Moin Community, zuersteinmal zu meinem Verständnis zum Stichwort "realisierte Gewinne" bei Wertpapieren. Für mich sind das Kursgewinne von Wertpapieren, wobei die Aktien nicht verkauft werden, sondern weiter im Depot gehalten werden. Ich hoffe damit liege ich richtig. Nun zur eigentlichen Frage: Wenn ich nun für das Jahr 2018 Kursgewinne bei Wertpapieren einfahre und diese im Depot belasse und NICHT verkaufe, ist es dann überhaupt notwendig einen Freistellungsauftrag zu stellen? Falls nein, ändert sich das nach der Reform der Investmentbesteuerung? Vielen Dank schon mal für eure Antworten. Stefan
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