Wie man der Presse und diversen Berichten entnehmen kann können von Konto unberechtigt Abbuchungen erfolgen. Diese können natürlich wieder zurückgefordert werden. Sollten die Abbuchung allerdings ins Ausland geflossen sein stellt sich die Lage komplizierter da. Dort ist oft der Kontoinhaber nicht zu ermitteln (Schwellenländer) oder das Konto des Einziehenden existiert nicht mehr. Ein Rückforderung des Geldes wird somit fast unmöglich. Daher lasse ich bei meinen Konten die Auslandsüberweisung sperren. Die sollte nach Einführung der IBAN möglich sein. Es müssen nur alle Kontonummern die nicht mit DE beginnen gesperrt werden. Da dies bei anderen Banken möglich ist gehe ich davon aus das die Consorsbank hier einen Weg findet.
... Mehr anzeigen