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Die Elternzeit – wer nutzt sie und wie ist sie zu finanzieren?

24.04.2017 13:48

Es kündigt sich Nachwuchs an? Erfahren Sie, was Sie schon jetzt über Ihre Elternzeit wissen sollten.

 

Kinder brauchen Zeit

 

Anna (25) und Mark (27) erwarten Nachwuchs. Noch wissen sie nicht, ob sie in den nächsten Jahren ein Mädchen oder ein Junge auf Trab halten wird. Eines steht bereits fest: Sie wollen sich insbesondere nach der Geburt viel Zeit für ihren Nachwuchs nehmen.

 

Da beide berufstätig sind, gilt es nun, die nächsten Jahre sorgfältig zu planen. Auch finanzielle Aspekte spielen dabei eine wichtige Rolle. Im Folgenden erfahren Sie anhand des fiktiven Beispiels von Anna und Mark, wie es um das Recht auf Elternzeit bestellt ist und welche Aspekte bei der Überlegung, wer in Elternzeit geht, mindestens zu berücksichtigen sind. 

 

Elternzeit in Anspruch nehmen.jpg

 

Ihr Recht auf Elternzeit und was es Ihnen nützt

 

Anna und Mark sind beide Arbeitnehmer. Somit besitzen Sie laut § 15 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) einen Rechtsanspruch auf Elternzeit. Gleiches gilt laut § 20 des BEEG für Personen, die in Heimarbeit beschäftigt sind, sowie für Auszubildende. Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen weist in ihren FAQ zum Thema Elternzeit im Übrigen darauf hin, dass auch Beamte, Richter und Soldaten einen Anspruch auf Elternzeit genießen. Die Rechtsgrundlage sei hier allerdings eine andere – nämlich nicht das BEEG, sondern entsprechende Rechtsverordnungen.

 

Doch was ist eigentlich unter Elternzeit zu verstehen? Anna und Mark sind noch etwas ratlos. Da lässt sich rasch Abhilfe schaffen. Elternzeit ist nichts anderes als eine Freistellung von der beruflichen Tätigkeit, die dem Zweck der Kinderbetreuung dient. Freistellung klingt erst einmal gut. Anna freut sich schon, da sie davon ausgeht, in der Elternzeit weiter ihr Gehalt zu bekommen.

 

Dies ist allerdings ein Trugschluss: Die Freistellung für die Elternzeit erfolgt ohne Bezahlung durch den Arbeitgeber. Unsere beiden Protagonisten sind zunächst ernüchtert. Was für einen Sinn hat die Elternzeit dann überhaupt? Sie erleichtert es Eltern im Idealfall, später wieder ohne große Probleme in das Arbeitsverhältnis zurückzukehren. Laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ruht das Arbeitsverhältnis nämlich nur und lebt wieder auf, wenn die Elternzeit endet. Während der Elternzeit sind Kündigungen durch den Arbeitgeber nur innerhalb eines sehr eng gesteckten Handlungsspielraums möglich. Ein Freifahrtschein für beste Karrierechancen kann allerdings die Elternzeit auch nicht sein. 

 

Elternzeit in Anspruch nehmen – was ist im Wesentlichen zu beachten?

 

Natürlich gibt es auch ein sehr detailliertes Regelwerk, das bei der Elternzeit zu beachten ist. So muss diese zum Beispiel früh genug – spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn – beim Arbeitgeber in schriftlicher Form und klar definiertem Umfang angemeldet werden (vgl.: § 16 BEEG). Weitere Regelungen sind in diesem Zusammenhang relevant. Eltern dürfen natürlich nicht vergessen, wofür die Elternzeit bestimmt ist. Sie soll der Betreuung und Erziehung des Kindes dienen.

 

Der Gesetzgeber (§ 15 BEEG) regelt in diesem Kontext unter anderem auch, dass das Kind im selben Haushalt leben muss wie der Elternteil, der Elternzeit in Anspruch nimmt. Des Weiteren von diesem selbst zu betreuen und zu erziehen ist sowie eine Erwerbstätigkeit von mehr als 30 Stunden pro Woche dem Anspruch auf Elternzeit entgegensteht. Unter bestimmten Bedingungen können beispielsweise sogar Großeltern Elternzeit für ihr Enkelkind nehmen. Da die Regeln zur Elternzeit recht komplex sind, sollten Sie sich auf jeden Fall vor Ihrer Entscheidung damit auseinandersetzen. 

 

Hinzu kommt, dass selbst der Gesetzgeber nicht alles regeln kann. Er muss gleichzeitig auch Rücksicht auf Arbeitgeberinteressen nehmen. Bei manch einer Ausgestaltungsform der Elternzeit sind Anna und Mark daher auf das Wohlwollen ihrer Arbeitgeber angewiesen. Deutlich wird dieses am folgenden Beispiel. Die Elternzeit kann bis zu drei Jahren dauern, wobei in der Regel die drei Jahre ab der Geburt des Kindes bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres zu nehmen sind.

 

Zeigt sich der Arbeitgeber allerdings flexibel, könnten Anna oder Mark laut Bundesfamilienministerium auch 12 Monate der Elternzeit für später sparen, wenn ihr Kind zwischen drei und acht Jahren alt ist. So ein Puffer kann durchaus sinnvoll sein. „Wir wissen ja nicht, ob unser Kind nicht zu einem späteren Zeitpunkt noch stärker auf uns angewiesen sein könnte“, gibt Mark zu bedenken.

 

Flexible Gestaltungsformen der Elternzeit

 

Obwohl es Regelungen gibt und der Arbeitgeber ab und an auch ein Wörtchen bei der Ausgestaltungsform der Elternzeit mitzureden hat, ist die Elternzeit recht flexibel. Anna und Mark können zum Beispiel auch gleichzeitig in Elternzeit gehen, eine Teilzeiterwerbstätigkeit von bis zu 30 Stunden pro Woche ausüben oder eventuell Ihre Arbeitszeit auf 15 bis 30 Stunden pro Woche oder sogar auf unter 15 Stunden reduzieren. Welche Voraussetzungen dabei jeweils zu erfüllen sind, erfahren Sie auf den Informationsseiten des oben schon genannten Bundesministeriums.

 

Wer geht arbeiten und wer nimmt Elternzeit.jpg

 

Sie oder er – wer darf oder sollte in Elternzeit gehen?

 

Da sowohl Anna als auch Mark als Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Elternzeit besitzen, können sie rein theoretisch auch parallel die Elternzeit nutzen. Hier stellt sich allerdings ein praktisches Problem: Wie soll das junge Paar es finanziell stemmen, ein, zwei oder gar drei Jahre ohne oder in Teilzeitbeschäftigung mit reduziertem Gehalt auszukommen? Dies ist tatsächlich für viele Familien problematisch.

 

Erleichterung schaffen hier zum Teil Leistungen des Staates wie das Elterngeld (siehe zweiter Teil dieses Artikels). Elterngeld gibt es allerdings nicht drei Jahre lang. Anna und Mark müssen also genau ausrechnen, was sie sich langfristig leisten können. Die Entscheidung, wer komplett zu Hause bleibt und wer weiter seiner Arbeit – ggf. im reduzierten Umfang – nachgeht, ist in der Realität oft abhängig von der jeweiligen Einkommenshöhe der Partner.

 

Verdient zum Beispiel Mark deutlich mehr als Anna, wäre dies ein Argument dafür, dass er weiter arbeitet, damit das Familienauskommen auch unabhängig von Annas Elterngeld und anderen staatlichen Zuwendungen ausreichend gesichert ist. Es sind allerdings noch viele weitere Überlegungen anzustellen. So zum Beispiel die Folgende: Wenn Anna gut verdient, allenfalls etwas weniger als Mark, aber dafür nach einem längeren Ausscheiden aus dem Beruf keine guten Karrierechancen mehr hätte, könnte eher einiges dafür sprechen, dass sie nach der Geburt schnell wieder in ihren Job einsteigt.

 

Ausblick: Lieber Leser, bei der Frage, wer die Elternzeit nehmen sollte, klang bereits an, dass finanzielle Aspekte eine wesentliche Rolle spielen. Lernen Sie im zweiten Teil dieses Artikels das Elterngeld kennen.