drei Jahre Elternzeit nimmt bzw. nach einer gewissen Zeit wieder in Teilzeit zu arbeiten beginnt. Es kann aber durchaus auch sein, dass sie es sich als Familie leisten können, einen Elternteil drei Jahre in Elternzeit gehen zu lassen. Vielleicht sind noch Ersparnisse vorhanden oder die Lebenshaltungskosten der Familie fallen generell relativ gering aus, weil sie zum Beispiel im geerbten Haus kostengünstiger lebt.

 

Fazit: Elternzeit sorgfältig planen

 

Mindestens zwei Faktoren sind bei der Planung der Elternzeit zu berücksichtigen: emotionale und finanzielle. Hinzu kommt noch ein Abwägen in Bezug darauf, wie sich ein kurzes oder aber längeres Pausieren im Job auf die zukünftigen Karrierechancen auswirkt. Die Elternzeit an sich ist ein recht flexibles Instrument, das sich an viele individuelle Bedürfnisse anpassen lässt.

 

In Sachen Finanzierung ist allerdings in der Regel der Bleistift zu spitzen und exakt zu ermitteln, was sich Eltern leisten können und möchten. Auch Anna und Mark sind weiter mit ihren Berechnungen beschäftigt – ein wenig Zeit bleibt ihnen hierfür noch. Die Elternzeit müssen sie spätestens sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber anmelden. Elterngeld können die beiden sogar drei Monate rückwirkend beantragen.

1 Kommentar

Regelmäßiger Autor

prima, dass ihr dieses thema mal so intensiv ansprecht. mann stellt sich das vorher immer alles so easy vor und denkt das wird schon irgendwie gehen. und man darf nicht vergessen, dass so ein kleiner fratz schon eine ganz schöne umstellung und herausfroderung (hierzu mal ein sehr passender song dazu: nummer 3) ist, wenn dann noch finanzielle sorgen hinzukommen, bekommt das der neuen dreisamkeit nicht besonders gut.