Wenn man eine fast wertlose Aktie verkaufen kann, so können die Verluste laut einem neuen BFH-Urteil (Az. VIII R 32/16) als Verlust geltend gemacht werden. Was passiert, wenn man eine Aktie nicht mehr verkaufen kann, weil kein Handel mehr stattfindet und somit kein Verkauf möglich ist? Gibt es hier auch anhängige Verfahren, die diesen fast gleichen Umstand berücksichtigen? Denn nur so bekommt man die Verluste in den Verlustverrechnungstopf. cjoen
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