@JoS87 : "diese Vorabbefreiung per Formular" ist im Grunde eine Vollmacht, mit der Du Deine Bank bevollmächtigst und beauftragst, Quellensteuer-Erstattungen und -Vorabbefreiungen gemäß Doppelbesteuerungsabkommen (=> DBA-Vollmacht) in Deinem Sinne durchzuführen, wo es ihr möglich ist (und wo sie es tun mag). Nach deutschem Recht ist eine Vollmacht gültig, bis sie widerrufen wird oder aus sonstigen Gründen, z. B. Auflösung der Geschäftsverbindung, erlischt.
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